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Elfenbein im Zentrum der Artenschutzkonferenz

Beschlagnahmung von Elfenbein in Hong Kong. Keystone

Die Schweiz plädiert für eine begrenzte Öffnung des Elfenbeinhandels, wie er vor allem von Botswana und Namibia gefordert wird.

Delegierte des Bundesamtes für Veterinärwesen vertreten diese Haltung an der 14. Artenschutzkonferenz, die vom 3. bis 15. Juni in Den Haag stattfindet.

«Der Handel mit Elfenbein ist ein sehr sensibles Thema, das sehr viele Emotionen weckt», sagt Mathias Lötscher. Er ist im Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) verantwortlich für das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und leitet die Schweizer Delegation an der zweiwöchigen Konferenz in den Niederlanden.

Tierschutzorganisationen schätzen, dass jedes Jahr 20’000 Elefanten wegen ihrer Stosszähne getötet werden. Botswana and Namibia, die über grosse Elefanten-Populationen verfügen, schlagen in Den Haag vor, künftig einen begrenzten Handel mit Elfenbein zu erlauben. Die Erlöse sollen in Programme zum Schutz der Dickhäuter zurück fliessen.

Pro und kontra

Der Vorschlag ist äusserst umstritten. Kenia und Mali verlangen ein 20-jähriges Handelsverbot für Elfenbein. Sie befürchten, der legale Handel leiste der Wilderei Vorschub.

Die CITES verbot den Elfenbein-Handel 1989. Aber es gab Ausnahmen: 1997 durften einige afrikanische Staaten eine gewisse Menge des gesuchten Horns verkaufen.

2002 erhielten auch Botswana, Namibia and Südafrika eine Sonderbewilligung. Sie war jedoch an strenge Bedingungen geknüpft, wie die Erhebung von Daten, welche die Folgen einer Öffnung des Elfenbein-Handels sein würden.

Das Elfenbein aus diesen drei Ländern ist noch nicht in den Verkauf gelangt, weil noch Fragen über die Datenerhebung offen sind. Die ständige Kommission der CITES wird unmittelbar vor Konferenzbeginn darüber beraten.

Probleme infolge Überpopulation

Delegationsleiter Lörtscher hält den Zeitpunkt für eine begrenzte Marktöffnung für Elfenbein zwar für etwas verfrüht.

«Wir unterstützen die Antrag stellenden Länder, denn sie investieren viel in den Schutz von Elefanten. Sie weisen zudem stark wachsende Populationen auf, was für Probleme sorgt», sagt Lörtscher.

Deshalb sollte ihnen der Verkauf von Elfenbein erlaubt sein, auch weil die Erträge in Schutzprogramme zurück fliessen würden. «Allerdings wissen wir nicht, ob die begrenzte Marktöffnung negative Folgen für die Elefantenpopulationen hätte.»

Bürokratie vermindern

Thema in den Niederlanden ist auch der hohe administrative Aufwand, der zur Einfuhr gewisser Produkte wie beispielsweise Armbänder für Uhren aus Krokodilleder verursacht wird.

«Die nötigen Nachweise und Bewilligungen für solche Produkte haben keinen Schutzeffekt für die Tierarten, es ist nur Bürokratie», sagt Lörtscher. Allein im letzten Jahr stellte die Schweiz 87’000 Wiederausfuhr-Bewilligungen nur für die Uhrenindustrie aus.

Kein Papiertiger

Dennoch ist die Schweiz ein grosser Verfechter des Washingtoner Artenschutzabkommens. «Das Abkommen ist sehr wichtig, weil es Zähne hat. Es unterstützt Handel, sofern dieser nachhaltig ist.»

Sei dies nicht gegeben, kann das CITES-Gremium laut dem Schweizer Artenschutz-Verantwortlichen den Handel ganz oder teilweise verbieten. Dies habe sich bewährt. «In den CITES-Anfängen waren Krokodile streng geschützt, heute ist der Handel mit Krokodilleder teilweise gestattet.»

swissinfo, Isobel Leybold-Johnson
(Übertragung aus dem Englischen: Renat Künzi)

Die 14. Artenschutzkonferenz findet vom 3. bis 15. Juni in Den Haag statt.
Die Schweizer Delagation besteht aus zwei Vertretern des BVET sowie je einem aus dem Aussen- und Umweltministerium.
Im Rahmen der Konferenz findet ein von den Niederlanden angeregtes Ministerialtreffen zur künftigen Entwicklung des Übereinkommens statt. Die Schweiz wird hierbei durch BVET-Direktor Hans Wyss vertreten.

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES wurde 1973 ins Leben gerufen, um den Handel mit bedrohten Arten zu begrenzen oder ganz zu verbieten. Inzwischen hat CITES 171 Mitgliedsländer.

In das Abkommen sind bislang 5000 Tier- und 28’000 Pflanzenarten aufgenommen worden. Sie sind in drei Schutzstufen gegliedert.

Der internationale Handel mit Tieren und Pflanzen ist ein Milliardengeschäft. Jedes Jahr werden über 350 Mio. Tiere und Pflanzen gehandelt.

Der Schweiz kommt ist Depositarstaat des Abkommens und das Sekretariat befindet sich in Genf.

Die geschützten Arten sind in drei Anhänge gegliedert.

Der erste Anhang enthält vom Aussterben bedrohte Arten wie Grosswale, Menschenaffen, Tiger und mit wenigen Ausnahmen Elefanten. Mit diesen Arten oder ihren Produkten darf nicht gehandelt werden (530 Tier-, 300 Pflanzenarten).

Der zweite Anhang umfasst potenziell gefährdete Arten. Deren Handel unterliegt strengen Auflagen und darf ihren Bestand nicht weiter gefährden (4460 Tier-, 28’000 Pflanzenarten).

Der dritte Anhang verzeichnet Arten, die von einem Land in seinem Hoheitsbereich unter Schutz stehen (290 Arten).

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