Ein medizinischer Fehler bewegt
Die tödliche Blutgruppen-Verwechslung bei einer Herztransplantation im Zürcher Unispital hat zu einem grösseren Interesse an Transplantationen geführt.
Der tragische Vorfall geht nicht auf einen Kunstfehler in der High-Tech-Medizin zurück, sondern auf banale Missverständnisse.
«Das Interesse ist erstaunlich gestiegen. Seit der Nachricht vom Tod der Patientin am letzten Freitag beantworten wir nur noch Anfragen um Transplantationen», sagte Britta Johnson, PR-Verantwortliche von Swisstransplant, dem nationalen Transplantationszentrum.
Der Tod der Herztransplantations-Patientin Rosmarie Voser hat zu diesem starken Anstieg geführt. Ein Team der Sendung «10vor10» des Schweizer Fernsehens hatte die Patientin beim langen Warten auf ein neues Herz begleitet.
Mangel an Organen
«Auch unsere Gratisnummer wurde mit Anfragen für Informationen oder Spender-Formulare überschüttet.» Swisstransplant hatte anfänglich befürchtet, dass der Unfall zu einer Abnahme von Organspendern in der Schweiz führen könnte, so Johnson gegenüber swissinfo.
«Wir hatten Angst, dass die Öffentlichkeit negativ reagieren könnte, doch die Leute haben verstanden, dass wir in der Schweiz einen Mangel an Organen haben.»
Laut Pressesprecherin Monique Carigi hat Swisstransplant seit Freitag bereits 400 Spender-Formulare verschickt. «Zur Zeit ist daher kein negativer Effekt des Zürcher Unfalls zu beobachten.»
Nicht viele Spender
Die Präsidentin von Swisstransplant, Nationalrätin Trix Heberlein, betonte, die Reaktion der Öffentlichkeit zeige, dass Vosers Tod nicht umsonst gewesen sei.
«Man kann sagen, dass Rosmarie Voser trotz der Tragödie ihr Ziel erreicht hat.» Das Ziel nämlich, die Öffentlichkeit für das Thema zu sensibilisieren.
In der Schweiz sind heute nur ungefähr 10% der Bevölkerung registrierte Spender. Letztes Jahr wurden in der ganzen Schweiz 34 Herzen verpflanzt. Am 1. Januar 2004 warteten 18 Patienten auf ein Spenderherz.
Mündliches Missverständnis
Rosmarie Voser war am vergangenen Freitag gestorben, weil ihr die Ärzte des Zürcher Universitätsspitals ein Herz mit einer falschen Blutgruppe eingepflanzt hatten.
Bald schon war offensichtlich, dass der Fehler im Zürcher Spital und nicht im Spital des Spenders geschehen war. Erste Untersuchungen belegten, dass sich Schreib- oder Datenfehler ausschliessen liessen. Auch bei den Labortests sei nichts schiefgelaufen.
Nun ist klar: Es war ein mündliches Missverständnis. Jemand sagte oder verstand etwas falsch, hiess es am Dienstag an einer Medienkonferenz des Unispitals in Zürich.
Klar ist ebenso, dass das Chirurgenteam kein Vorwurf trifft. Die Blutgruppe sieht man einem Herzen nicht an; die operierenden Ärzte müssen sich auf die Richtigkeit der Angaben verlassen können.
In den nächsten zwei Monaten würden am Unispital Zürich sicher keine Herztransplantationen vorgenommen, sagte Direktorin Christiane Roth. Die Behandlung der sechs Personen, die zur Zeit auf der Warteliste für eine Herztransplantation stehen, sei jedoch gewährleistet.
Im Zusammenhang mit einer kostengünstigeren landesweiten Konzentration der Kräfte ist ohnehin geplant, in Zürich mittelfristig keine Herztransplantationen mehr durchzuführen.
swissinfo
2003 haben in der Schweiz 1209 Menschen auf ein Organ gewartet. 491 Organe wurden transplantiert. 55 Patienten starben noch bevor sie operiert werden konnten; 9 davon waren Herzpatienten.
2003 haben in der Schweiz 95 Frauen und Männer Organe gespendet.
Damit liegt die Schweiz in Europa an 13. Stelle von 16 Ländern.
Zum Vergleich: In Spanien haben drei Mal so viele Personen ein Organ gespendet.
Zur gesetzlichen Regelung von Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Gewebe ist auf Bundesebene das neue Transplantationsgesetz vorbereitet worden. Es liegt zurzeit für die Beratung im Ständerat (kleine Kammer) bereit und dürfte 2007 in Kraft treten.
Der Gesetzesentwurf sieht die so genannte erweiterte Zustimmungslösung vor. Das bedeutet: Für die Entnahme eines Organs muss das Einverständnis des Spenders (etwa per Spenderausweis) oder – falls dies fehlt – der nächsten Angehörigen vorliegen.
Zu diskutieren geben dürfte der Vorschlag, dass es neu möglich sein soll, einen Spendervermerk in den Führerausweis einzutragen. Neben verbesserter Information der Bevölkerung soll diese Vereinfachung der Willensäusserung dazu beitragen, den krassen Mangel an Organspenderinnen und -spendern zu mildern.
In Übereinstimmung mit den JTI-Standards
Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!
Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch