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Genfer Gericht muss Schuldspruch gegen ruandischen Kriegsverbrecher prüfen

Am Montag (15.05.) hat in Genf der Appellationsprozess gegen einen mutmasslichen Kriegsverbrecher aus Ruanda begonnen. Der ehemalige Bürgermeister eines ruandischen Dorfes war im April 1999 in Lausanne zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilt worden.

Das Divisionsgericht 2 hatte den 35-jährigen Hutu Fulgence Niyonteze nach einem dreiwöchigen Prozess für schuldig befunden, sich 1994 an den Massakern gegen die Tutsis beteiligt zu haben. Das Gericht war in allen wichtigen Punkten der Anklage gefolgt. Es handelt sich um den ersten Schuldspruch gegen einen ruandischen Kriegsverbrecher in Europa.

Der frühere Bürgermeister des Dorfes Mushubati wurde wegen Mordes, vollendeten Mordversuchs, Anstiftung zum Mord sowie schwerer Verstösse gegen die Genfer Konvention zu einer lebenslänglichen Zuchthausstrafe sowie zu 15 Jahren Landesverweisung verurteilt.

Zweifel der Verteidigung

Die Verteidigung hatte kurz nach der Urteilseröffnung Rekurs angekündigt. Die Anwälte Robert Assaël und Vincent Spira werden – wie schon in der ersten Instanz – auf Freispruch plädieren. Ihr Mandant sei aufgrund widersprüchlicher Zeugenaussagen verurteilt worden, erklärte Vincent Spira gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Die fünf Richter des Militärappellationsgerichts 1 unter dem Vorsitz von Luc Hafner müssen nun den Fall erneut beurteilen und dabei auch den Sachverhalt noch einmal prüfen. Nicht alle Beweise müssen unmittelbar vor dem Gericht erbracht werden; der Präsident kann auch Protokolle, Ton- oder Videoaufzeichnungen zulassen.

Die Liste der Zeugen werde weniger lang sein, sagte Anwalt Spira. Laut dem Sprecher der Schweizer Militärjustiz, Martin Immenhauser, werden dennoch «einige neue Zeugen» auftreten. Auch der Auftritt weiterer Sachverständiger sei möglich.

Im August 1996 verhaftet

Der Verurteilte war 1994 aus Ruanda geflüchtet und hatte in der Schweiz um Asyl nachgesucht. Nach verschiedenen Hinweisen von Landsleuten, er habe sich am Völkermord gegen die Tutsis beteiligt, wurde er im August 1996 verhaftet. Er befindet sich zur Zeit in der Genfer Strafanstalt Champ-Dollon.

Es ist das zweite Mal, dass sich die Schweizer Militärjustiz mit ausländischen Kriegsverbrechen befassen muss. Vor drei Jahren hatte die Schweizer Militärjustiz einen Serben, dem ebenfalls Kriegsverbrechen zur Last gelegt worden waren, mangels Beweisen freigesprochen. Der Mann erhielt eine Haftentschädigung von 100’000 Franken.

swissinfo und Agenturen

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