Antirassismus: Gesetzesänderung in Sicht
Für Michael Leupold, den Chef des Bundesamtes für Justiz, ist das Antirassismus-Gesetz bezüglich Leugnung von Völkermord zu offen formuliert.
In einem Interview mit der «SonntagsZeitung» skizzierte er mögliche Änderungen. Eine Aufhebung der Rassismus-Strafnorm kommt für Leupold aber nicht in Frage.
Heute müsse der Richter entscheiden, ob es sich bei einem geleugneten Ereignis um Völkermord handle, sagte Leupold, der momentan im Auftrag von Justizminister Christoph Blocher die Rassismus-Strafnorm überprüft. Das sei historische Forschung und überfordere einen Richter.
Zudem sei im heutigen Gesetz unklar, wo die Meinungsäusserungsfreiheit ende und wo die Leugnung eines Völkermordes beginne. Er könne sich deshalb vorstellen, auf eine internationale Referenzinstanz zu verweisen. Diese müsste festlegen, was als Völkermord gilt.
Denkbar ist laut Leupold auch, auf eine Regelung bezüglich der Leugnung von Völkermord im Antirassismus-Gesetz ganz zu verzichten. Entschieden sei noch
nichts. Aufgehoben werde die Strafnorm aber nicht.
Erstaunte EKR
Boëlle Sambuc, Vizepräsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), zeigte sich gegenüber dem Westschweizer Radio DRS «erstaunt» über die Ausführungen Leupolds.
Sie erinnerte daran, dass die Schweiz im Jahr 2000 die UNO-Konvention zur Prävention von Genozid-Verbrechen ratifiziert hat, «eine Konvention, die alle notwendigen Kriterien zur Bekämpfung des Rassismus enthält, auch in der Schweiz».
Ein-Mann-Arbeitsgruppe
Die Arbeitsgruppe, die im Bundesamt für Justiz (BJ) an einer Änderung der Norm arbeitet, besteht gemäss Leupold im Wesentlichen aus einem einzigen Mitarbeiter, der sich seit Jahr und Tag mit der Norm befasse. «Natürlich befassen sich auch dessen Vorgesetzte intensiv damit.»
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EKR
Seine Arbeit in der Gruppe noch nicht aufgenommen hat offenbar der Präsident der EKR, Georg Kreis. Kreis, ein dezidierter Kritiker Blochers, wurde von Innenminister Pascal Couchepin in die Arbeitsgruppe delegiert. «Ich habe bisher keine entsprechenden Instruktionen erhalten», sagte allerdings Leupold, einer der drei wichtigsten Chefbeamten des Justizministers.
Zu viele Gesetze
Nach Ansicht Leupolds gibt es zu viele Gesetze. «Es besteht leider die Tendenz in der Schweiz, sofort nach neuen Gesetzen zu rufen, sobald ein neues Problem auftaucht.»
Hier sehe er sich als «Warner, der zur Zurückhaltung mahnt», so der Chefbeamte im Interview. Die Kadenz der Rechtssetzung müsse verlangsamt wertden.
Türkei-Besuch Blochers als Initialzünder
Justizminister Christoph Blocher hatte die Debatte über die Rassismus-Strafnorm bei seinem Besuch von Anfang Oktober in der Türkei losgetreten. Blocher hatte damals erklärt, in seinem Departement sei bereits seit einiger Zeit eine Arbeitsgruppe an der Arbeit, die Resvisionsvorschläge für die 1995 in Kraft getretene Strafnorm prüfe.
Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, bedauerte darauf, dass Bundesrat Blocher die Diskussion über die Antirassismus-Strafnorm in Ankara lanciert hat. Das erwecke den Eindruck, dass die Schweiz ihre Strafgesetzgebung «unter dem Druck jeweiliger Umstände» vornehme.
Der Bundesrat hat inzwischen erklärt, eine Abschaffung der Strafnorm komme nicht in Frage. Revisions-Überlegungen sind für die Landesregierung aber legitim.
Blocher will Ausbau des Champ-Dollon-Gefängnisses mitfinanzieren
Im gleichen Interview mit der «SonntagsZeitung» kündigte Leupold an, Justizminister Blocher wolle das chronisch überbelegte Genfer Gefängnis Champ-Dollon ausbauen helfen. Er habe der Genfer Regierung vorgeschlagen, sie solle ein Erweiterungsgesuch einreichen.
Der Bund sei bereit, sich mit dem üblichen Bundesanteil von 35% an einer Erweiterung zu beteiligen, sagte Blochers Chefbeamte. Das Geld sei schon im Budget eingeplant.
Im Gefängnis Champ-Dollon sitzen über 500 Häftlinge ein. Das Gefängnis ist eigentlich nur für 270 Gefangene gebaut. 2005 hatte der Genfer Staatsrat ein Vergrösserungskonzept ausgearbeitet. Es würde insgesamt 68 Millionen Franken kosten. Der Grosse Rat soll bis im Herbst 2007 über den Kredit befinden.
swissinfo und Agenturen
Die Antirassismus-Strafnorm wurde 1994 mit 54,7% Ja-Stimmen angenommen.
Sie hat in erster Linie zum Ziel, den historischen Revisionismus im Zusammenhang mit Genoziden zu verhindern.
Das Gesetz sieht Busse oder Gefängnis für den Fall vor, wenn jemand einen anerkannten Genozid öffentlich verharmlost oder leugnet.
2005 haben die Schweizer Behörden gegen den türkischen Historiker Yusuf Halacoglu und den türkischen Politiker Dogu Perinçek Strafverfahren eröffnet, weil sie in der Schweiz den türkischen Genozid an den Armeniern zwischen 1915 und 1919 leugneten.
Bei seinem Besuch in Ankara Anfang Oktober hatte Justizminister Christoph Blocher sein Bedauern ausgedrückt, dass gegen die Beiden aufgrund der Schweizer Antirassismus-Strafnorm Verfahren laufen.
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