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Geldwäscherei-Bekämpfung wirklich im Gange

"Schwarze Schafe": Bloss 7 Verfahren gegen Finanzintermediäre führten zur Entfernung aus dem Markt. swissinfo.ch

Die Kontrollstelle eröffnete im vergangenen Jahr 245 Verfahren gegen Finanzintermediäre. Damit konnte sie sich nach der Startphase wirklich der Marktaufsicht widmen.

Wie effektiv jedoch die getroffenen Massnahmen im Kampf gegen die Geldwäscherei wirklich sind, ist offen.

2003 war das eigentliche Startjahr der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei: Die Bewilligungen der Finanzintermediäre waren bearbeitet, nun konnte die Hauptaufgabe an die Hand genommen werden: die Marktaufsicht.

Die Verfahren nahmen denn auch deutlich zu, wie der am Freitag veröffentlichte Jahresbericht zeigt. Die Anzahl der eröffneten Verfahren gegen mutmasslich illegal tätige Finanzintermediäre erhöhte sich von 156 auf 245 Verfahren.

Lob für Finanzplatz Schweiz

Sieben Finanzintermediäre wurden vom Markt entfernt. Es sei ein positives Zeichen für den Finanzmarkt Schweiz, so die Kontrollstelle in ihrem Bericht, «dass nur wenige der eröffneten Verfahren zu den vom Geldwäschereigesetz als schärfste Massnahme vorgesehenen Liquidations- bzw. Löschungsverfahren geführt haben».

Dem stimmt auch Adrian Lobsiger, Leiter des Nachdiplom-Studienganges Wirtschaftskriminalistik der Universität Luzern, zu. «Die Zahlen sind nicht einfach die Spitze eines Eisbergs. Die Schweiz schreitet voran, macht grosse Fortschritte.»

Effektivität nicht klar

Zurückhaltender ist die Bewertung des Geldwäscherei-Experten Mark Pieth von der Universität Basel. Es sei schwierig zu sagen, ob es sich bei den bekannten Problemfällen bloss um die Spitze des Eisbergs handle, so Pieth gegenüber swissinfo.

«Wir haben zusammen mit Kollegen versucht herauszufinden, wie effektiv die weltweiten Geldwäscherei-Bekämpfungssysteme wirklich sind. Und ehrlich gesagt gibt es keinen Beweis, dass es wirklich eine umfassende Effektivität gibt.»

Neben Gesetzen, Regeln und dem Bewusstsein der Branchenteilnehmer ist auch die Arbeitsweise der Kontrollstelle selber ein wichtiger Faktor. Dass hier einige Probleme auftauchten, wird im Jahresbericht nicht verschwiegen.

Es habe 2003 eine «grössere Fluktuation» unter den Mitarbeitenden gegeben. Doch die Abgänge hätten relativ zügig wieder besetzt werden können. Aktuell umfasst die Kontrollstelle 25 Vollzeitstellen.

Für die Kontrollstellen-Chefin Dina Balleyguier stehen zurzeit andere Aspekte im Vordergrund, namentlich die Verbesserung des Informationsaustausches zwischen der Kontrollstelle und den Selbstregulierungs-Organisationen (SRO). Mangels präziser Angaben im Gesetz sei man hier ständig mit dem Damoklesschwert des Datenschutzes konfrontiert, so Balleyguier.

Systemvergleiche schwierig

Im Vergleich zu den rund 80’000 eingeleiteten Verfahren in Grossbritannien, scheinen die Schweizer Zahlen sehr klein.

Doch dieser Vergleich sei falsch, erklärt Mark Pieth, die Systeme seien sehr unterschiedlich. «In der Schweiz haben wir die Tendenz, nur bei beträchtlichen oder erhärteten Fällen Verfahren einzuleiten.» Dafür habe ein Verfahren dann rasch Konsequenzen.

Heikle Fälle

Adrian Lobsiger verweist im Gespräch mit swissinfo auf die verschiedenen Fälle aus jüngster Zeit, welche die Fortschritte der Geldwäscherei belegten.

Dennoch gebe es auch grosse Fälle – besonders rund um politische Persönlichkeiten – in denen die Schweiz noch immer zu wenig unternehme, ergänzt Pieth.

«Ich denke da an die Familie des Präsidenten von Angola. Eine Bank muss es sich aus meiner Sicht sehr gut überlegen, ob sie Konten für Leute wie Dos Santos und seine Familie führen will.» Denn gerade hier gehe es um riesige Summen.

swissinfo

Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei hat 2003 erstmals ihre Aufsichts-Funktion auch gegenüber den ihr direkt unterstellten und von ihr bewilligten Finanzintermediäre wahrgenommen.

Erneut hat die Anzahl der Verfahren markant zugenommen (2003: 245 / 2002: 156).

Ein wesentlicher Teil des Jahresberichtes ist den im Jahr 2003 geklärten Unterstellungs- und Auslegungsfragen gewidmet.

Das Geldwäschereigesetz ist ein Rahmengesetz, welches lediglich Grundprinzipien aufstellt, die anschliessend genauer definiert werden müssen.

Als wichtige Etappe betrachtet die Kontrollstelle ausserdem die Anfang 2004 in Kraft getretene neue Verordnung über die direkt unterstellten Finanzintermediäre.

Hier wurde im Einklang mit dem internationalen Trend ein risiko-orientierter Ansatz eingeführt, der Kleinstfirmen von gewissen Sorgfaltspflichten entlastet.

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