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Evolène: Urteile nach Lawinenunglück bestätigt

Die Lawine von Evolène hatte erst vor diesem Chalet halt gemacht. Keystone

Ein Walliser Gericht hat die Schuldsprüche nach dem Lawinenunglück in Evolène von 1999 bestätigt. Damals waren 12 Menschen waren umgekommen.

Der frühere Gemeindepräsident und der Beauftragten für Katastrophenschutz waren wegen fahrlässiger Tötung zu Gefängnis bedingt verurteilt worden.

Bei dem Unglück im schneereichen Winter 1999 hatten im Walliser Bergdorf Evolène 12 Menschen ihr Leben durch Lawinen verloren.

Im Vergleich zum erstinstanzlichen Urteil vom Februar 2005 hat am Dienstag das Walliser Kantonsgericht die Strafe gegen den damaligen Gemeindepräsidenten Pierre-Henri Pralong leicht gemindert. Statt drei Monaten Gefängnis bedingt, erhält er gemäss dem am Dienstag veröffentlichten Urteil nun eine Strafe von einem Monat bedingt.

Der Gemeindepräsident hätte nach Ansicht der Richter die Evakuierung eines Chalets anordnen müssen. Der Sicherheitschef, der gleichzeitig Bergführer ist, hätte seinerseits die Strasse sperren lassen sollen. Weil er dies unterlassen hatte, bestätigte nun die zweite Instanz die Strafe von zwei Monaten Gefängnis bedingt.

Die beiden hatten gegen das erstinstanzliche Urteil rekurriert, weil der Lawinen-Niedergang aus ihrer Sicht nicht vorauszusehen gewesen sei. «Wie kann man von einem Gemeindepräsidenten verlangen, eine Lawine vorauszusehen, wenn sie an dieser Stelle selbst von Spezialisten nicht erwartet worden war?», hatte der Anwalt von Pralong vor den Kantonsrichtern gefragt.

Die beiden Verantwortlichen hatten auch darauf hingewiesen, dass seit Menschengedenken keine Lawine bis in die bewohnten Gebiete herunter gekommen sei. Doch beide Gerichte liessen diese Argumentation nicht gelten.

Unsichere blaue Zonen

Die Anklage hatte den beiden vorgeworfen, angesichts der grossen Lawinengefahr zu wenig zum Schutz der Bevölkerung unternommen zu haben. Die Gemeinde habe die blauen Lawinenzonen nicht als Gebiete mit vermindertem Risiko, sondern als sicher behandelt. Die Opfer waren in einer blauen Zone von der Lawine überrascht worden.

Eine blaue Zone bedeute aber nicht, dass es dort ungefährlich sei, hatte der Staatsanwalt argumentiert. Bei hoher Lawinengefahr müssten selbst solche Zonen geräumt werden. So stehe es unter anderem in Direktiven des Eidgenössischen Instituts für Schnee- und Lawinenforschung.

Jahrhundert-Winter

Am 21. Februar 1999 hatten sich zwischen den Gipfeln Sassenaire und Tzaté oberhalb von Evolène zwei Lawinen gelöst. Sie zerstörten die Dörfer Villa und La Sage und kamen erst zwischen Les Haudères und Evolène zum Stillstand. Die Bilanz war bitter: Zwölf Tote, ein Dutzend zerstörte Häuser und 25 Hektaren weggefegter Schutzwald.

Die Verurteilung in erster Instanz hatte in Bergführerkreisen und unter Gemeindepolitikern der Bergkantone Unverständnis und Besorgnis ausgelöst. Sie äusserten die Befürchtung, dass wegen des Urteils künftig niemand mehr die entsprechenden Berufe ausüben wolle.

swissinfo und Agenturen

1999 herrschte aufgrund enormer Schneefälle in den Alpen eine extreme Lawinensituation. Im Februar gingen rund 800 Lawinen nieder.

In Evolène forderten zwei Lawinen 12 Menschenleben.

Die Justiz sah anfänglich keine strafrechtliche Verantwortung, da das Ausmass der Lawinen nicht vorhersehbar gewesen sei. Auf Antrag der Familien der Opfer ordnete das Kantonsgericht jedoch zusätzliche Untersuchungen an.

Diese führten im Februar 2005 zur Verurteilung des damaligen Gemeindepräsidenten sowie und des Beauftragten für Katastrophenschutz wegen fahrlässiger Tötung. Sie erhielten bedingte Gefängnisstrafen.

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