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Anklage gegen Skyguide-Mitarbeiter

Das Unglück forderte 71 Menschenleben. Keystone Archive

Acht Angestellte der Schweizer Flugsicherung Skyguide müssen sich wegen der Flugzeugkatastrophe von Überlingen vor Gericht verantworten.

Der zuständige Staatsanwalt fordert bedingte Freiheitsstrafen von sechs bis 15 Monaten wegen fahrlässiger Tötung. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Der Winterthurer Staatsanwalt Bernhard Hecht hat am letzten Freitag Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs eingereicht.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft führten «pflichtwidrige Unterlassungen» der Skyguide-Angestellten am 1. Juli 2002 zum Zusammenstoss zweier Flugzeuge über der deutschen Stadt Überlingen am Bodensee. Dabei starben 71 Menschen, darunter Kinder und Jugendliche.

Zu den Angeklagten gehören laut Hecht Skyguide-Angestellte verschiedenster Funktionen, darunter auch leitende Angestellte. Skyguide-Chef Alain Rossier ist nicht dabei. Die Angeklagten weisen die Verantwortung für die Flugzeugkatastrophe zurück.

Der Staatsanwalt lastet ihnen im Wesentlichen pflichtwidrige Unterlassungen an, die zum Zusammenprall eines Passagierflugzeugs der russischen Bashkirian Airlines und einer DHL-Frachtmaschine führten.

Organisatorische Mängel

Im Zusammenhang mit einer Ein-Mann-Besetzung in der Skyguide-Flugleitstelle in Zürich-Kloten gab es laut Hecht organisatorische Mängel und mangelnde Informationen, was letztlich zum Zusammenprall der beiden Flugzeuge führte.

So seien die in der Unglücksnacht arbeitenden Fluglotsen mangelhaft über technische Arbeiten orientiert gewesen, die massgeblichen Einfluss auf Kommunikations- und Radarsysteme gehabt hätten.

Das Bezirksgericht Bülach hat die Anklage noch nicht zugelassen, wie Gerichtsschreiberin Karin Brunold auf Anfrage sagte. Der Entscheid falle in wenigen Wochen.

Kurz vor Abschluss steht laut dem Oberstaatsanwalt Jens Gruhl ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Konstanz (Deutschland) gegen Skyguide-Angestellte. Es soll der Schweiz abgetreten werden.

Weitere Verfahren hängig

Skyguide nahm auf Anfrage nicht zur Anklageerhebung Stellung. Sprecher Patrick Herr sagte, die Betroffenen erhielten juristischen und psychologischen Beistand.

Zu den kurz nach dem Unglück laut gewordenen Vorwürfen über Sicherheitsdefizite sagte er, Skyguide habe seither zahlreiche Massnahmen ergriffen und die Empfehlungen der deutschen Flugunfalluntersuchungsbehörde BFU weitestgehend umgesetzt.

Der in der Unglücksnacht allein arbeitende Fluglotse wurde im Februar 2004 an seinem Wohnort von einem heute 50-jährigen Russen erstochen, der beim Unglück Frau und Kinder verloren hatte. Der Russe wurde wegen vorsätzlicher Tötung zu acht Jahren Zuchthaus verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ebenfalls noch nicht in Kraft ist ein Entscheid des Landgerichts Konstanz von Ende Juli, das die Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Bashkirian Airlines als schadenersatzpflichtig erklärte. Weitere Verfahren sind hängig.

swissinfo und Agenturen

41 Opferfamilien haben im Rahmen eines aussergerichtlichen Vergleichs bereits je 150’000 US-Dollars Entschädigung erhalten.

Die Versicherung von Skyguide verlangt von der Baskhirian Airlines rund 2,5 Mio. Euro an bereits bezahlten Entschädigungen zurück.

Noch nicht geregelt sind die Entschädigungen für die 30 Opferfamilien, welche nicht in den Vergleich eingewilligt hatten und mit Hilfe von amerikanischen Anwälten den Rechtsweg beschreiten.

Am 27. Juli 2006 hat das Landgericht Konstanz entschieden, dass Deutschland für die Schadenersatz-Forderungen der Baskhirian Airlines aufkommen muss.

Derzeit ist auch in der Schweiz noch ein Verfahren hängig, das die Bashkirian Airlines gegenüber Skyguide eingeleitet haben.

Ausserdem verlangen auch die Fluggesellschaft DHL und 19 Versicherer aus verschiedenen Ländern Entschädigungen.

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