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Bundesgericht hebt Genfer Rauchverbot auf

In Genf darf in öffentlichen Räumlichkeiten wieder geraucht werden. Das Bundesgericht befindet, die Übergangsregelung zum Rauchverbot entbehre der gesetzlichen Grundlage.

Die Inkraftsetzung der Übergangsbestimmungen hätte eines formellen Gesetzesbeschlusses des Kantonsparlaments bedurft, hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest.

Die Regierung ist ermächtigt, in Notfallsituationen in alleiniger Kompetenz zu beschliessen. Im Fall des Rauchverbots sieht das Bundesgericht allerdings keine solche Dringlichkeit.

Nach dem seit dem 1. Juli in Kraft getretenen Rauchverbot durfte in Genfer Restaurants, Bars, Diskotheken und Räumlichkeiten der Verwaltung nicht mehr geraucht werden.

Bei Zuwiderhandlungen waren Bussen zwischen 100 und 1000 Franken vorgesehen. Wirte konnten gar mit 10’000 Franken gebüsst werden.

Vom Verbot ausgenommen waren Hotelzimmer sowie Einzelzimmer in Spitälern und Gefängniszellen. Die Übergangsregelung sollte solange in Kraft bleiben, bis der Grosse Rat ein der Initiative entsprechendes Ausführungsgesetz verabschiedet hat.

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