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Baustelle Gleichstellung: Noch bleibt viel zu tun

Frauen: Im Erwerbsleben immer noch benachteiligt. Keystone

10 Jahre ist das Gleichstellungs-Gesetz in Kraft. Die Chancen der Frauen haben sich leicht verbessert, sie verdienen aber noch immer 25% weniger als Männer.

Die Regierung zieht eine zwiespältige Bilanz. Mit mehr Information will sie nun nachhelfen, neue Massnahmen sind nicht geplant.

Das Gesetz allein könne die Gleichstellung im Erwerbsleben nicht herstellen, sagte Vizedirektor Luzius Mader vom Bundesamt für Justiz am Donnerstag in Bern.

Für die Gleichstellung brauche es auch die Einsicht im wirtschaftlich-politischen Umfeld, dass sich für Unternehmen eine Salärpolitik nicht lohne, bei der Lohnunterschiede auch nach dem Kriterium Geschlecht praktiziert würden.

Der Bericht zur Evaluation der Wirksamkeit des Gleichstellungs-Gesetzes wurde von Mader und der Direktorin Patricia Schulz vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann präsentiert.

Er beruht auf Tausenden von Befragungen. Zudem wurden alle 270 Gerichtsurteile zum Gleichstellungsgesetz ausgewertet. Doppelt so häufig wie Gerichte werden laut dem Gleichstellungs-Büro die Schlichtungs-Stellen in den Kantonen angerufen. Die Einigungs-Quote betrage 40%.

Angst vor Arbeitsplatzverlust

Der Bundesrat (Landesregierung) hat an seiner Sitzung vom Mittwoch seine Schlüsse aus dem Bericht gezogen und fest gestellt, dass das Gesetz den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nützliche Instrumente zur Verfügung stelle, um sich gegen Geschlechter-Diskriminierungen zu wehren.

Trotzdem hindere nach wie vor die Angst vor einem Verlust des Arbeitsplatzes Betroffene davor, ihren verfassungsmässigen Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit einzufordern.

Auch die Schwierigkeit, eine vermutete Diskriminierung nachzuweisen, bestehe bei der weit verbreiteten Ansicht und Praxis, die Löhne nicht publik zu machen, weiter.

Da die Beweislast bei der klagenden Arbeitnehmerin liege, würden Diskriminierungen praktisch zufällig geahndet statt systematisch angegangen, stellt der Bundesrat fest.

Obschon dies unbefriedigend sei, sieht er wenig Möglichkeit für Beweislast-Erleichterungen. Andererseits könnten Schlichtungs-Stellen die Kompetenz erhalten, von Firmen die Herausgabe von Lohndaten zu verlangen.

Ein Gleichstellungs-Label, und Anreize

Um die Gleichstellung weiter zu fördern, will der Bundesrat Unternehmen informieren und sensibilisieren. Sie müssten sich bewusst werden, dass Diskriminierung koste. Gleichstellung zahle sich hingegen aus, weil das Potenzial von qualifizierten Frauen besser genutzt werde.

Der Bundesrat ist zudem bereit zu untersuchen, ob sich Anreize wie beispielsweise ein Label für Unternehmen, welche die Gleichstellung vorantreiben, positiv auswirken würden. Es wäre auch möglich, ein solches Label auf andere Diskriminierungs-Merkmale wie Herkunft oder Alter auszuweiten.

Öffentliche Aufträge an Lohngleichheit binden

Begrüssen würde es der Bundesrat, wenn Projekte von Firmen, die Gleichstellungs-Massnahmen treffen, vermehrt unterstützt würden. Die Mehrheit der Betriebe habe bisher keine Massnahmen zur Förderung der Gleichstellung getroffen.

Besser umsetzen will er auch den Grundsatz, dass Unternehmen öffentliche Aufträge nur erhalten, wenn sie die Lohngleichheit gewährleisten.

Dagegen lehnt der Bundesrat einen Ausbau des Kündigungsschutzes ab. Diese Massnahme würde das Problem der Angst vor Arbeitsplatzverlust nicht lösen und die Flexibilität des Arbeitsmarktes einschränken.

Gesetze sollten generell auf ihre Wirksamkeit überprüft werden, sagte Vizedirektor Mader. Anlass für den Bericht war ein Postulat sozialdemokratischen Zürcher Nationalrätin Vreni Hubmann.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz haben die Frauen gegenüber den Männern noch immer Boden gutzumachen.

Auf nationaler Ebene haben die Frauen das Stimm- und Wahlrecht erst 1971 erhalten. Sehr spät im europäischen Vergleich.

Seit 1981 ist das Prinzip der Gleichstellung von Mann und Frau in der Bundes-Verfassung verankert.

Das Bundesgesetz zur Gleichstellung von Mann und Frau erlaubt seit 1996, sich gegen geschlechterspezifische Diskriminierung in der Arbeitswelt zu wehren.

Anfang 2006 hatten die Frauen einen Viertel der nationalen Parlamentssitze inne. Im gesamteuropäischen Durchschnitt waren es 18,4 Prozent.

51,1% der Schweizer Bevölkerung sind Frauen.

Noch immer bestehen grosse Lohnunterschiede:

Die Lohndifferenz zwischen Mann und Frau in der Privatwirtschaft beträgt im Schnitt noch immer rund 25%, in der öffentlichen Verwaltung 11%.

In Kaderpositionen der Wirtschaft liegt der Unterschied bei 30%.

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