Automatisches Bürgerrecht für Neugeborene?
Neugeborene, deren Grosseltern bereits in die Schweiz eingewandert waren, sollen in Zukunft automatisch das Schweizer Bürgerrecht erhalten, falls die Eltern dies nicht ablehnen.
Dagegen wehrt sich die Schweizerische Volkspartei (SVP). Sie steht den linken und bürgerlichen Parteien gegenüber.
In der Schweiz geborene Kinder der dritten Generation sollen künftig grössere Chancen erhalten, am gesellschaftlichen und politischen Leben der Schweiz teilzunehmen. Mit allen Rechten und Pflichten.
Dies wollen der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlamentes mit der zweiten Verfassungsänderung im Bereich der Bürgerrechte erreichen. Gemäss dem vorgesehenen Gesetz sollen diese Kinder das Schweizer Bürgerrecht automatisch bei ihrer Geburt erhalten.
Automatismus mit Vetorecht
Für diese Menschen, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert waren, sei die Schweiz die Heimat, so die Begründung. Daher sollen sie als Schweizerinnen und Schweizer geboren werden und nicht ein umständliches Verfahren durchlaufen müssen.
Dafür müssten folgende Bedingungen erfüllt sein: Mindestens ein Elternteil muss der zweiten Generation angehören, das heisst, wenigstens fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben. Weiter muss diese Person zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungs-Bewilligung sein.
Falls die Eltern keine automatische Einbürgerung wünschen, können sie diese auch ablehnen. In diesem Fall kann das Kind, sobald es volljährig wird, die Verzichtserklärung seiner Eltern widerrufen und das Schweizer Bürgerrecht nachträglich erwerben. Dies nur, sofern es in der Schweiz wohnt.
Auslandschweizer könnten profitieren
Das geplante Gesetz betrifft auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die ihr Bürgerrecht verwirkt oder darauf verzichtet haben. Sie sollen neu auch bei Wohnsitz im Ausland ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen können. Voraussetzung dazu ist eine enge Verbundenheit mit der Schweiz.
Dazu gehören Kriterien wie Aufenthalte und Kontakte zu Personen in der Schweiz, Kenntnis einer der Landesssprachen und Mitmachen in Auslandschweizer-Vereinigungen.
Für Asylsuchende soll das Gesetz nicht gelten. Da sie nicht im Besitz einer Aufenthalts- oder Niederlassungs-Bewilligung sind, können ihre Kinder das Schweizer Bürgerrecht nicht mit der Geburt in der Schweiz erwerben.
Pro und Kontra
Der Bürgerrechtserwerb für die dritte Generation wird von linken und bürgerlichen Parteien unterstützt. Dagegen sind die rechtsbürgerlichen Parteien im Parlament, angeführt von der Schweizerischen Volkspartei (SVP).
Die Befürworter betonen, dass diese jungen Menschen für die demografische, wirtschaftliche und sozialpolitische Zukunft der Schweiz von grosser Bedeutung seien. Damit werde ein langwieriges und teures Verfahren verhindert.
«Wenn bereits ihre Eltern in der Schweiz gelebt haben, werden diese Kinder definitiv in der Schweiz bleiben», gibt Nationalrätin Vreni Hubmann von der Sozialdemokratischen Partei (SP) zu bedenken. «Und da ist es sinnvoll, wenn sie von Anfang an integriert werden und das Schweizer Bürgerrecht erhalten.»
Die Gegner lehnen die automatische Einbürgerung bei Geburt grundsätzlich ab. Die betroffenen Personen sollten zu einem späteren Zeitpunkt selber entscheiden können, ob sie ein Einbürgerungsgesuch stellen wollen oder nicht.
Zu teuer?
«Es führt natürlich dahin, dass theoretisch Hunderttausende mit einem Federstrich eingebürgert würden», betont SVP-Nationalrat Hans Fehr, Geschäftsführer der Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) gegenüber swissinfo. «Und das kann sich kein Land erlauben.»
«Diese Leute wohnen bei uns, sie leben und arbeiten bei uns. Und dank ihnen geht es uns Schweizerinnen und Schweizern gut», kontert Hubmann.
Doch Fehr sieht unter dem Strich rote Zahlen: «Massen-Einbürgerungen kosten den Staat mehr, als dass der Staat profitiert. Ich glaube, da ist wirklich das Referendum berechtigt und dringend nötig.»
Da es sich bei der Vorlage um eine Verfassungsänderung handelt, sind am 26. September 2004 das Volks- und das Ständemehr ausschlaggebend.
swissinfo, Christian Raaflaub
Ständige Wohnbevölkerung der Schweiz (Ende März 2004): 7’383’600
Davon Ausländerinnen und Ausländer: 1’518’600
Dies entspricht einem Anteil von 20,5% der Gesamtbevölkerung
In der Schweiz werden jährlich rund 18’000 ausländische Kinder geboren. Gemäss der letzten Volkszählung haben rund 2500 davon mindestens einen in der Schweiz geborenen Elternteil.
Mit der Gesetzesvorlage könnte sich diese Zahl noch etwas erhöhen, da auch Kinder mit einem Elternteil mit mindestens fünf Jahren obligatorischer Schulzeit profitieren könnten.
Das Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) rechnet daher mit 2500 bis 5000 Kindern, die pro Jahr das Bürgerrecht erhalten könnten.
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