Asylpolitik im Kreuzfeuer
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe zieht ein Jahr nach der Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts eine negative Bilanz.
Sie kritisiert die geplante Ausdehnung des Sozialhilfestopps und die auf fünf Tage gekürzte Beschwerdefrist.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) fordert realistische Ausreisefristen und Rückkehrhilfe bei Nichteintretens-Entscheiden (NEE).
«Das Asylverfahren wird immer schneller, ohne dass flankierende Massnahmen seine Fairness garantieren», sagte Jürg Schertenleib, Leiter des SFH-Rechtsdienstes, am Dienstag vor den Medien.
Eingeschränkte Menschenwürde
Die seit dem 1. April 2004 gültigen Verschärfungen würden die Menschenwürde vieler Betroffener verletzen und den Rechtsstaat einschränken.
Die SFH kritisierte die Qualität der NEE: Oft würden Asylsuchende zu Unrecht vom ordentlichen Verfahren ausgeschlossen. So erhielten beispielsweise viele Ex-Tibeter im Jahr 2004 einen NEE, ohne dass Hinweise auf Verfolgung geprüft worden seien.
Schwieriger Zugang zu Rechtsberatung
Die von 30 auf 5 Tage gekürzte Beschwerdefrist gegen NEE und der schwierige Zugang zu Rechtsberatung schränkten zudem den Rechtsschutz der Asylsuchenden ein. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats kritisiere diese Praxis.
Weiter beurteilt die SFH die meist nur 24-stündige Ausreisefrist nach einem NEE als unrealistisch. Sie führe zu einer Illegalisierung der Betroffenen.
Die SFH verlangt deshalb realistische Ausreisefristen und garantierte Rückkehrberatung und -hilfe.
Zugang zur Nothilfe nicht garantiert
Ein weiterer Kritikpunkt der SFH betrifft die geplante Ausdehnung des Sozialhilfestopps auf alle abgewiesenen Asylsuchenden.
Trotz des Bundesgerichtsentscheids vom letzten März sei der Zugang zur Nothilfe in vielen Kantonen nicht garantiert. Dies sei eine Verletzung der Menschenwürde.
Was das Bundesamt für Migration (BFM) betreffe, so dessen Sprecher Dominique Boillat gegenüber swissinfo, so seien gewisse Kritikpunkte der Schweizerischen Flüchtlingshilfe durchaus akzeptierbar. «Gewisse konkrete Beispiele, die im Bericht vorkommen, sind veraltet, und gewisse BFM-Entscheide korrigiert. Wir verbessern unsere Arbeit ständig.»
«Die Nichteintretens-Entscheide sind gut begründet. Kommen Zweifel auf, nehmen wir uns Zeit. Zu NEE kommt es im Fall von offensichtlichem Missbrauch oder beim Fehlen von gutem Willen», sagt Boillat.
Der BFM-Sprecher gesteht dem SFH zu, dass die nur 24-stündige Ausreisefrist nicht immer realistisch sei. «Ein sechsmonatiges Pilotprojekt hat Anfang Jahr begonnen.
Was den Nothilfe-Entscheid betrifft, so liege dies am Parlament. Laut Boillat nimmt das Bundesamt dazu keine Stellung.
swissinfo und Agenturen
Asylgesuche im Jahr 2004: 14’250
Rückgang der Gesuche gegenüber 2003: 32%
Seit April 2004 wurde das Asylrecht verschärft.
Seither erhalten abgewiesene Asylbewerber oder Bewerber, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, keine Sozialhilfe mehr.
Die Schweizerische Flüchtlingshilfswerk (SFH) wurde 1936 gegründet.
Die SFH ist der nationale Dachverband aller Hilfswerke, die sich mit Flüchtlingen und dem Asylbereich befassen.
Sie vertritt die Interessen der Asylsuchenden, der Flüchtlinge und der Hilfswerke vor der Politik, den Behörden und der Öffentlichkeit.
SFH-Mitglieder sind: Caritas Schweiz, Hilfswerk der evangelischen Kirchen der Schweiz HEKS, das Schweizerische Rote Kreuz SRK, das Schweizerische Arbeiterhilfswerk SAH, der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen VSJF.
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