Fahndungserfolge dank «Kommissar DNA»
Dank der DNA-Datenbank des Bundesamts für Polizei (fedpol) konnten in den letzten fünf Jahren über 10'000 Verbrechen aufgeklärt werden.
Aufgrund registrierter genetischer Fingerabdrücke können Täter auch nach Jahren oder sogar Jahrzehnten überführt werden.
Die DNA-Datenbank des Bundesamts für Polizei (fedpol) in Bern hat seit den Anfängen vor fünfeinhalb Jahren schon über 10’000 Erfolge, so genannte Spur-Personen-Treffer, bei der Verbrechensfahndung hervorgebracht. Davon entfällt ein Viertel auf 2005, als das DNA-Gesetz in Kraft trat.
Die Verbrecherjagd mit Hilfe von DNA-Spuren gehört heute so selbstverständlich zum abendlichen Fernsehkrimi wie der Dreitagebart des Kommissars. Kaum zu glauben, dass der «genetische Fingerabdruck» in der Realität erst seit der Jahrtausendwende systematisch und im grossen Stil genutzt wird.
Genaue gesetzliche Regelungen
So auch in der Schweiz, wo Anfang 2005 nach vierjähriger Probephase im Rahmen der Verordnung über das DNA-Profil-Informationssystem (EDNA) das DNA-Gesetz in Kraft getreten ist.
Darin legte das Parlament fest, dass DNA-Proben beim Tatverdacht im Falle von allen Verbrechen und Vergehen gestattet sind. Diese extensive Regelung machte ein detailliertes und genau geregeltes Löschprozedere notwendig. Je nach Fall gelten für die Daten andere Aufbewahrungszeiten. Das letzte Wort hat die Justiz.
Mörder nach Jahren überführt
In der DNA-Datenbank des Bundesamts für Polizei (fedpol) sind von Mitte 2000 bis Ende Februar dieses Jahres über 83’000 Profile aus den Kantonen zusammengekommen. Es handelt sich um 71’450 Personen-Profile, vor allem Abstriche von Wangenschleimhaut, und 11’716 Tatort-Spuren.
Daraus resultierten bisher 10’129 Spur-Personen-Hits. Bei diesen Treffern konnte die Datenbank zur Klärung eines Falls oder mehrerer Fälle beigetragen. Darunter sind spektakuläre Ergebnisse wie etwa der Mord an der 18-jährigen Brigitte Didier in der Nähe von Biel aus dem Jahr 1990, der dank DNA-Analyse von Spermaspuren einem bereits inhaftierten Gewaltverbrecher zugeordnet werden konnte.
Zürich grösster Lieferant
2005 verzeichnete die DNA-Datenbank auf Grund der eingegebenen anonymisierten Daten 2589 Treffer. 41 Hits betrafen Tötungen und deren 68 Körperverletzungen.
Dazu kamen 632 Hits bei Diebstahl, 1592 Hits bei Einbruchdiebstahl, 123 bei Raub und 72 bei Sachbeschädigung. Bei vier Treffern ging es um sexuelle Handlungen mit Kindern und bei 57 um sexuelle Nötigung.
Der Kanton Zürich ist der grösste DNA-Lieferant. Die Benutzung der DNA-Datenbank gehört bei Straftaten mit unbekannter Täterschaft mittlerweile zur Pflicht. Es handle sich um ein hervorragendes Beweismittel, ein Irrtum sei praktisch unmöglich, sagte Marcel Seiler, Dienstchef der Kriminaltechnik bei der Kantonspolizei Zürich.
DNA-Spuren seien eine ideale Ergänzung zu den Fingerabdrücken. Im Kanton Zürich wurden 2005 rund 600 Spuren-Personen-Identifikationen erfolgreich abgeschlossen. Ein Teil der Täter wurde verhaftet, andere sind noch flüchtig.
Im gleichen Zeitraum wurden ungefähr 2000 Beweismittel untersucht und 3500 Personen erkennungsdienstlich behandelt – mit Proben von Wangenschleimhaut und Fingerabdrücken.
Gegen flächendeckende Proben
Von einem der erfolgreichsten Hilfsmittel bei der Fahndung spricht auch der Kripochef der Berner Kantonspolizei, Peter Baumgartner. Allein im vergangenen Januar habe man 51 Treffer in der DNA-Datenbank erzielt. Die Methode sei noch schneller geworden. Ein Wangenschleimhaut-Abstrich kostet rund 170, eine Spur um die 500 Franken.
Die Erfolge der DNA-Analyse haben auch schon Stimmen wachgerufen, die zur Verbrechensprävention eine flächendeckende Registrierung von Menschen vorschlagen.
Gegen ein solches Vorhaben sprechen aber neben praktischen Problemen und immensen Kosten auch rechtstaatliche Gründe sowie die datenschutzrechtlichen Prinzipien der Zweckbindung, Verhältnismässigkeit und Datensicherheit.
swissinfo, Thomas Brunner, AP
In Grossbritannien sind 2,7 Millionen Menschen oder 5,2% der Bevölkerung in einer zentralen DNA-Datenbank erfasst, nämlich alle, die verhaftet oder angeklagt worden sind.
Die Schweiz hat sich bei ihrer DNA-Datenbank am britischen Vorbild orientiert.
2005 wurde das Schweizer DNA-Gesetz in Kraft gesetzt. Es erlaubt der Polizei, Proben von Verdächtigen und an Tatorten zu nehmen. Diese werden anonym unter einer Nummer in einer zentralen Datenbank aufbewahrt.
Im Falle eines Freispruchs muss der Eintrag aus der DNA-Datenbank gelöscht werden.
In der DNA-Datenbank des Bundesamts für Polizei (fedpol) sind momentan über 83’000 anonymisierte Profile gespeichert:
71’450 Personen-Profile und 11’716 Tatort-Spuren.
Daraus resultierten bisher 10’129 Spur-Personen-Hits, die zur Klärung eines Falls oder mehrerer Fälle beitrugen.
Ein Wangenschleimhaut-Abstrich kostet rund 170, eine Spur um die 500 Fr..
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