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Dosé, Suter und Auer weiter im Visier der Justiz

Beim Absturz einer Crossair-Maschine kamen am 24. November 2001 in Bassersdorf 24 Menschen ums Leben. Keystone Archive

Im Fall der beiden Flugzeugabstürze der Crossair 2000 und 2001 scheint sich der Verdacht gegen Ex-Crossair- und Ex-BAZL-Chefs zu erhärten.

Die Bundesanwaltschaft (BA) gab das Dossier an den eidgenössischen Untersuchungsrichter weiter, wie sie am Montag bestätigte.

Das Untersuchungsrichteramt wird jetzt die Ermittlungen fortsetzen und die Akten danach mit einem Schlussbericht wieder der BA übergeben. Diese wird entscheiden, ob Anklage vor Gericht erhoben werden wird, wie die Bundesanwaltschaft am Montag mitteilte.

Im Visier des Verfahrens stehen sieben Personen, die der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen schweren Körperverletzung beschuldigt werden. Es sind dies unter anderen die ehemaligen Crossair-Manager Moritz Suter und André Dosé und der frühere Chef des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), André Auer.

Zwei Abstürze innert knapp zwei Jahren

Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Februar 2004 ein gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren wegen Verdachts auf fahrlässige Tötung und fahrlässige schwere Körperverletzung eröffnet. Es betraf den Absturz eines Crossair-Jumbolino vom 24. November 2001 bei Bassersdorf (ZH), bei dem 24 Menschen ums Leben gekommen waren, und richtete sich zunächst gegen unbekannt.

Am 12. März wurde das Verfahren auf mehrere ehemalige Crossair-Verantwortliche, darunter den zwei Tage zuvor als Swiss-Konzernchef zurückgetretenen André Dosé, sowie auf den früheren BAZL-Chef André Auer ausgedehnt.

Inzwischen wurde auch das Strafverfahren wegen des Crossair-Absturzes vom 10. Januar 2000 in Nassenwil, bei dem alle zehn Insassen getötet worden waren, in das gleiche Verfahren einbezogen, und unter anderem auf den Crossair-Gründer Moritz Suter ausgedehnt.

Verdacht nicht entkräftet

Die von der Bundesanwaltschaft beim eidgenössischen Untersuchungsrichteramt beantragte Voruntersuchung legt nahe, dass sich der Verdacht gegen die Verantwortlichen erhärtet hat. Wäre nämlich im Verfahren der BA der Anfangsverdacht entkräftet worden, hätte sie das Verfahren einstellen müssen.

Die Bundesanwaltschaft hatte ihre Ermittlungen zum Flugzeugabsturz bei Bassersdorf nach der Veröffentlichung des Unfallberichts des Büros für Flugunfalluntersuchungen eröffnet.

Pilotenfehler und Aufsichts-Mängel

Dieses hatte Pilotenfehler als Hauptursache des Unglücks bezeichnet, aber auch auf technische, betriebliche und organisatorische Mängel hingewiesen. Zudem wurden Mängel in der Aufsicht erwähnt.

André Dosé, der zwei Tage vor der Ausdehnung der Untersuchung der BA mit sofortiger Wirkung als Konzernchef der Swiss zurückgetreten war, hat eine Mitschuld am Absturz von Nassenwil stets zurückgewiesen.

swissinfo und Agenturen

Im November 2001 stürzte ein Crossair-Jumbolino in Bassersdorf ab. 24 Menschen starben, 9 Passagiere überlebten.

Hauptursache war ein Piloten-Fehler, so der Untersuchungsbericht: Der Kapitän flog zu tief. Kritisiert wurden jedoch auch die Airline und die Kontrollbehörde.

Die Bundesanwaltschaft ermittelte u.a. gegen Crossair-Gründer Moritz Sutter, André Dosé (damals CEO der Crossair), André Auer (Ex-Direktor des Bundesamtes für Zivilluftfahrt).

Es bestehe der Verdacht der fahrlässigen schweren Körperverletzung und der fahrlässigen Tötung.

Jetzt gab die BA das Verfahren an den Eidgenössischen Untersuchungsrichter weiter, der zu ihren Handen einen Schlussbericht verfasst.

Die BA entscheidet dann, ob ein Strafverfahren eröffnet wird.

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