Bundesrat will Rassismusstrafnorm nicht revidieren
Der abgewählte Justizminister Christoph Blocher ist zu Ende seiner letzten Session als Bundesrat mit dem Versuch zur Revision der schweizerischen Rassismusstrafnorm gescheitert.
Die Landesregierung wolle die Rassismusstrafnorm nicht ändern, weil das Stimmvolk sie an der Urne gutgeheissen habe, sagte Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey.
Justizminister Christoph Blocher hatte bei seinem Türkei-Besuch Anfang Oktober 2006 die Anti-Rassismusstrafnorm kritisiert.
«Dieser Artikel macht mir Bauchschmerzen», sagte er damals. Diese Äusserung trug ihm einige Kritik ein.
Zurück aus der Türkei, beharrte Justizminister Blocher auf einer Revision.
Er beauftragte eine Arbeitsgruppe seines Bundesamtes für Justiz (BJ) mit der Ausarbeitung von Vorschlägen.
Die Vorschläge des BJ reichten von Abschwächungen bis zu einer vollständigen Streichung der Strafnorm.
Calmy-Rey: «Platz in Gesetzgebung»
Der Bundesrat wolle die Rassismusstrafnorm nicht ändern, weil das Stimmvolk sie 1994 an der Urne gutgeheissen habe, sagte Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey am Freitagabend gegenüber Schweizer Radio DRS. «Die Strafnorm hat Platz in unserer Gesetzgebung.»
Der Bundesrat finde die Antirassismus-Strafnorm nicht so schlecht wie er selbst, sagte Bundesrat Christoph Blocher seinerseits gegenüber Radio DRS.
Er habe den Antrag, die Strafnorm zu ändern, eigentlich erst 2008 in den Bundesrat bringen wollen. Blocher bekräftigte seine Zweifel an der Strafnorm.
In dem Radiobeitrag äusserte sich auch Georg Kreis, der Präsident der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus: «Hätte Blocher das Hearing zur Antirassismus-Strafnorm ernst genommen, hätte er den Antrag nicht stellen dürfen.»
Leugnung von Völkermord im Zentrum
Mit Blick auf die Meinungsfreiheit besonders umstritten sei die Strafbarkeit der Leugnung von Völkermorden, hiess es in dem im Mai vorgestellten Diskussionspapier der Arbeitsgruppe. Das Leugnen von Völkermorden stand denn auch im Zentrum der Änderungsvorschläge.
Blocher hätte es laut seinem Sprecher Livio Zanolari gerne gesehen, dass nur jene Völkermorde berücksichtigt worden wären, die von durch die Schweiz anerkannten internationalen Gerichten festgestellt wurden beziehungsweise vom Bundesrat oder einer Historikerkommission anerkannt werden.
Der Völkermord an den Armeniern ist in der Schweiz bisher nur vom Nationalrat und vom Waadtländer Grossen Rat als Genozid anerkannt worden.
Den Gerichten hätte der Vorschlag von Blocher laut Zanolari die Arbeit erleichtert. Für sie sei es schwierig, festzustellen, ob ein historisches Ereignis nun ein Genozid sei oder nicht, sagte er. Zu dieser Frage gingen die Meinungen oft auseinander.
swissinfo und Agenturen
Unter dem Beifall von einigen Dutzend Anhängern hat der scheidende Bundesrat Christoph Blocher am Freitag nach der Sitzung des Bundesrates Bern verlassen.
Fahnenträger und Menschen in Tracht begleiteten Blocher mit Glockengeläut vom Bundeshaus zum einige Fussminuten entfernten Bahnhof, wo der Justizminister den Zug nach Zürich bestieg.
Vom Fenster seines Abteils aus grüsste Blocher die Menge, die ihn ihrerseits mit ein paar Juchzern verabschiedete.
Blocher war am 12. Dezember vom Parlament als Bundesrat nicht mehr wiedergewählt worden. Stattdessen stimmte eine Mehrheit für Eveline Widmer-Schlumpf, die am 1. Januar ihr Amt antreten wird.
Die Antirassismus-Strafnorm (Artikel 261bis Strafgesetzbuch) wurde 1994 in einer Volksabstimmung mit 54,7% Ja-Stimmen angenommen und trat 1995 in Kraft.
Sie verbietet, öffentlich zu Hass oder Diskriminierung von Menschen aufzurufen, die anderen Rassen, Ethnien oder Religionen angehören. Ebenfalls unter Strafe gestellt ist das Leugnen von Völkermorden.
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