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Für einen besseren Schutz von Tieren

Kürzere Reisezeiten für Schweine dank dem neuen Gesetz. Keystone

Die Revision des Schweizer Tierschutzgesetzes ist abgeschlossen. Der Nationalrat hat am Dienstag die letzten Differenzen zum Ständerat bereinigt.

Das neue Gesetz soll Tieren einen besseren Schutz gewährleisten. Den Tierfreunden allerdings geht es zu wenig weit.

Das revidierte Gesetz versteht sich als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Tierschutz – Ja».

Der wohl meistdiskutierte Punkt im neuen Gesetz ist das Verbot der chirurgischen Ferkelkastration ohne Betäubung ab 2009. Gibt es bis dann keine praktikable Methode, kann der Bundesrat, die Landesregierung, diese Frist um höchstens zwei Jahre verlängern.

Weiter wird die Dauer von Tiertransporten beschränkt. Tiere dürfen künftig höchstens sechs Stunden lang unterwegs sein.

Trotz Warnung von Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss vor Problemen beim Vollzug und möglichen Widersprüchen zu den Regeln des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und der Welthandels-Organisation (WTO) beschlossen die Räte ein Importverbot von Hunde- und Katzenfellen.

Kampfhunde – ein Randthema

Strafbar ist gemäss dem neuen Gesetz nicht nur die Vernachlässigung und Misshandlung von Tieren, sondern auch die Verletzung ihrer Würde.

Tierversuche sind untersagt, wenn sie Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen, die für den Zweck des Versuches vermeidbar wären.

Nur noch am Rande war das von der vorberatenden Kommission geforderte Verbot von Kampfhunden ein Thema.

Der Nationalrat (grosse Kammer) nahm zur Kenntnis, dass die Kommission der kleinen Kammer (Ständerat) einen anderen Weg für griffige Massnahmen gegen solche Hunde gefunden hat, der auf bereits beschlossenen Gesetzesartikeln beruht.

Rückzug der Initiative hängig

Ob diese Beschlüsse allerdings reichen, um den Schweizer Tierschutz (STS) zum Rückzug seiner Initiative zu bewegen, wird sich noch weisen. Er will am kommenden Freitag darüber entscheiden und am nächsten Dienstag die Öffentlichkeit informieren.

Im Oktober des Vorjahres hatte der STS die Verschärfung des Gesetzes als zu schwach bezeichnet. Es lasse immer noch eine Reihe von Tierquälereien zu.

Mit Hinweis auf das benachbarte Ausland und Skandinavien verlangte der STS deshalb weitere Verbesserungen. So sei der gesetzliche Geltungsbereich grundsätzlich auf alle Tiere auszudehnen und nicht nur wie vorgesehen mit wenigen Ausnahmen für Wirbeltiere gelten.

Verbesserungen forderte der STS auch bei der Haltung und Vorführung von Wildtieren in Zoos und Zirkussen. Für Kühe wünschte er sich ein Verbot der Anbinde-Haltung.

Knackpunkt Tierschutz-Anwalt

Im neuen Gesetz ist das Schächten von Tieren zwar verboten, nicht aber der Import von koscherem Fleisch, was beim Entscheid des STS über den Rückzug seiner Initiative wohl ins Gewicht fallen dürfte.

Weitere Verschärfungen des Rechts blieben im Parlament chancenlos. So verzichtete es auch auf die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission für den Schutz von Tieren. Die Tiere bleiben somit auf Bundesebene weiterhin ohne Anwalt, der sich für ihre Rechte einsetzt.

«Die Knackpunkte bei unserer Entscheidung über den Rückzug der Initiative wird wohl sein, dass das neue Gesetz keinen Tierschutz-Anwalt und keine besondere Bestimmungen in Bezug auf Haltung von Heim- und Wildtieren vorsieht», erklärte Hansueli Huber vom STS gegenüber swissinfo.

swissinfo und Agenturen

In der Schweiz leben ungefähr 17 Mio. Tiere, darunter über 7 Mio. Haustiere.
In den Schweizer Haushalten leben 1,3 Mio. Katzen und 400’000 Hunde.
Pro Jahr werden ungefähr 475’000 Tiere für Versuchszwecke gebraucht.
Etwa 63’000 werden jährlich genetisch manipuliert.

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