Chronologie zum Nationalbank-Gold
5. März 1997
Vor dem Hintergrund der Kritik am Verhalten der Schweiz während des Zweiten Weltkrieges lanciert Bundespräsident Arnold Koller vor dem Parlament die Idee einer Solidaritätsstiftung, die aus nicht mehr benötigten Goldreserven der Nationalbank gespiesen werden soll.
2. Mai 2000
Einen Tag nach Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über Währung und Zahlungsmittel beginnt die Nationalbank mit dem Verkauf des überschüssigen Goldes. Dieser soll im Frühling 2005 abgeschlossen sein.
30. Oktober 2000
Die SVP reicht ihre «Goldinitiative» ein, die alles überschüssige Nationalbankgold der AHV zufliessen lassen und die Solidaritätsstiftung verhindern will.
Märzsession 2002
Das Parlament legt einen Gegenvorschlag vor, laut dem ein Fonds geschaffen wird, dessen Zinsen zu gleichen Teilen der AHV, den Kantonen und der Stiftung Solidarität Schweiz zugute kommen sollen.
22. September 2002
Die SVP-Goldinitative wie auch der Gegenvorschlag des Parlaments werden an der Urne abgelehnt (52,4 respektive 51,8 Prozent Nein).
Herbst 2002
CVP und FDP schlagen vor, die Erträge aus dem überschüssigen Nationalbankgold zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund leiten. Die SVP und die SP wollen in erster Linie die AHV profitieren lassen.
30. Jan. 2003
Der Bundesrat beschliesst, die Erträge aus dem verkauften Nationalbankgold zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zuzuweisen. Das Goldvermögen soll in seiner Substanz erhalten bleiben, wozu es eine neue Verfassungsgrundlage braucht.
8. Juni 2004
Der Nationalrat stimmt (mit einer SVP-SP-Mehrheit) einer Verfassungsgrundlage zu, laut der das Vermögen aus den überschüssigen Goldreserven für dreissig Jahre erhalten bleibt. Die Zinsen von jährlich etwa 500 Millionen sollen zu zwei Dritteln an die AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen.
14. September 2004
Eine Allianz von Senioren- und Jugendverbänden schlägt vor, die Nationalbank solle weitere 650 Tonnen Gold verkaufen, damit eine Stiftung mit jährlich 300 Millionen Franken Bildungsprojekte fördern kann.
28. September 2004
Der Ständerat will nicht auf die Vorlage von Bundesrat und Nationalrat eintreten und plädiert für das geltende Recht: Das Goldvermögen soll ohne Verfassungsänderung gleich behandelt werden wie die ordentlichen Nationalbankgewinne. Die 21 Milliarden – und nicht nur die Zinsen – sollen zu zwei Dritteln den Kantonen und zu einem Drittel dem Bund zukommen. Die AHV soll leer ausgehen.
7. Dezember 2004
Die CVP will das Bundesdrittel aus dem Verkauf des überschüssigen Nationalbankgoldes zur Sanierung der IV einsetzen, die FDP lehnt dies ab.
15. Dezember 2004
Der Nationalrat beharrt – wie von seiner WAK empfohlen – auf seinem Verteilmodus.
16. Dezember 2004
Der Ständerat beschliesst zum zweiten Mal Nichteintreten und beerdigt so die Vorlage des Nationalrates. Der Goldschatz wird gemäss dem verfassungsmässigen Schlüssel verteilt: 7 Milliarden für den Bund, 14 Milliarden für die Kantone.
Noch nicht endgültig entschieden wurde über die Verteilung der regulären Nationalbankgewinne. Laut Verfassung gehen sie zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone. Die Initiative «Nationalbankgewinne für die AHV» fordert, dass die Gewinne an die AHV fliessen – ausser einer Milliarde, die für die Kantone reserviert bleibt.
swissinfo und Agenturen
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch