Baldiges Verbot von Extremistensymbolen
Der Nationalrat macht mit einer Motion Druck auf die Regierung, das Tragen von Hakenkreuzen und anderen Symbolen zu verbieten.
Der Bundesrat hat bereits Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt. Welche Symbole verboten werden, ist noch unklar.
Das Tragen von Hakenkreuzen und anderen Symbolen soll bald strafbar werden. Der Nationalrat macht mit einer Motion seiner Rechtskommission Druck.
Er hat die Motion am Montag überwiesen. Welche Symbole jedoch verboten werden sollen, ist noch unklar.
Bereits in Vernehmlassung
Ein Verbot ist bereits geplant. Der Bundesrat hat Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda in die Vernehmlassung geschickt und im Dezember entsprechende Gesetzesrevisionen beschlossen.
Demnach soll das Tragen von «rassen-diskriminierenden Kennzeichen» unter Strafe gestellt werden.
Die Nationalratskommission hielt fest, dass ein solches Verbot in der Schweiz nicht existiert, und formulierte einen Vorstoss.
Dem Bundesrat Beine machen
Mit der Motion sollte vor allem der Prozess beschleunigt werden: Es gehe darum, den Bundesrat zum Handeln zu zwingen, sagte der Grüne Daniel Vischer, Zürich, namens der Kommission.
Der Vorstoss löste aber auch eine inhaltliche Debatte aus: Die Kommission wollte die Strafbarkeit nicht auf rechtsextremistische Symbole beschränken und verlangte eine Ausdehnung des Geltungsbereichs auf ein Verbot der Verwendung «jeglicher Symbole, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen».
SVP und SD gegen Verbot
Gegen jede Form des Verbots argumentierten Vertreter der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Schweizer Demokraten (SD). Das Hakenkreuz sei ein uraltes Sonnensymbol, gaben der Baselstädter Jean Henri Dunant von der SVP und der Berner Bernhard Hess (SD) zu bedenken.
Dass es missbraucht worden sei, rechtfertige ein Verbot nicht. Dunant lehnt das Verbot ab, bekämpft es aber nicht. Ein solcher Straftatbestand wirke teilweise gar nicht oder wirke gar lächerlich.
Ihnen wurde entgegen gehalten, man werde bei der Rechtssprechung zu differenzieren wissen.
Keine Gesinnungsverbote
Justizminister Christoph Blocher stellte sich hinter das Begehren, stellte aber auch fest, das Parlament werde diese Fragen anhand der Vorlagen des Bundesrates diskutieren können. Er plädierte dafür, dabei nicht Gesinnungen unter Strafe zu stellen.
Laut Blocher sei sinnvoll, Extremismus als Bestrebung von Organisationen zu verstehen, deren Vertreter die Demokratie, die Menschenrechte oder den Rechtsstaat ablehnten und zur Erreichung ihrer Ziele Gewalt verübten, befürworteten oder föderten.
Nur Hakenkreuz, oder auch Anarchisten-«A»?
Die meisten Rednerinnen und Redner sprachen sich für eine Überweisung der Motion aus. Es werde allerdings nicht leicht sein, festzulegen, welche Symbole extremistisch seien, räumten manche ein.
Als Beispiele wurden Hammer und Sichel oder der Buchstabe «A» in einem Kreis genannt.
EU-weite Diskussion
Über ein Verbot von Nazi-Emblemen wird auch in der EU diskutiert. Bisher kennen nur Deutschland und Österreich ein Verbot. Gegen ein EU-weites Verbot wehren sich Italien und Grossbritannien. Sie pochen auf die Meinungsfreiheit.
Osteuropäische Politiker fordern ein Verbot von Hammer und Sichel.
swissinfo und Agenturen
Auslöser dieser nationalrätlichen Motion war eine Petition der Jugendsession 2003.
Diese verlangte die Durchsetzung des Tragverbots von Symbolen, die den Nationalsozialismus und den Faschismus verherrlichen.
Der Nationalrat spricht sich für ein Verbot des Tragens von Hakenkreuzen, extremistischen und anderen Symbolen aus, die Gewalt verherrlichen.
Die Grosse Kammer hat am Montag eine entsprechende Motion überwiesen.
Damit soll vor allem der Bundesrat zum Handeln gezwungen werden.
Die Regierung hatte entsprechende Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt.
Im Dezember wurden Gesetzesrevisionen beschlossen.
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