Beschwerde gegen Deutschland
Der Bund, die Swiss und Unique kämpfen juristisch gegen die von Deutschland verhängte verschärfte Anflugordnung auf den Flughafen Zürich.
Mit den Beschwerden in Mannnheim und bei der EU, will man «grossen wirtschaftlichen Schaden für die Schweiz» abwenden.
Der «Sonntagsblick» bezeichnete den Eilantrag in Mannheim als «Verzweiflungstat». Die Schweizer Fluggesellschaft Swiss würde nun um «Gnade flehen», denn komme die verschärfte Verordnung für die Nordanflüge über deutsches Gebiet, dann wäre die Existenz der Swiss noch gefährdeter als ohnehin schon, schreibt die Zeitung.
Sprecher von Swiss und der Flughafen-Betreiberin Unique bestätigten die Berichte in der Sonntagspresse über den «Antrag auf Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes» beim Verwaltungs-Gerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim.
Rechtlich abklären
Die beiden Akteure wollen wie der Bund verhindern, dass am 10. Juli die von Deutschland nach der Ablehnung des Luftverkehr-Staatsvertrags beschlossene neue verschärfte Anflugordnung in Kraft tritt.
Die Umsetzung des Anflugregimes über deutschem Staatsgebiet hätte je nach Wetterlage die Umleitung von dutzenden Flügen – zum Beispiel nach Basel – zur Folge und würde dem Flughafen und der nationalen Fluggesellschaft Swiss wirtschaftlich schaden.
In Absprache mit der Swiss hat auch die Unique einen entsprechenden Antrag gestellt. «Wir wollen, dass das Reglement zuerst rechtlich geklärt wird, bevor es in Kraft tritt», sagte Unique-Sprecher Beat Pahud.
Entscheid vor dem 10. Juli
Der Eilantrag verlange, dass der hängigen Klage von Swiss und Unique gegen die verschärften Einschränkungen der Nordanflüge aufschiebende Wirkung zukommt.
Die frühzeitige Einreichung des Eilantrags solle es dem Gericht ermöglichen, vor dem 10. Juli ein Urteil zu fällen, sagte Swiss-Sprecher Manfred Winkler. Ab diesem Datum würde die deutsche Verordnung gelten.
Die Swiss werde weiterhin alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausnutzen, um gegen die verschärften Anflugbedingungen anzukämpfen.
«Wir hoffen, dass der Bund sich auch in unserem Sinne stark macht», sagte Winkler weiter. Eine Beteiligung an der Klage in Mannheim hatte der Bund schon früher immer abgelehnt.
Wirtschaftliche Diskriminierung
Der Bund will demgegenüber nächste Woche bei der EU-Kommission Beschwerde gegen die deutsche Anflugregelung einreichen, wie der Sprecher des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Hugo Schittenhelm bestätigte.
Gestützt auf das bilaterale Luftverkehrs-Abkommen mit der EU will der Bund intervenieren und die deutsche Verfügung wegen wirtschaftlicher Diskriminierung anfechten.
Der Luftverkehr nach Zürich werde unverhältnismässig eingeschränkt. «Der Bund geht mit der Beschwerde gezielt vor, um schweren wirtschaftlichen Schaden für die Swiss, den Flughafen und schliesslich die Schweiz abzuwenden», sagte Schittenhelm weiter.
Es würden zudem auch weiterhin und auf verschiedenen Ebenen mit den Deutschen Gespräche geführt.
swissinfo und Agenturen
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