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FCL kickt (vorläufig) weiter

Noch geht der FCL nicht baden... FC Luzern

Das Amtsgericht der Stadt Luzern hat die Nachlass-Stundung des von Finanznöten geplagten FC Luzern genehmigt.

Der FCL hat nun sechs Monate Zeit, sich mit den Gläubigern zu einigen und den Konkurs abzuwenden. Der FCL habe glaubhaft machen können, dass Aussicht auf einen Nachlass-Vertrag bestehe, gab Amtsgerichts-Präsident Kurt Weingand am Dienstag bekannt.

Der FC Luzern hatte am 11. Januar die Nachlass-Stundung beantragt. Als Sachwalterin setzte Weingand die Luzerner Redinvest Finanz- und Verwaltungs-AG ein.

Neubeginn ermöglichen

Die Sachwalterin wird das Vermögen inventarisieren und abklären, ob den Gläubigern ein Nachlass-Vertrag vorgeschlagen werden kann. Wenn die Mehrheit der Gläubiger auf ihre Ansprüche verzichtet, ist die Vereins-Liquidation abgewendet.

Der Verein hatte für den Nachlass rund zwei Millionen Franken auftreiben müssen. Stadt und Kanton sicherten dazu je 200’000 Franken zu. Die für den Profi-Bereich zuständige FC Luzern Betriebs AG hatte schon zuvor Konkurs angemeldet.

Ziel des Nachlasses ist es, dem Fussballclub einen Neubeginn zu ermöglichen. Stadt und Kanton begründeten ihr umstrittenes Engagement mit der Bedeutung des FCL für den Jugendsport.

Erleichterung

FCL-Präsident Jules Häfliger und Manager Raimondo Ponte nahmen mit Freuden und Erleichterung vom Entscheid des Amtsgerichts Kenntnis.

«Jetzt können wir die Zukunft planen und die anstehenden Aufgaben in Ruhe lösen. Der positive Entscheid für den Nachlass wird die ganze Region beflügeln. Alle freuen sich nun auf das Cupspiel am 17. Februar gegen Aarau und den Abstiegsrunden-Beginn vom 24. Februar gegen Will», liess sich Häfliger zitieren.

Der FCL muss auch bei der Nationalliga den Beweis erbringen, dass die finanziellen Garantien bis Ende Saison sichergestellt sind. Nur so kann dem Verein auch eine Lizenz für die neue Saison erteilt werden.

swissinfo und Agenturen

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