Bundesanwaltschaft unter der Lupe
Als Folge diverser interner und externer Vorwürfe überprüfen das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und das Bundes-Strafgericht die Bundesanwaltschaft.
Dabei geht es um finanzielle, führungstechnische und fachliche Fragen.
Nach neuen Vorwürfen gegen Bundesanwalt Valentin Roschacher muss sich die Bundesanwaltschaft (BA) nun einer ausserordentlichen Überprüfung unterziehen. Dies beschlossen Justizminister Christoph Blocher und der Präsident der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts, Emanuel Hochstrasser, am Pfingstmontag.
Das EJPD und das Bundesstrafgericht nehmen die ausserordentliche Überprüfung im Rahmen ihrer administrativen und fachlichen Aufsichtsfunktion über die Tätigkeit der Bundesanwaltschaft vor.
Das EJPD wird in den nächsten Tagen bekannt geben, wer diese Überprüfung seitens des Departements durchführen wird.
Kolumbianischer Drogenhändler
Der Druck auf den Bundesanwalt hatte in den letzten Tagen vor allem wegen eines Artikels des Wochenmagazins Weltwoche zugenommen. Darin wurde Roschacher vorgeworfen, er sei in dem Geldwäschereiverfahren gegen den Privatbankier Oskar Holenweger von einem kolumbianischen Informanten und Drogenhändler hereingelegt worden.
Es habe einen Deal um Informationen gegeben. Mit diesen Informationen wollte die Bundesanwaltschaft angeblich Geldwäschern das Handwerk legen.
Alle Nachforschungen zu den erhaltenen Tips seien im Sand verlaufen, und der Denunziant habe sich als Hochstapler erwiesen, schreibt die Weltwoche. Das alles sei «delikat und teuer», meint das Wochenmagazin weiter.
Politiker nicht erstaunt
Roschacher steht zudem in der Schweiz seit einiger Zeit unter Druck wegen schleppender Geldwäscherei- und Terrorermittlungen.
Politikerinnen und Politiker, die sich in parlamentarischen Kommissionen mit der obersten Strafverfolgungs-Behörde der Schweiz beschäftigen, reagierten nicht sonderlich erstaunt, schreibt der Zürcher Tages-Anzeiger am Samstag.
In der Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK), der Rechtskommission und selbst in der Finanzkommission des Parlamentes weckten die ungewöhnlichen Ermittlungs-Methoden des Bundesanwalts grösstes Unbehagen, schreibt der Tages-Anzeiger.
Auch andere Gründe
Der Weltwoche-Artikel sei «ein Faktor» für den Entscheid zur ausserordentlichen Überprüfung gewesen, sagte der Sprecher des EJPD, Livio Zanolari, und fügte hinzu, es sei aber nicht der massgebende Faktor gewesen.
Es handle sich vielmehr um eine Kumulierung von verschiedenen Vorwürfen, nicht nur aus den letzten Tagen. «Es gab auch andere Faktoren, die dazu bewogen haben, zu handeln», sagte der Sprecher Blochers.
Zwei Untersuchungen
Der gemeinsame Beschluss von Bundesrat Blocher und Emanuel Hochstrasser hängt mit den getrennten Aufsichtsfunktionen in administrativer und fachlicher Hinsicht über die Bundesanwaltschaft zusammen.
Das EJPD wird demnach die administrativen, organisatorischen und finanziellen Aspekte unter die Lupe nehmen, während das Bundesstrafgericht in Bellinzona sich über Vorwürfe beugen wird, wie sie in der Weltwoche erhoben wurden.
Zur Dauer der Untersuchung konnte Zanolari keine Angaben machen.
swissinfo und Agenturen
In der Schweiz sind die kantonalen Justizbehörden für einen Grossteil der Strafuntersuchungen zuständig. Einige Delikte fallen jedoch in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft (BA).
Dazu gehören beispielsweise Attentate, Spionage, internationale organisierte Kriminalität, Geldfälschung, Geldwäscherei, Korruption oder von Bundesbeamten im Rahmen ihrer Aufgabe begangene Straftaten.
Valentin Roschacher, Jahrgang 1960, studiert von 1981-1986/87 Jura an der Universität Zürich.
1992-1995: Bezirksanwalt an der Bezirksanwaltschaft Zürich.
Oktober 1995: Eintritt im BAP; Chef der Zentralstelle zur Bekämpfung des Drogenhandels und der Falschmünzerei.
Seit 1. März 2000: Bundesanwalt.
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