Globaler Kampf gegen Korruption
Die Schweiz will sich im weltweiten Kampf gegen Korruption verstärkt einsetzen. Der Bundesrat hat ein Zeichen gesetzt und die entsprechende UNO-Konvention genehmigt.
Die Schweiz wird die Anti-Korruptions-Konvention im Dezember an einer internationalen Konferenz unterzeichnen.
Korruption sei seit einiger Zeit eines der wichtigsten Themen in der Schweizer und der internationalen Kriminalpolitik, hielt die Landesregierung am Mittwoch fest. Wo sich die Korruption ausbreite, werde das Vertrauen der Menschen in den Staat, seine Institutionen und das Recht zerstört. Auch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen seien schwerwiegend.
Negatives Image ablegen
Über Jahrzehnte hatte die Schweiz international immer wieder negative Schlagzeilen gemacht, weil Gelder von Diktatoren und andern Potentaten auf Bankkonten in der Schweiz lagen. Stichworte: Ferdinand Marcos (Philippinen), Mobutu Sese Seko (Zaire) oder aktuell Abacha-Gelder (Nigeria).
In den letzten Jahren hatte sich die Schweiz allerdings bemüht, von diesem negativen Image wegzukommen und schärfere Gesetze zu erlassen, um auch den Ruf als internationales Geldwäscherei-Paradies loszuwerden. Dazu wurde etwa die Geldwäscherei-Gesetzgebung mehrmals verschärft.
Auch beim Kampf gegen die Korruption im Landesinnern wurden neue Regeln und Gesetze erlassen. International hat sich die Lage der Schweiz laut Angaben der Antikorruptions-Organisation Transparency International in den vergangenen Jahren leicht verbessert.
Erstes globales Instrument
Die UNO-Konvention bildet das erste globale Instrument zur Bekämpfung der Korruption. Sie enthält Bestimmungen zur Verhütung von Korruption und Regeln zur internationalen Zusammenarbeit.
Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten dazu, verschiedene Formen der Korruption zu bestrafen. So müssen sowohl die aktive und passive Bestechung nationaler Amtsträger wie auch die aktive Bestechung fremder Amtsträger unter Strafe gestellt werden.
Stichwort Potentatengelder
Ein zentrales Kapitel der Konvention bildet die Rückerstattung illegaler Vermögenswerte. Zum ersten Mal wird mit dem Regelwerk auf multilateraler Ebene der verbindliche Grundsatz aufgestellt, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte zurückerstattet werden müssen. Die ersuchende Partei muss zuvor den Nachweis erbringen, dass ihr die Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Vergehens gehört hatten.
Die Schweiz habe am Grundsatz der Restitution von illegal erlangten Vermögenswerten massgeblich mitgearbeitet, verfüge sie doch über breite Erfahrung und über langjährige Praxis in Sachen internationale Rechtshilfe und Rückerstattung von Potentatengeldern, schreibt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD).
Keine Gesetzesanpassung nötig
Die UNO-Konvention gegen die Korruption muss in der Schweiz nach der Unterzeichnung noch vom Parlament genehmigt werden.
Rechtliche Anpassungen braucht es dazu keine. Die Schweizer Gesetzgebung ist gemäss Bundesrat mit den Bestimmungen der internationalen Konvention bereits heute kompatibel.
swissinfo und Agenturen
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