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«Wenn ich nicht in die Schweiz zurückkehren kann, jagt mir eine Kugel in den Kopf»

Im Nordosten Syriens konnte sich ein Team des Westschweizer Radios- und Fernsehens (RTS) mit einem Waadtländer Dschihadisten treffen, der seit Januar 2018 von den Kurden festgehalten wird. Er verurteilt die Misshandlungen, denen er ausgesetzt sei.

Was tun mit westlichen Staatsbürgern, die sich dem islamischen Staat in Syrien anschlossen? Mehrere Länder stehen vor dem Problem, darunter auch die Schweiz.

Die westlichen Behörden, deren Haltung der Mehrheit der Bevölkerung entsprechen dürfte, zögern vorerst damit, diese «Kämpfer» zurückzuholen. Für die Kinder der Dschihadistinnen und Dschihadisten gibt es eine gewisse Flexibilität. So hat beispielsweise Frankreich gerade ein zweites Mal zwölf Kinder im Alter zwischen ein und zwölf Jahren repatriiert. Die meisten von ihnen sind Waisenkinder.

Bei Erwachsenen hingegen geht es eher darum, dass sie vor Ort vor Gericht gestellt und verurteilt werden sollten. In der Schweiz ist dies die von Karin Keller-Sutter verteidigte Linie. «Ist es möglich, sie dort vor Gericht zu stellen? Das wäre mir lieber», sagte die Justizministerin gegenüber RTS.

Unveröffentlichte Zeugenaussagen

Das Problem ist, dass das Schicksal dieser westlichen Staatsangehörigen vor Ort oft nicht den westlichen Standards in Bezug auf Gerechtigkeit und Menschenrechte entspricht. Das wird von mehreren NGO angeprangert.

Die RTS-Sendung «Temps Présent» traf einen Dschihadisten, der aus dem Kanton Waadt stammt, an einem geheimen Ort, an den dieser von Soldaten der kurdischen Streitkräfte (YPG) in Handschellen und mit verbundenen Augen gebracht worden war. Der IS-Kämpfer erklärte sich bereit, die Fragen der Journalisten in einem einstündigen Interview zu beantworten.

Er sagt, dass er keine Besuche des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) bekommen hatte. Seit Juli 2018 hat er zudem keine Nachricht von seinen im Kanton Waadt lebenden Eltern erhalten und seit Ende 2018 auch keine seiner Frau und seiner zweijährigen Tochter, die von den Kurden im Lager Roj festgehalten werden.

Der Mann hat keinen Anwalt. Als Schweizer Bürger hat er dennoch Anspruch auf konsularischen Schutz, der das Recht auf «humane Haftbedingungen, Achtung der Verteidigungsrechte und Verfahrensgarantien» umfasst.

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Ein Dutzend Fälle

Rund ein Dutzend Erwachsene mit Verbindungen zur Schweiz befinden sich in einem von den Kurden kontrollierten Gebiet. Abdul Karim Omar, Leiter der Kommission für auswärtige Angelegenheiten der kurdischen Autonomiebehörden, sagte im Interview mit «Temps Présent»: «Die Schweiz hat Glück, weil sie nur wenige Staatsangehörige hier hat. Sie hat keinen formellen Antrag auf Rücknahme ihrer Staatsangehörigen, einschliesslich Kinder, gestellt. Wir haben auch keinen Antrag des IKRK auf Rücknahme von Schweizer Staatsangehörigen erhalten. Wir wollen diese Staatsangehörigen nicht dem IKRK überlassen, wir müssen sie den Behörden ihres Landes übergeben.»

Die kurdischen Behörden fordern die Einrichtung eines internationalen Gerichtshofs in der von ihnen kontrollierten Region, aber die europäischen Staaten zögern aufgrund des Drucks der Türkei, die gegen jede Anerkennung der kurdischen Autonomie ist.

(Übertragung aus dem Französischen: Peter Siegenthaler)

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