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Erstes Gerichtsverfahren wegen Beschneidung

Start zur ersten Kampagne gegen die Genitalverstümmelung von Frauen in Somalia (2004). Keystone

Erstmals in der Schweiz müssen sich Eltern vor Gericht verantworten, weil sie ihre Tochter beschneiden liessen. Die Anklage lautet auf schwere Körperverletzung.

Die Eltern, die aus Somalia stammen, haben laut der Zürcher Staatsanwaltschaft die Tat weitgehend gestanden.

Er werde die Anklage Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres beim Obergericht erheben, sagte der zuständige Staatsanwalt Michael Scherrer am Freitag.

Die Eltern liessen 1996 ihre damals 2-jährige Tochter an ihrem Wohnort im Zürcher Oberland beschneiden.

Vergangenen September bemerkte ein Arzt während einer Untersuchung der heute 13-Jährigen die Folgen des Eingriffs und meldete dies der Vormundschaftsbehörde. Diese reichte darauf Anzeige ein.

Am 22. Oktober verhaftete die Staatsanwaltschaft Zürich die Eltern. Die beiden 45-Jährigen wurden am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen. Ein Grund für die Verhaftung sei gewesen, Mittäter zu eruieren, sagte Scherrer.

Tatperson nicht eruiert

Die Person aber, welche die Beschneidung durchgeführt hat, konnte nicht verhaftet werden. Laut dem Staatsanwalt ist der Name zwar bekannt. Es handle sich aber um einen häufigen Namen, der nicht gesichert sei.

Die Behörde gehe jedoch davon aus, dass es sich um eine erfahrene Person gehandelt habe, die weitere Beschneidungen durchgeführt habe, so der Ermittler. Sie sei den Eltern von jemandem aus dem entsprechenden Kulturkreis empfohlen worden.

Bis zu zehn Jahre Haft

Laut Alexandra Rosetti vom UNO-Kinderhilfswerk Unicef ist es das erste Gerichtsverfahren, bei dem es um eine Genitalverstümmelung geht, die in der Schweiz vorgenommen wurde.

Für schwere Körperverletzung drohen bis zu zehn Jahre Haft. Das Mädchen hat laut Michael Scherrer einen Rechtsbeistand.

Ein juristisches Verfahren wegen Beschneidung ist auch aus Genf bekannt. Diese wurde aber im Ausland durchgeführt. Eine Mutter reichte 2004 Anzeige gegen den Vater der beiden Töchter ein. Diese waren vom Vater entführt und zehn Jahre später von der Mutter wieder ausfindig gemacht worden – inzwischen beschnitten.

Bisher kein Verbot

Die Weltgesundheits-Organisation (WHO) unterscheidet vier Formen von Genitalverstümmelung. Zwei taxiert sie als schwere Körperverletzung, zwei als «qualifizierte einfache Körperverletzung».

In der Schweiz sind Bestimmungen über Körperverletzung im Schweizer Strafgesetzbuch enthalten.

Die Unicef unterstützt einen Vorstoss im Schweizer Parlament, der ein explizites Verbot der Mädchen-Beschneidung im Gesetz fordert. Deren ausdrückliche Erwähnung hätte eine Signalwirkung im Kampf gegen die Mädchen-Beschneidung, begründet die Unicef.

swissinfo und Agenturen

Gemäss der Weltgesundheits-Organisation (WHO) sind 100 bis 140 Mio. Frauen und Mädchen Opfer von Genitalverstümmelungen.

Jedes Jahr kommen drei Mio. Mädchen zwischen vier und zwölf Jahren hinzu, die beschnitten werden (Quelle: Unicef).

In der Schweiz leben laut dieser Organisation 7000 beschnittene Frauen und Mädchen. Die meisten stammen aus Somalia, Äthiopien und Eritrea.

Aufgrund der Immigration werden heute auch in Europa Genitalverstümmelungen durchgeführt. Dies steht in Frankreich, Grossbritannien, Spanien, Belgien, Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen unter Strafe.

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