Endgültiges Aus für Todesstrafe
Die Schweiz und 10 andere europäische Länder besiegeln am 1. Juli die letzte Etappe zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe.
An diesem Tag tritt das 13. Protokoll zur Europäischen Menschenrechts-Konvention in Kraft, das die Todesstrafe auch in Kriegszeiten verbietet.
«Mit dem 13. Protokoll bringt die Schweiz im internationalen Recht zum Ausdruck, was sie in ihrer Verfassung schon hat», sagt Arthur Mattli, Chef der Sektion Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht im EDA.
Europa sei auf dem Weg zu einem Raum, der die Todesstrafe in allen Zeiten abgeschafft hat. «Dieser Schritt ist ganz bestimmt für die internationale Rechtsentwicklung ein sehr starkes Signal für alle anderen Kontinente.»
Für die Menschenrechts-Organisation Amnesty International (AI), die sich seit über 20 Jahren für die Abschaffung der Todesstrafe einsetzt, ist das Inkrafttreten des 13. Protokoll mehr als eine symbolische Geste:
«Es bedeutet, dass zum ersten Mal ein internationales Übereinkommen die Todesstrafe absolut, ohne Ausnahmen, abschafft. Bisher war es so, dass die Todesstrafe für den Kriegsfall ausgeklammert wurde», erklärt AI-Sprecher Jürg Keller gegenüber swissinfo.
Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen
Das Protokoll Nummer 13 verpflichtet die Vertragsstaaten, auch in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr niemanden zum Tode zu verurteilen.
Es schliesst damit die Lücke, die das Protokoll Nummer 6 der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK) hinterlassen hatte. Darin ist das Verbot der Todesstrafe festgelegt, eine Ausnahme besteht jedoch für Verbrechen im Krieg oder bei unmittelbarer Kriegsbedrohung.
Die Schweiz hat das Protokoll als einer der ersten Staaten im Mai 2002 ratifiziert. Damit unterstreicht sie ihr andauerndes Engagement für die Abschaffung der Todesstrafe. Das von der Schweiz angestrebte Ziel ist ein Europa ohne Todesstrafe.
Letzte Hinrichtungen
Seit 1942 existiert in der Schweiz die Todesstrafe für zivile Straftaten nicht mehr. 1940 fand die letzte zivile Hinrichtung statt. Damals wurde der dreifache Mörder Hans Vollenweider im Kanton Obwalden durch die Guillotine hingerichtet.
Während des Zweiten Weltkriegs wurden 17 Wehrmänner als Landesverräter verurteilt und erschossen, darunter Ernst S., über den 1976 ein Dokumentarfilm von Richard Dindo und Niklaus Meienberg uraufgeführt wurde. Erst 50 Jahre später, nämlich 1992, wurde die Todesstrafe auch aus dem Militärstrafrecht gestrichen.
Engagement gegen Todesstrafe weltweit
Seit 1999 ist sie auch in der Bundesverfassung ausdrücklich verboten. Vor der UNO-Menschenrechtskommission im März 2002 in Genf forderte der damalige Aussenminister Joseph Deiss die weltweite Abschaffung der Todesstrafe.
Bundesrat Deiss appellierte damals insbesondere an die USA, China und Saudiarabien, auf die häufige Verhängung der Todesstrafe zu verzichten.
Im Zusammenhang mit dem 13. Protokoll gab das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bekannt, die Justiz sei keineswegs immer unfehlbar. Zudem trage die archaische Form der Todesstrafe nicht zur Senkung der Kriminalität bei.
Die Todesstrafe – immer wieder ein Thema
In den USA, wo sogar Jugendliche und Behinderte hingerichtet werden, ist die Todesstrafe bei einer Mehrheit der Bevölkerung noch immer unbestritten.
Auch in der Schweiz gab in den letzten Jahren immer wieder politische Hardliner und Scharfmacher, welche die Wiedereinführung der Todesstrafe für schwere Verbrechen aufs Tapet brachten.
1992 war es die Autopartei, welche diese Kapitalstrafe zum Thema machte. 1994 stellt die Freiheitspartei der Schweiz die Todesstrafe für Drogendealer zur Diskussion, und 1997 wollten zwei junge Berner SVP-Mitglieder eine Initiative für die Todesstrafe lancieren.
Chancenlos
Ob die Wiedereinführung der Todesstrafe in der Schweiz allerdings eine Chance hätte, darf bezweifelt werden. Dass ein Staat Gleiches mit Gleichem vergelten soll, also auch töten darf, ist umstritten, wenn nicht gar verpönt.
AI-Sprecher Keller kann sich nicht vorstellen, dass die Schweiz die Todesstrafe wieder einführen wird, da sie seit 1999 durch die Bundesverfassung ausdrücklich verboten ist.
Jürg-Beat Ackermann, Professor für Strafrecht in Luzern, betont zudem in einem Interview mit der «Neuen Luzerner Zeitung», die Wiedereinführung der Todesstrafe sei in der laufenden Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches kein Thema.
«Die Schweiz hat die Todesstrafe auch deshalb abgeschafft, weil sie uns wegen der zu grossen Fehleranfälligkeit in der Justiz unverhältnismässig erscheint. Es würden zu viele Unschuldige getroffen.»
swissinfo, Gaby Ochsenbein
Dem Europarat gehören 45 Staaten an.
Neben der Schweiz haben bisher Andorra, Bulgarien, Dänemark, Irland, Kroatien, Liechtenstein, Malta, Rumänien, die Ukraine und Zypern das Protokoll ratifiziert.
In der Schweiz ist die Todesstrafe in Friedenszeiten seit 1942 definitiv abgeschafft.
Seit 1992 ist sie auch aus dem Militärstrafrecht gestrichen.
Seit 1999 ist die Todesstrafe in der Bundesverfassung ausdrücklich verboten.
Laut Amnesty International haben:
75 Staaten und Territorien die Todesstrafe für Straftaten abgeschafft.
14 Staaten kennen sie nur im Kriegs- oder Ausnahmerecht.
20 Staaten haben die Todesstrafe faktisch abgeschafft, da sie seit mindestens 10 Jahren keine Hinrichtungen mehr ausgeführt haben.
109 Staaten haben die Todesstrafe aus dem Gesetz gestrichen oder wenden sie nicht mehr an.
86 Staaten machen noch Gebrauch von der Todesstrafe.
2001 wurden in 31 Staaten 3048 hingerichtet.
In 68 Staaten wurden 5265 Menschen zum Tode verurteilt.
Dies sind offizielle Zahlen, die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.
90% der Exekutionen fanden 2001 in China, im Iran, in Saudiarabien und den USA statt.
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