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Grünes Licht für die Auslieferung Achrafs

Die Schweiz will den mutmasslichen Terroristen Mohamed Achraf nach Spanien ausliefern. Keystone Archive

Die Schweiz will den mutmasslichen Terroristen Achraf nach Spanien ausliefern, der eines Anschlags auf ein Gericht in Madrid verdächtigt wird.

Achraf kann den Auslieferungs-Entscheid innert 30 Tagen beim Bundesgericht anfechten.

Das Bundesamt für Justiz (BJ) gab am Freitag bekannt, dass es das spanische Auslieferungsgesuch für Achraf gutgeheissen hat. Der Betroffene, bei dem es sich vermutlich um einen algerischen Staatsangehörigen handelt, kann den Auslieferungsentscheid nun innerhalb von 30 Tagen beim Bundesgericht anfechten.

Achraf hatte sich im vergangenen Oktober bereits einer formlosen Überstellung an die spanischen Behörden widersetzt. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass er in Lausanne gegen die Auslieferungsverfügung rekurrieren wird.

Kopf einer Terrorzelle?

Spanien wirft dem 32-jährigen Islamisten vor, als Kopf einer Terrorzelle aus der Haft in der Schweiz einen Selbstmordanschlag auf das nationale Gericht in Madrid geplant zu haben.

Nach dem Bekanntwerden des spanischen Terrorverdachts hatte am vergangenen 21. Oktober auch die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen Achraf eingeleitet, und zwar wegen Verdachts auf Zugehörigkeit oder Unterstützung einer kriminellen Organisation.

Das BJ kam nun in Übereinstimmung mit der Bundesanwaltschaft zum Schluss, dass der Auslieferung und damit dem spanischen Verfahren der Vorrang einzuräumen ist. Damit solle eine umfassende Beurteilung aller dem Verdächtigen zur Last gelegten Straftaten und eine einheitliche gerichtliche Beurteilung aller Mitbeschuldigten in Spanien ermöglicht werden.

Ein solches Vorgehen entspreche der gängigen Praxis und Rechtsprechung, heisst es in der BJ-Mitteilung.

Grosses Aufsehen erregt

Die spanische Polizei hat in der Affäre inzwischen mehrere Dutzend Personen beschuldigt. Sie werden verdächtigt, weitere Terroranschläge in Spanien geplant zu haben. Zum Stand des Verfahrens der Bundesanwaltschaft waren zunächst keine Informationen erhältlich. BJ-Sprecher Folco Galli verwies auf die Möglichkeit eines Strafübernahmegesuchs an Spanien für in der Schweiz begangene Delikte.

Die Affäre Achraf hatte im vergangenen Oktober grosses Aufsehen erregt, weil in der Schweiz bis zum 19. Oktober nichts über den Terrorverdacht gegen bereits seit dem 28. August im Zürcher Flughafengefängnis in Ausschaffungshaft sitzenden Islamisten bekannt gewesen war.

Justizminister Christoph Blocher wurde erst am gleichen Tag, an dem die spanischen Medien über den Fall informiert wurden, von seinem spanischen Amtskollegen telefonisch über den Terrorverdacht gegen Achraf orientiert. Vorwürfe, wonach es in der Schweiz zu Pannen oder Versäumnissen in der Angelegenheit gekommen sei, wies Blocher in aller Form zurück.

swissinfo und Agenturen

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