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Dritte Generation automatisch einbürgern

Italienische Fussballfans - geboren und aufgewachsen in der Schweiz. Keystone

In der Schweiz geborene ausländische Kinder der dritten Generation erhalten inskünftig automatisch den roten Pass.

In diesem Punkt der Bürgerrechts-Revision sind sich die beiden Parlamentskammern einig. Entscheiden wird schliesslich das Volk.

Rund 440’000 Ausländerinnen und Ausländer leben in in zweiter oder dritter Generation in der Schweiz. Sie machen damit einen ständig wachsenden Anteil der gesamten Anzahl Kinder aus, die in der Schweiz mit ihrer alternden Bevölkerung geboren werden.

«Ihr soziales Netz ist in der Schweiz. Ihre Beziehungen, ihre Freunde, meist die ganze Familie. Sie sind hier zu Hause und fühlen sich hier zu Hause», sagt Natalie Avanzino, Gründungsmitglied von «Netzwerk Secondo», einer Informationsplattform für die zweite Generation, gegenüber swissinfo.

Der Ständerat hat am Dienstag entschieden, Ausländerinnen und Ausländer, die in dritter Generation in der Schweiz leben, automatisch einzubürgern. Damit sind sich nach intensiver Debatte nun beide Kammern einig.

Bedingung ist, dass ein Elternteil fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert hat und seit fünf Jahren eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzt.

Einzige Einschränkung: Eltern können bei der Geburt auf die Einbürgerung verzichten. Dieser Verzicht könnte vom Kind zum Zeitpunkt der Mündigkeit widerrufen werden.

Metzler: Kernstück des Pakets

Die Kinder der dritten Generation seien in der Schweiz aufgewachsen und bestens intergriert, sagte der Urner CVP-Politiker Hansheiri Inderkum. Justizministerin Ruth Metzler bezeichnete das «jus soli», die automatische Einbürgerung bei der Geburt, als Kernstück des Pakets.

Metzler wies darauf hin, dass die Betroffenen Kinder seien, deren Eltern sich nur deshalb nicht hätten einbürgern lassen, weil sie sonst ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft verloren hätten.

Auch die zweite Ausländergeneration, die so genannten «Secondos» und «Secondas», können sich künftig einfacher einbürgern lassen.

Voraussetzung ist, dass sie fünf Jahre der obligatorischen Schulzeit in der Schweiz absolviert haben und seither hier wohnen; ein Elternteil muss eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung besitzen. Das Gesuch muss zwischen dem 14. und 24. Altersjahr eingereicht werden.

Knackpunkt Beschwerderecht

Noch nicht einig sind sich die beiden Parlamentskammern über ein Beschwerderecht vor Bundesgericht gegen diskriminierende Einbürgerungs-Entscheide.

Mehrere Votanten befürchteten im Ständerat eine Gefährdung der direkten Demokratie. Würde das Beschwerderecht eingeführt, seien Abstimmungen über Einbürgerungsgesuche an der Urne wohl nicht mehr möglich, sagte etwa der Luzerner CVP-Politiker Franz Wicki. Da die Gemeinden für die Einbürgerungen zuständig sind, entscheidet vielerorts das Volk über Gesuche.

Die Genfer Sozialdemokratin Christiane Brunner betonte vergeblich, es gehe in dieser Frage auch um Gleichbehandlung. Bereits gab es denn auch Fälle, in denen eine Gemeinde den Gesuchstellern die Einbürgerung verweigerte, eine andere gab ihnen das Schweizer Bürgerrecht problemlos.

Das Geschäft geht nun wegen dieser Differenz zurück an den Nationalrat. Schliesslich wird das Volk über die Revision entscheiden. Denn sie macht zwei Änderungen in der Bundesverfassung nötig. Zudem hat die politische Rechte angekündigt, das Referendum zu ergreifen. Abgestimmt wird etwa Ende 2004.

Politisch im Abseits

Eine Studie des Nationalfonds kommt übrigens zum Schluss, dass Secondos zwar eine gute Ausbildung haben und beruflich erfolgreich sind, doch das Fehlen der politischen Rechte habe «Folgen für die gesamte Gesellschaft.»

«Es besteht die Gefahr, dass sie sich so mehr und mehr entpolitisiert», befürchtet Rosita Fibbi, die an der Studie mitgearbeitet hat. Bereits heute sprechen ja viele Politiker ganz allgemein von apolitischen Jugendlichen.

Doch nicht alle Secondos möchten den roten Pass. Als Gründe nennen sie in der Nationalfonds-Studie das schwerfällige Verfahren, den drohenden Militärdienst oder auch die Angst, ihren EU-Pass zu verlieren.

swissinfo, Christian Raaflaub und Agenturen

Rund 440’000 Ausländerinnen und Ausländer leben in der Schweiz, die zur zweiten oder dritten Generation zählen. Das sind über 6% der Gesamtbevölkerung, respektive mehr als ein Viertel aller registrierter Ausländer.

Die so genannten Secondos und Secondas sind meist junge Ausländer, die in der Schweiz geboren wurden oder mindestens fünf Jahre hier die Schulbank gedrückt haben.

Besonders die Kinder der Secondos haben oft keine grosse Beziehung mehr zu ihrem Heimatland, dem Land ihrer Grosseltern, sprechen primär eine Landessprache. Zwar bezahlen sie Steuern, doch am politischen Leben dürfen sie nicht teilnehmen.

Das soll sich nun ändern: In der Schweiz geborene ausländische Kinder der dritten Generation erhalten inskünftig automatisch den roten Pass.

Über die erleichterte Einbürgerung der zweiten Generation konnte das Stimmvolk übrigens schon einmal entscheiden. Die Revision der Bürgerrechtsregelung erzielte 1994 beim Volk zwar 52,8% Ja-Stimmen, scheiterte jedoch am Ständemehr der Kantone.

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