Bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht ist eines von zwei erstinstanzlichen Bundesgerichten (das andere ist das Bundesverwaltungsgericht), die im Rahmen der Reform des Schweizerischen Rechtssystems errichtet wurden, um die immer grösser werdende Arbeitsbelastung des Bundesgerichts in Lausanne zu vermindern.
Dieses Gericht hat seine Arbeit 2004 in Bellinzona aufgenommen. Es ist zuständig für jene Strafsachen, die in die Gerichtsbarkeit des Bundes fallen, wie beispielsweise gewisse Straftaten von oder gegen Bundesbeamte, Sprengstoffdelikte, Wirtschaftskriminalität, organisiertes Verbrechen oder Geldwäscherei.
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