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Gericht: Israels Mauer ist illegal

An einigen Stellen ist die Mauer 8 Meter hoch. Keystone

Nach Ansicht des Internationalen Gerichtshofs (IGH) verstösst die Sperranlage in Israel gegen das Völkerrecht. Er fordert einen Abriss der Mauer, die rund 700 Kilometer lang werden soll.

Die Schweiz zeigte sich befriedigt und betonte, dass die Mauer aus Schweizer Sicht gegen das humanitäre Recht verstosse.

Die umstrittene Mauer an der Grenze zum Westjordanland verstösst gegen das Völkerrecht, wie der Internationale Gerichtshof in Den Haag mitteilte. Die Begründung des Gutachtens am Freitagnachmittag dauerte mehrere Stunden.

Die Mauer solle niedergerissen werden, weil sie der palästinensischen Bevölkerung Mühsal bereite, fordert das Gericht. Das Gericht anerkennt zwar die Aufgabe Israels seine Bürger zu schützen. Der israelische Staat müsse das aber innerhalb bestehenden Rechts tun und enteigneten Palästinensern Kompensations-Zahlungen leisten.

Amerikaner alleine dafür

Von den 15 Richtern aus verschiedenen Ländern haben sich 14 gegen die Mauer ausgesprochen. Nur der Vertreter der USA stimmte nicht mit seinen Kollegen im Gremium.

Der UNO-Sicherheitsrat hatte im vergangenen Dezember die Richter beauftragt, die Sperrmauer, die sich im Bau befindet, zu beurteilen.

Das Urteil hat den Charakter eines juristischen Gutachtens und kann vom Gericht nicht durchgesetzt werden. Isreals Regierung bestreitet die Kompetenz des Gerichtshofs in der Frage.

Vierte Genfer Konvention muss angewendet werden

Die Schweiz hatte schon im Februar gefordert, dass der IGH die Anwendbarkeit der Vierten Genfer Konvention in den von Israel besetzten Gebieten prüfe. Diese fordert den Schutz der Zivilbevölkerung. Sie wurde von den Richtern in Den Haag bejaht.

«Wir nehmen befriedigt zur Kenntnis, dass dieser wichtige Punkt aus Sicht der Schweiz geklärt wurde», sagte Alessandro Delprete, Sprecher des Aussenministeriums (EDA), gegenüber swissinfo.

Als Depositarstaat der Genfer Konventionen hatte sich die Schweiz mehrfach für deren Einhaltung stark gemacht.

«Wir sind überzeugt, dass nur eine Verhandlungslösung zu einem gerechten Frieden im Nahen Osten führen kann», ergänzte Delprete.

Israel will Entscheid ignorieren

Die israelische Regierung machte deutlich, dass sie sich der Einschätzung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag nicht beugen und die Sperranlage weiterbauen werde. Justizminister Josef Lapid sprach im Zusammenhang mit dem UNO-Gutachten von einem Akt antiisraelischer Propaganda

Trotzdem ist es für Peter Leuenberger von der Gesellschaft Schweiz-Palästina ein guter Tag. «Der Entscheid des Gerichts war so zu erwarten. Ebenso war zu erwarten, dass sich die israelische Regierung nicht darum kümmern wird», sagte er gegenüber swissinfo. Er hofft auf eine UNO-Resolution, stellt allerdings die bange Frage, ob die USA als Ständiges Mitglied im Sicherheitsrat nicht ihr Veto einlegen würden.

700 Kilometer lang, acht Meter hoch

Die israelische Regierung will mit dem Zaun die Menschen in Israel vor Selbstmord-Attentätern aus den palästinensischen Gebieten schützen.

Die Palästinenser beklagen sie als «Apartheids-Mauer», welche palästinensisches Gebiet der israelischen Seite zuschlage und einer endgültigen Grenzziehung in einem Friedensabkommen zuvorkomme.

Die Sperranlage zum Westjordanland ist das grösste Bauprojekt in der Geschichte Israels. Der Wall soll rund 4,2 Mrd. Franken kosten und 700 Kilometer lang werden. Rund ein Viertel der Anlage, eine Kombination aus Mauern und Zäunen, ist bereits fertig gebaut.

In ländlichen Gebieten besteht sie aus einem 70 bis 80 Meter breiten Streifen Land, der mit Stacheldraht und Elektrozäunen bewehrt und von Gräben durchzogen ist.

In dichter besiedelten Gebieten zieht sich der Sperrwall als acht Meter hohe Betonmauer mit Wachtürmen durch das umstrittene Land. Der Bau hat eine weltweite Kontroverse ausgelöst.

Fast 300’000 Palästinenser betroffen

UNO-Angaben zufolge werden nach der Fertigstellung der Mauer 274’000 Palästinenser vom Bauwerk betroffen sein. Etwa 850 Quadratkilometer des Westjordanlands – 14,5 Prozent – werden auf israelischer Seite der Mauer liegen.

swissinfo und Agenturen

Die Mauer soll das Westjordanland von israelischem Gebiet abtrennen und folgt ungefähr der Grenze von 1967.
Die Anlage soll rund 700 Kilometer lang und teilweise 8 Meter hoch werden.
Die Gesamtkosten betragen rund 4,2 Mrd. Franken.
300’000 Palästinenser sind davon betroffen, fast 15% des Westjordanlandes werden israelischem Gebiet zugeschlagen.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) der Vereinten Nationen wurde im Dezember 2003 von der Generalversammlung angerufen, über die israelische Sperranlage zu befinden.

Der IGH kam zum Schluss, dass die Mauer gegen das Völkerrecht verstosse. 14 der 15 Richter entschieden sich in diesem Sinne. Die Entscheide des IGH sind nicht rechtlich bindend.

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