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Fall Achraf: Schlechtes Zeugnis für Behörden

Mohamed Achraf nach seiner Ankunft in Madrid. Keystone

Die Geschäftsprüfungs-Delegation des Parlaments stellt den zuständigen Bundesstellen im Fall Mohamed Achraf kein gutes Zeugnis aus.

Der mutmassliche algerische Terrorist war 2004 in der Schweiz verhaftet und dieses Jahr an Spanien ausgeliefert worden.

Der Fall des mutmasslichen Terroristen Mohamed Achraf ist für die Schweiz nur mit einigem Glück zu keinem grösseren Problem geworden. Die Geschäftsprüfungs-Delegation des Parlaments (GPDel), ein parlamentarisches Aufsichtsorgan, fordert den Bundesrat deshalb auf, bei den Geheimdiensten für eine bessere Zusammenarbeit und eine höhere Sensibilisierung zu sorgen.

Die GPDel publizierte am Donnerstag lediglich eine Kurzfassung des Berichts. Dabei wird namentlich der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) des Bundesamtes für Polizei (fedpol) kritisiert.

Meldungen unterschätzt

Dieser habe Anfang August 2004 Meldungen seines spanischen Partnerdienstes, wonach sich der 32-jährige vermutete Algerier in der Schweiz befinde, zunächst unterschätzt. Zudem habe es «relativ lang» gedauert, bis die Meldungen aus Spanien bearbeitet worden seien.

Die spanischen Behörden verdächtigen Achraf, als führendes Mitglied einer Islamisten-Zelle einen Anschlag auf das Oberste Gericht in Madrid geplant zu haben. Er war am 21. Oktober 2004 in der Schweiz in Auslieferungshaft genommen und am 22. April dieses Jahres an Spanien überstellt worden.

Mangelnder Informationsaustausch

Sowohl die Bundeskriminalpolizei (BKP) wie auch der Strategische Nachrichtendienst (SND) – der schweizerische Auslandsgeheimdienst – hätten von Partnerdiensten anderer Länder Anfragen und Informationen zu Achraf erhalten. Der SND habe diese auch an die BKP weitergeleitet.

Ein Informationsaustausch zwischen BKP und DAP sowie zwischen SND und DAP habe aber bis zur offiziellen Information der Schweizer Behörden durch den spanischen Justizminister nicht stattgefunden, wurde kritisiert.

«Bei einer anderen Konstellation wären die ergriffenen Massnahmen allenfalls zu spät wirksam geworden», schreibt die GPDel, die ihre Empfehlungen bereits im November direkt an den Bundesrat gerichtet hat.

Genauere Details zu den Kommunikations-Pannen in den beteiligten Bundessstellen werden jedoch im Dunkeln bleiben, denn der Schlussbericht der GPDel soll geheim bleiben.

Justizminister nicht im Bild

Die Einschätzung der spanischen Anfragen auf DAP-Fachbereichsleiter-Ebene in Bern habe dazu geführt, dass diese wie auch die laufenden Abklärungen dem Leiter des DAP und dem Direktor des Bundesamtes für Polizei (fedpol) bis zum 19. Oktober vergangenen Jahres nicht bekannt waren.

Erst als ein Gespräch zwischen Justizminister Christoph Blocher mit seinem spanischen Amtskollegen bevorstand, habe der Leiter des DAP überhaupt von Achraf erfahren, heisst es im Bericht weiter. Danach habe er den Direktor fedpol informiert.

Die Geschäftsprüfungsdelegation fordert den Bundesrat auf, organisatorische Vorkehrungen im DAP zu treffen, damit der Informationsfluss schneller funktioniert.

Doppelspurigkeiten

Auch müsse ein System geschaffen werden, das eine raschere Aufenthaltsüberprüfung und eine allfällige Inhaftierung von Verdächtigen über Kantonsgrenzen hinweg ermöglicht. Das Projekt einer Datenbank war von Blocher im letzten Frühling aus Kostengründen verworfen worden.

Bereits im Juni hatte der Bundesrat eine engere Zusammenarbeit der Nachrichtendienste ab Anfang 2006 beschlossen. Die Landesregierung hatte Doppelspurigkeiten zwischen dem im Verteidigungsdepartement angesiedelten SND und dem DAP festgestellt, der dem Justizministerium unterstellt ist.

Die Landesregierung wird aufgefordert, bis Ende März zum GPDel-Bericht und den Empfehlungen Stellung zu nehmen.

swissinfo und Agenturen

28. August 2004: Mohamed Achraf wird auf dem Flughafen Kloten wegen einem Bagatelldelikt festgenommen.
19. Oktober 2004: Spanien informiert die Schweiz, dass der Verhaftete ein Bombenattentat in Madrid geplant hatte.
21. Oktober 2004: Der Schweizer Bundesanwalt Roschacher eröffnet ein Verfahren gegen Achraf.
28. Januar 2005: Die Schweiz gibt grünes Licht für eine Auslieferung an Spanien.
Achrafs Schweizer Anwalt kündigt Berufung ans Bundesgericht an.
13. April 2005: Achraf blitzt vor Bundesgericht ab.
22. April 2005: Auslieferung an Spanien.

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