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Abacha-Gelder: Nigeria muss weiter warten

Justizministerin Metzler (links) und Nigerias Finanzministerin Okonjo Iweala erörtern das Dossier Abacha. Keystone

Eine rasche Rückführung der seit vier Jahren auf Schweizer Banken eingefrorenen Millionen des ehemaligen nigerianischen Diktators Abacha ist nicht in Sicht.

Nigeria wartet ungeduldig auf die Rückführung. Die Gelder sind schon bestimmt für das Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen.

Auch wenn aus formalen Gründen eine rasche Rückerstattung der Abacha-Gelder nicht möglich sei, wolle die Schweiz alles tun, um die Verfahren zu beschleunigen. Sie fühle sich auch moralisch verpflichtet, die in der Schweiz eingefrorenen 640 Mio. Dollar an die Berechtigten auszuhändigen, hiess es an einer Orientierung in Bern.

Kein politischer Deal

Die nigerianische Finanzministerin Ngozi Okonjo-Iweala sagte, ihre zweitägigen Konsultationen in Bern seien sehr hilfreich und konstruktiv gewesen.

Ihr Land brauche das Geld dringend. Sie hoffe deshalb, dass die Schweizer Regierung die Angelegenheit beschleunige und die Abacha-Gelder so rasch wie möglich nach Nigeria zurückführe.

Der Direktor des Bundesamts für Justiz, Heinrich Koller, versicherte, das Rechtshilfeverfahren über die Abacha-Gelder habe in seinem Amt höchste Priorität.

Dennoch habe er die Erwartungen Nigerias bezüglich des Zeithorizonts dämpfen müssen. Denn es gehe nicht um einen politischen Deal, sondern um ein rechtliches Verfahren.

Gelder in Genf blockiert

Koller erinnerte daran, dass die auch im Interesse der Schweiz und ihres Finanzplatzes liegende Erledigung der Abacha-Affäre nicht allein in der Zuständigkeit des Bundes liege. Denn rund 560 der insgesamt 640 Mio. Dollar sind im Zuge eines Strafverfahrens des Kantons Genf blockiert.

Das BJ will deshalb auch das Gespräch mit der Genfer Staatsanwaltschaft suchen und auf einen baldigen Abschluss des dortigen Verfahrens hinarbeiten.

Koller hofft, dass dies im Laufe des kommenden Jahres der Fall sein wird. Eine vorzeitige Rückgabe der im Genfer Verfahren blockierten Gelder sehe er aber nicht.

Auf Geld angewiesen

Laut der nigerianischen Finanzministerin bestehen bereits sehr konkrete Projekte im Sozial- Gesundheits- und Bildungswesen, die mit den Abacha-Geldern finanziert werden sollen. Das Geld sei im laufenden Budget bereits eingeplant.

Sie verwies zudem auf die Prioritäten ihrer Regierung im Kampf gegen die Korruption und die Geldwäscherei und versicherte, dass die Gelder den ärmsten Bevölkerungsschichten zu Gute kommen werden.

Okonjo Iweala erinnerte daran, dass ihr Land sehr viel Geld für den Schuldendienst aufbringen müsse. Auch stellte sie den guten Willen der Schweiz nicht in Frage und sagte, andere Länder mit Abacha-Geldern seien weniger kooperativ.

Folgen eines Nachtessens

Das neuste Kapitel rund um die seit Jahren blockierten 640 Mio. Dollar des ehemaligen nigerianischen Diktators Abacha geht auf ein Essen im September in New York zurück.

Dort sassen der Schweizer Bundespräsident Pascal Couchepin und der jetzige nigerianische Präsident Olusegun Obasanjo bei einem Galadiner am Rande der UNO-Vollversammlung am selben Tisch.

Dabei kamen bei einem informellen Gespräch auch die 640 Mio. Dollar zur Sprache. Sie sind auf diversen Schweizer Bankkonten eingefroren.

Der 1998 verstorbene General Abacha hatte die Staatskasse des ölreichen Landes nach Angaben der jetzigen Regierung während seiner Amtszeit um insgesamt 4,3 Mrd. Dollar beraubt.

Schweiz will Mitsprache

Laut nigerianischen Presseberichten soll der Schweizer Bundespräsident dabei die beschleunigte Rückgabe der Abacha-Millionen zugesagt haben. Couchepin habe aber auch betont, dass die Schweiz mitreden wolle, was die Verwendung der Gelder anbelange. «Man befürchte, dass es in die Korruption fliesse», soll der Bundespräsident seinem Tischnachbarn gesagt haben.

Im Departement Couchepin wird jedoch betont, der Bundespräsident habe das Wort «Korruption» nicht in den Mund genommen. Im Gegenteil sei es Couchepin selber gewesen, der vorgeschlagen habe, die Sache zu beschleunigen.

Kann Monate dauern

Laut Folco Galli, dem Sprecher des Bundesamtes für Justiz, gilt als Voraussetzung zur Rückerstattung von Vermögenswerten ein «rechtskräftiger und vollstreckbarer Einziehungs-Entscheid des ersuchenden Staates».

Ausnahmen, so Galli, gebe es nur, wenn eine «deliktische Herkunft» des Vermögens erwiesen sei. Das Bundesamt prüfe, ob das bei den Abacha-Geldern der Fall sei.

Das könne bei einem normalen Verfahren Monate beanspruchen. Noch länger könne es im konkreten Fall gehen, wenn die Familie Abacha beim obersten Schweizer Gericht, dem Bundesgericht, Rekurs einlegen sollte.

Wie in den vergangenen Wochen aus Nigeria verlautet war, soll Präsident Obasanjo nach dem Treffen mit Bundespräsident Couchepin in New York seiner Exekutive befohlen haben: «Geht in die Schweiz und findet heraus, wie man das Geld zurück erhalten kann». Man brauche das Geld jetzt und werde es auch bekommen.

swissinfo und Agenturen

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