Die Unmöglichkeit, einen Täter lebenslang zu verwahren
Das Schweizer Stimmvolk hat im Jahr 2004 die Verwahrung auf Lebenszeit für gefährliche Straftäter angenommen. Das Parlament tut sich schwer damit, diesen Auftrag umzusetzen.
Ein Gesetz über lebenslängliche Verwahrung verstosse zwangsläufig entweder gegen die Verfassung oder gegen die Menschenrechte.
Die Verwahrungsinitiative verlangt, dass Sexual- und Gewaltstraftäter, die als extrem gefährlich und untherapierbar eingestuft werden, lebenslänglich verwahrt werden. Auch der Hafturlaub wird ihnen nicht gewährt.
Schon im Vorfeld der Volksabstimmung warnten Experten, dass die Initiative mit dem Völkerrecht kollidiere und damit nicht zugelassen werden sollte.
Denn bei der angestrebten Verwahrung handelt es sich um eine zeitlich unbegrenzte, freiheitsentziehende Massnahme, eine Sanktion, die sich an der Gefährlichkeit eines Straftäters orientiert und im Gegensatz zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe keinen Strafcharakter hat.
Nach all den Einwänden hat die Initiative bereits viel von ihrer eigentlichen Stossrichtung verloren. «Es ist nicht ausgeschlossen, dass die geforderte lebenslängliche Verwahrung gar nie angewandt wird», räumte Justizminister Christoph Blocher ein, als er das Gesetz zur Initiative vor dem Ständerat vertrat.
Die Kleine Kammer (Ständerat) liess sich dann doch überzeugen und stimmte der bundesrätlichen Gesetzesvorlage ohne Gegenstimme zu. Erst die Rechtskommission der Grossen Kammer (Nationalrat) brachte das Gesetz ins Stottern.
Nationalrat ist am Zug
Die Rechtskommission schlug dem Nationalrat mit 16 gegen 4 Stimmen nämlich vor, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie schrieb: «Die Verwahrungsinitiative lässt sich nach Ansicht der nationalrätlichen Rechtskommission nicht in Einklang mit der Menschenrechts-Konvention umsetzen». Völkerrecht solle über den Volksrechten stehen.
Bei der Debatte im Nationalrat am kommenden 14. März wird es demnach zu einer «Mini-Debatte» kommen. Nur die Sprecher der in der Kommission vertretenen Parteien werden ans Rednerpult treten.
Was aber werden sie vertreten? Wenn nämlich der Nationalrat seiner Kommission folgt und nicht auf das Gesetz einritt, dann geht es zurück in den Ständerat. Bleibt der bei seiner Meinung und bleibt anschliessend auch der Nationalrat bei der Zweitberatung bei seiner Ablehnung, dann wird das Geschäft schlicht und einfach beerdigt.
Die Initianten legen nicht die Hand in den Schoss
Dem Initiativkomitee, das immerhin eine Volksabstimmung gewonnen hat, behagt dieses Szenario natürlich überhaupt nicht. Schon zu Beginn der Gesetzesberatung lehnte es sich dagegen auf, dass die «lebenslängliche Verwahrung» im Gesetzestext zur «therapeutischen Massnahme» umgeschrieben wurde.
Sauer stiess ihm ebenfalls auf, dass die Juristen des Bundes die Liste der Ausnahmen von einer lebenslangen Verwahrung verlängert haben. Bereits wurde von einem Referendum gegen das – in den Augen der Initianten – «verwässerte Gesetz» gesprochen.
In dieser Unsicherheit, ob das Gesetz je das Licht der Welt erblicken möge, liess das Komitee am Vorabend der Debatte im Nationalrat eine Petition zirkulieren, die den Abgeordneten nahe legt, «den Volkswillen zu respektieren».
Und für die Initianten heisst den «Volkswillen respektieren» auch nicht einfach, den jetzt vorgeschlagenen Gesetzesentwurf anzunehmen. Sie wollen, dass er härter formuliert und so zum ursprünglichen Sinn der Initiative zurückgeführt wird.
swissinfo, Marc-André Miserez und Agenturen
(Übertragung aus dem Französischen: Urs Maurer)
Auch eine vom Stimmvolk angenommene Volksinitiative verpflichtet das Parlament nicht in jedem Fall, ein Gesetz zu erlassen.
Theoretisch könnte ein Richter eine Verwahrung aussprechen und sich direkt auf Artikel 123a der Bundesverfassung berufen.
Artikel 123a der Bundesverfassung verlangt die lebenslange Verwahrung extrem gefährlicher und nicht therapierbarer Sexual- und Gewaltstraftäter.
In einem solchen Fall gewärtigen die Juristen in der Schweiz einen Weiterzug des Urteils an den Europäischen Gerichtshof in Strassburg, wo das Urteil kaum Bestand haben dürfte.
Generell stellt sich bei der Debatte um die Verwahrungsinitiative die Frage nach der Rechtmässigkeit von Volksinitiativen.
In einem Land wie der Schweiz, wo das Volk das letzte Wort hat, ist die Frage, ob wirklich das Volk oder doch internationale Normen letztendlich über ein Gesetz entscheiden, von einiger Brisanz.
Nach der Prüfung des Initiativtextes hatte das Parlament die Problematik, dass der Text unvereinbar mit der europäischen Menschenrechts-Konvention sein dürfte, wohl erkannt.
In Anbetracht der emotionalen Stimmung im Land zu diesem Thema wagte es nicht, die Initiative als ungültig zu erklären.
Die Frage wird sich erneut stellen, sollte die Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu Stande kommen, die dem Volk das letzte Wort bei Einbürgerungen geben will.
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