Die Schweiz als letzte Destination: Immer mehr schwerkranke Menschen aus dem Ausland kommen in die Schweiz, um hier zu sterben. Doch für die Organisationen, welche die Sterbewilligen in den Tod begleiten, wird es immer schwieriger, geeignete Räumlichkeiten für ihre Dienstleistungen zu finden. (SRF/swissinfo.ch)
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In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe verboten, also die Verabreichung einer tödlichen Dosis eines Medikaments an eine unheilbar kranke Person, die nicht mehr leben will. Dies, um allfällige Leiden dieser Person zu verhindern. Erlaubt ist dagegen passive Sterbehilfe. Dabei nimmt eine sterbewillige Person den tödlichen Medikamenten-Mix selbst ein. Begleitet wird sie von ausgebildetem Fachpersonal. Dieses muss frei von jeglicher Interessensbindung an den Tod der betroffenen Person sein.
Auf dieser rechtlichen Basis entstanden private Sterbehilfe-Organisationen wie Exit und Dignitas, die Sterbebegleitung gegen eine Gebühr anbieten.
Im November letzten Jahres erliess Deutschland ein neues Gesetz, das Sterbehilfe nur noch aus «altruistischen Motiven», aber nicht mehr gegen Bezahlung erlaubt. Demnach sind in Deutschland Organisationen wie Exit und Dignitas verboten.
Als Folge dürfte auch die Zahl von Deutschen angestiegen, die zum Sterben in die Schweiz kommen.
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