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Ausländer-Kommission hofft auf erleichterte Einbürgerung

Präsident der Eidgenössischen Ausländer-Kommission, Francis Matthey. swissinfo.ch

Im kommenden Herbst wird über die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen abgestimmt. Ein Ja liegt der EKA, der Eidgenössischen Ausländer-Kommission, besonders am Herzen.

Diese Abstimmung gehört zu den Prioritäten der Kommission für das laufende Jahr.

Ob Fatih Eskil, Türke der zweiten Generation, dereinst ein glücklicherer Mensch sein wird, wenn er den Schweizer Pass in seinen Händen hält, ist nicht gewiss. Wahrscheinlich aber wird er sich als Schweizer dem Land verbundener fühlen.

Oder wie es Francis Matthey, Präsident der Eidgenössischen Ausländer-Kommission formuliert: «Wir brauchen diese jungen Menschen in unserem Land. Mit der erleichterten Einbürgerung zeigen wir ihnen unsere Wertschätzung. Und signalisieren nach aussen, dass die Schweiz ein offenes, dynamisches Land ist.»

Einbürgern statt ausgrenzen

Mehrere Schwerpunkte hat sich das EKA in die Agenda 04 geschrieben: erleichterte Einbürgerung, Studien über Wohnverhältnisse und Integration, sowie neue Projekte im Integrationsförderungs-Programm. Zuoberst auf der Liste: Die schnellere Einbürgerung von Jugendlichen.

In der Schweiz leben heute rund 1,5 Mio. Ausländerinnen und Ausländer. Mehr als die Hälfte von ihnen ist hier geboren oder lebt schon über zehn Jahre in der Schweiz. Das heisst, sie haben hiesige Schulen besucht, sprechen mindestens eine Landessprache, fühlen sich oftmals im Kopf und Bauch als Einheimische.

Langer Instanzen-Parcours

Wer sich heute in der Schweiz einbürgern lassen will, muss je nach Wohnort und Kanton einen regelrechten Instanzen-Parcours bewältigen. Verschiedene, teilweise sich überlagernde Verfahren erschweren und verteuern den Weg zum Schweizersein. Erschwerend kommen die erforderten langen Wohnaufenthalte hinzu.

So muss eine Person 12 Jahre in der Schweiz wohnhaft gewesen sein, bevor sie ein Gesuch um Einbürgerung stellen darf. Das ist im internationalen Vergleich sehr hoch. Frankreich verlangt fünf Jahre, Deutschland acht.

Neu soll nun, mit der Revision der Bürgerrechts-Vorlage, die Frist auf 8 Jahre gesenkt werden. Kinder der 3. Generation sollen automatisch die Schweizer Staatsbürgerschaft erhalten, wenn mindestens ein Elternteil Ausländer der zweiten Generation ist.

Noch ist es nicht soweit. Die Vorlage muss erst noch vom Volk gutgeheissen werden. Voraussichtlich im Herbst stimmt der Souverän über die erleichterte Einbürgerung ab. Die Referendumsfrist verstrich am 22. Januar ungenutzt.

Habitat und Integration

Ein weiterer Schwerpunkt der EKA gilt dem Thema Integration und Habitat – Wohnen, Siedlungspolitik und Raumplanung. Mit zwei Studien sollen verschiedene Fragestellungen abgeklärt werden. Was steckt hinter den Schlagworten «Probleme im Ausländerghetto» und «Durchmischung der Bevölkerung?»

Hier liegt der Fokus auf der Wohnsituation der ausländischen Bevölkerung. Wie ist deren Stellung auf dem Wohnmarkt? Muss sie höhere Mieten bezahlen? Wie wird in Streitfällen verhandelt? Weiter steht die Stadt- und Quartierentwicklung, die Raumplanung und die Siedlungspolitik zur Diskussion.

Finanzieller Zustupf für Projekte



Nebst Einbürgerungs- und Wohnpolitik wird die Eidgenössische Ausländer-Kommission weiter viele kleine und mittlere Projekte finanziell unterstützen: Ausländer-Vereine, Vermittlungsstellen, alltagsorientierte Sprachkurse und vieles mehr.

Fatih Eskil, der 20-jährige, gelernte Autolackierer wohnhaft im zürcherischen Säuliamt, sammelt derweil weiter fleissig seine Unterlagen für die Einbürgerung.

swissinfo, Brigitta Javurek

Vereinfachtes Verfahren für die Einbürgerung
Neue Vorschriften für die Kantone
Für Kinder der 2. und 3. Generation in der ganzen Schweiz einheitliche Bestimmungen

Die EKA wurde 1970 als ausserparlametarische, beratende Kommission des Bundesrates gegründet. Ihre Mitglieder werden vom Bundesrat auf vier Jahre gewählt.

Sie befasst sich mit sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen, demographischen und rechtlichen Fragen, die sich aus dem Zusammenleben der schweizerischen und der ausländischen Bevölkerung ergeben.

Die Legislaturperiode 2004-07 setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. Je zur Hälfte aus Frauen und Männern und Schweizern und Ausländerinnen. Präsident ist der frühere SP-Parlamentarier Francis Matthey.

Die EKA ist administrativ dem Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung unterstellt (IMES).

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