Guido Zäch angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erhebt Anklage gegen Guido Zäch, Präsident der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS).
Es geht um Veruntreuung und ungetreue Geschäftsführung. Zäch weist die Vorwürfe zurück.
Guido Zäch, Aargauer Parlamentarier der Christlichdemokratischen Volkspartei der Schweiz (CVP-Nationalrat), steht seit längerem im Kreuzfeuer der Kritik. Seit 1990 präsidiert er den Stiftungsrat und die Gönnervereinigung der Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS).
Zäch, ein «zäher Erneuerer»
Zäch, eigentlich Spezialarzt für innere Medizin, gilt in der Schweiz als Pionier in der Integration der Paraplegiker und ist Ehrendoktor der Universität Freiburg i.Ue. Auf der Homepage der Schweizer Paraplegiker-Vereinigung (SPV) wird er als «zäher Erneuerer» vorgestellt. Auf seine Initiative hin entstanden die Schweizer Paraplegiker-Stiftung (SPS), die SPV sowie das Schweizer Paraplegiker-Zentrum (SPZ). Bis 1. Oktober 2000 Chefarzt, steht Guido Zäch der Spezialklinik in Nottwil heute als Direktionspräsident vor. Paraplegiker sind Querschnittgelähmte.
Im Frühling 2000 hatte sein Nationalrats-Kollege und ehemaliger Vizepräsident der Stiftung, Marc Suter von der Freisinnigen Partei, Anzeige gegen Zäch eingereicht: Er wirft ihm Veruntreuung von Spendengeldern vor.
Schaden von mehr als 60 Mio. Franken
Aufgrund der Anzeige hatten die Basler Behörden damals am Sitz der Paraplegiker-Stiftung eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Jetzt, zweieinhalb Jahre später, kommt es zur Anklage. Man habe eine «riesige» Buchhaltung durchsehen müssen, sagte Markus Melzl von der Staatsanwaltschaft.
Zäch soll laut der Anklage in den Jahren 1990 bis 1999 als SPS-Präsident Teile der Vermögenswerte zweckwidrig verwendet haben. Die Stiftung sei dadurch im Umfang von mehr als 60 Mio. Franken geschädigt worden.
57 Millionen für unrentablen Gasthof und Hotel
Laut Staatsanwaltschaft hat Zäch Stiftungsvermögen von rund 57 Mio. Franken «pflichtwidrig in nicht rentable Projekte oder Liegenschaften investiert». So seien etwa über 17 Mio. Franken in den Gasthof «Engel» in Dornach und rund 29 Mio. Franken in die «Hotel Herisau AG» investiert worden.
Weitere Anklagepunkte betreffen die Unterstützung des Projekts der «Fuhrenmatte AG» für ein luxuriöses Sporthotel in Grindelwald durch Gelder der Paraplegiker-Stiftung von mindestens 7,7 Mio. Franken. Zudem habe Zäch eine Liegenschaft in Basel rund 200’000 Franken unter ihrem Wert verkauft.
Angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe der Basler Staatsanwaltschaft gegen Zäch fordern die Schweizer Paraplegiker-Zentren Balgrist (Zürich) und Rehab (Basel) im Interesse der Patientinnen und Patienten sowie Gönner eine vollständige und vor allem rasche Aufklärung des Sachverhalts.
3 Millionen für persönliche Bereicherung
Der Angeklagte soll auch mindestens 3 Mio. Franken des Stiftungsvermögens zur persönlichen unrechtmässigen Bereicherung verwendet haben. Dazu zählen laut Staatsanwaltschaft die von Zäch eigenmächtig festgelegten Vergütungen sowie der Aufwand für die von ihm privat bewohnte Liegenschaft in Zofingen.
Zudem soll Zäch private Zuwendungen von 300’000 Franken unrechtmässig für seine eigenen Bedürfnisse verwendet haben. Dieses Geld habe er von dritter Seite erhalten, um Behinderte in Härtefällen zu unterstützen.
Zäch: Fehler, aber keine Unregelmässigkeiten
Guido Zäch wies die Vorwürfe zurück: «Ich werde jetzt die Möglichkeit haben, jeden Vorwurf lückenlos zu widerlegen.» Es gehe grundsätzlich immer darum, dass er durch Investitionen in rollstuhlgängige Hotels Stiftungsgelder zweckentfremdet haben solle: «Die Vorwürfe sind so falsch wie am Anfang.»
Zäch räumte aber ein, dass er bei den fraglichen Investitionen «keine glückliche Hand» gehabt habe. Das sei aber kein Tatbestand, der vor Gericht gehöre. Auch den Vorwurf der persönlichen Bereicherung wies Zäch klar zurück: «Das ist leicht widerlegbar.» Es sei kein Franken missbraucht worden, unterstrich der Stiftungspräsident der Paraplegiker-Stiftung.
Hinter der Anklage-Erhebung stünden Gegner, die «nichts Gutes im Schild führen», sagte Zäch. «Endlich kommt es nun zur Klärung vor Gericht und dann wird man sehen, wer Recht hat und wo Unrecht getan worden ist.» Er werde auf einstimmigen Beschluss des Stiftungsrats weiterhin Präsident der Paraplegiker-Stiftung bleiben, sagte Zäch weiter.
swissinfo und Agenturen

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