Landsgemeinde
Die Landsgemeinde ist eine der ältesten und einfachsten Formen der Schweizer Direktdemokratie. Alle Wahl- und Stimmfähigen eines Kantons versammeln sich einmal jährlich unter freiem Himmel zur Wahl der Regierung (Appenzell Innerrhoden) und zur Verfassungs- und Gesetzgebung oder Festsetzung des Steuerfusses (Appenzell Innerrhoden und Glarus). Sie tun dies durch Aufheben der Hand oder des Stimmrechtsausweises.
Diese beiden Kantone sind heute die einzigen, die noch eine Landsgemeinde kennen. Landsgemeinden auf kantonaler Ebene gab es ursprünglich in diversen Kantonen, unter anderem in Zug, Schwyz, Uri, Obwalden, Nidwalden und Appenzell Ausserrhoden.
Kritiker bemängeln namentlich, dass bei dieser Form das demokratische Grundrecht auf geheime Stimmabgabe nicht gewährleistet sei.
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