Friedensförderung im Gesetz festschreiben
Die Schweizer Regierung schlägt ein neues Gesetz zur zivilen Friedensförderung und zur Stärkung der Menschenrechte vor.
Der Bundesrat will damit eine legale Grundlage für diese Bereiche schaffen, mit denen sich das Aussenministerium schon seit langem befasst.
«Ich hoffe wirklich, dass dieser Entwurf beim Parlament durchkommt. Denn es geht dabei um eine der Hauptaufgaben des Aussenministeriums», erklärt die Freisinnige Lili Nabholz, Präsidentin der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats.
Bern setzt für diesen Bereich jährlich rund 40 Millionen Franken ein. «Aber diese Ausgaben haben keine formelle rechtliche Basis», hält das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in einem Bericht fest.
Beispiele aus der Vergangenheit
Das neue Gesetz sieht einen Rahmenkredit von 240 Millionen Franken für mindestens 4 Jahre vor. Damit soll das EDA in Zukunft seine Aktivitäten in diesem Bereich besser ausarbeiten und über mehrere Jahre planen können.
Das Ministerium zählt in seinem Bericht rund ein Dutzend Beispiele aus der Vergangenheit auf, welche die Friedensförderung illustrieren.
Unter anderem nennt das EDA die Vermittlungstätigkeit der Schweiz im sudanesischen Bürgerkrieg. Die Krönung dieser guten Dienste war das Waffenstillstandsabkommen vom Bürgenstock (Nidwalden) am 19. Januar 2002.
Handeln auf lokaler und internationaler Ebene
Das Ministerium erwähnt auch die Entsendung von Schweizer Fachleuten nach Sri Lanka und in die Provinz Kosovo. Sie führten dort Programme zur zivilen Konfliktbewältigung und zur Friedensförderung durch.
Mit dem neuen Gesetz kann auch die Organisation internationaler Anlässe gefördert werden, wie zum Beispiel die Konferenz der Vereinten Nationen über den illegalen Handel mit leichten Waffen. Die Schweiz war an dieser Konferenz vom Juli 2001 in New York in grossem Mass beteiligt.
Die neue Gesetzesgrundlage soll auch Aktivitäten ermöglichen wie die Minenräumung in Mosambik oder die Unterstützung beim Wiederaufbau eines Staates, wie es beim gegenwärtigen Schweizer Einsatz in Somalia der Fall.
Parlamentarischer Prozess
Die Gesetzesvorlage wurde im Oktober 2002 vom Bundesrat verabschiedet. Nun gelangt sie vor die zwei Parlamentskammern und ihre aussenpolitischen Kommissionen.
Nimmt das Gesetz die parlamentarische Hürde, kann es am 1. Januar 2004 in Kraft treten.
swissinfo, Frédéric Burnand, Genf
(Übersetzung aus dem Französischen: Charlotte Egger)
Friedensförderung:
Mit einem neuen Gesetz will die Regierung den Einsatz für zivile Friedensförderung und die Menschenrechte stärken.
Die Vorlage umfasst einen Rahmenkredit von 240 Mio. Franken für vier Jahre.
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