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Folterexperten inspizieren Schweizer Gefängnisse

Blick hinter die Gitter: Wie leben Insassen in geschlossenen Anstalten? Keystone

Europäische Menschenrechts-Vertreter untersuchen in den nächsten beiden Wochen die Verhältnisse in Schweizer Gefängnissen und anderen geschlossenen Institutionen.

Fünf Mitglieder der Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) prüfen, ob Gefangene misshandelt werden.

Die Experten der Menschenrechts-Konvention (CPT) starten ihre Inspektionsreise am Montag. Die Fachleute hätten eine Liste derjenigen Institutionen eingereicht, welche sie besuchen wollten, sagte Folco Gallo, Sprecher des Bundesamtes für Justiz (BJ).

Darunter sind Gefängnisse, Untersuchungsgefängnisse und Jugendanstalten in mehreren Kantonen. «Das Komitee kann zudem auch Institutionen in anderen Kantonen besuchen», so Galli gegenüber swissinfo.

Die Inspektoren hätten die Macht und das Mandat, überall Einlass zu erhalten, wo sie dies wünschten, bestätigte Patrick Müller vom CPT-Sekretariat in Strassburg.

«Sicherlich werden sie Polizeistationen und Gefängnisse besuchen. Möglicherweise auch psychiatrische Kliniken oder Ausschaffungsgefängnisse», sagte Müller.

Dabei würde auf die Bedingungen geachtet, in denen die Insassen lebten: Gesundheitszustand, Zellengrösse, Gefängnisordnung oder Kontaktmöglichkeiten zu Anwälten. Laut Müller sind diese Kriterien wichtig, um Misshandlungen vorzubeugen.

Heikle Ausschaffungen

Es ist der fünfte Besuch einer CPT-Gruppe in der Schweiz seit 1991. Letztmals fand eine Inspektion vor vier Jahren statt. Damals galt das Augenmerk in erster Linie dem Ausschaffungsgefängnis auf dem Areal des Flughafens Zürich. Die Experten nahmen auch die Transitzone innerhalb des Flughafens unter die Lupe. Dort werden Personen festgehalten, denen die Einreise in die Schweiz verweigert wird.

Obwohl die Fachleute damals keine konkreten Hinweise auf Misshandlungen fanden, gaben sie eine Reihe von Empfehlungen ab. Hauptzweck der Inspektion von 2003 war die Überprüfung, ob die Schweiz frühere Empfehlungen umgesetzt hatte.

Zwei Jahre zuvor hatte die CPT die zwangsweisen Ausschaffungen von Ausländern als «unmenschlich und unwürdig» eingestuft.

Überfüllte Gefängnisse

Vor drei Jahren prangerte der damalige Menschenrechtskommissar des Europarats, Alvaro Gil-Robles, die Überbelegungen in den Gefängnissen in Genf und Bellinzona an.

Anfang dieses Jahres hat eine Expertengruppe schwere Kritik an die Genfer Behörden gerichtet, weil das Gefängnis Champ-Dollon chronisch überfüllt ist.

Die Schweizer Behörden hatten zwar Pläne für eine nationale Kommission zur Überwachung der Gefängnisse. Doch sind diese Pläne wieder in der Schublade gelandet, weil das Land das freiwillige Zusatzprotokoll der UNO-Konvention gegen Folter nicht ratifizierte.

Dieses Zusatzprotokoll ermöglicht internationalen und nationalen Inspektorenteams unangekündigte Besuche in allen geschlossenen Institutionen, also Gefängnissen, Untersuchungsgefängnissen, psychiatrischen Kliniken und Zentren für Asylsuchende.

swissinfo, Adam Beaumont
(Übertragung aus dem Englischen: Renat Künzi)

In der Schweiz gibt es rund 120 geschlossene Anstalten mit über 6700 Plätzen.
Im September 2006 wurden in der Schweiz knapp 5900 Menschen festgehalten.
Knapp 70% davon waren Personen aus dem Ausland.
Der Anteil der Frauen betrug 5,7%.

Die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) ermöglicht Inspektoren ungehinderten Zugang zu geschlossenen Institutionen.

Diese haben auch ungehinderten Zutritt zu Sicherheits-Zonen, beispielsweise an Flughäfen. Die Inspektoren können auch Festgehaltene unter vier Augen befragen.

Der jetzige Besuch des Komitees ist eine von elf Inspektionen, welche die CPT 2007 durchführt. Weitere gibt es auch in Spanien, Holland, Kroatien und Moldawien.

Nach jeder Inspektion schickt die Organisation einen vertraulichen Bericht mit Schlussfolgerungen und Empfehlungen an die Behörden des Landes.

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