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Hausarrest für Geflügel in Kraft

Seit Dienstag haben Schweizer Hühner Hausarrest. Keystone

In der Schweiz müssen Hühner, Enten, Gänse und anderes Federvieh seit Dienstag im Stall bleiben. Bund und Kantone wollen die Massnahmen harmonisieren.

Bei den Geflügelverkäufen hat die Angst vor der Vogelgrippe für einen regelrechten Einbruch gesorgt.

Das seit Dienstag gültige Freilandverbot für Geflügel wird weitgehend befolgt. Schwierigkeiten meldeten aber Hobbyzüchter und Halter von Straussen. Im Zürcher Zoo starb ein Emu bei einer Einfangaktion.

Die Stallpflicht wurde beschlossen, um das Übertragungsrisiko der Vogelgrippe von Wandervögeln auf Geflügel zu vermindern. Damit das Vogelgrippe-Virus nicht auf Industriegeflügel übergreifen kann, muss dieses bis zum 15. Dezember eingesperrt werden. Danach ist nicht mehr mit grossen Wandervogelzügen aus Osteuropa zu rechnen.

Grundsätzlich liegt es an den Kantonen und den Kantonstierärzten, die vom Bundesrat verordnete Stallpflicht umzusetzen, wie Marcel Falk, Sprecher des Bundesamts für Veterinärwesen (BVET), sagte. Der Bund werde die Einhaltung auch nicht selber kontrollieren.

Damit aber die Ausnahmebewilligungen von der Stallpflicht nach ähnlichen Kriterien erteilt werden, setzen sich das BVET und die Kantone zusammen. Man wolle so koordinieren, in welchen Fällen den Geflügelhaltern die Stallpflicht erspart werde, sagte Falk. Ausnahmebewilligungen sollen nur in ganz wenigen Fällen erteilt werden.

Saftige Strafen

Wer sich nicht an die Stallpflicht hält, muss mit saftigen Strafen rechnen. Laut dem BVET können Bussen von bis zu 20’000 Franken verhängt werden. Ausserdem muss ein Geflügelhalter mit bis zu 8 Monaten Gefängnis rechnen, sollte er sein Federvieh absichtlich draussen lassen.

Geflügelhalter, die noch nicht registriert sind, haben bis Ende Woche Zeit, ihre Tiere bei den Kantonsbehörden zu melden. Die Stallpflicht gilt auch für Truthähne, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Strausse und andere Laufvögel.

Auch die Vögel in den Schweizer Zoos müssen bis Mitte Dezember drinnen bleiben. Mit dem Freiland-Verbot soll eine Ansteckung mit der Vogelgrippe durch Zugvögel verhindert werden. Bislang wurden in der Schweiz keine an der Vogelgrippe erkrankten Vögel gefunden.

Spielraum vorhanden

Die bundesrätliche Verordnung zur Vogelgrippe umschreibe die Voraussetzungen für Ausnahmebewilligungen mit Absicht offen, sagte Falk. Auf diese Weise könnten die Kantonstierärzte vor Ort entscheiden, ob eine Stallpflicht sinnvoll sei oder nicht. Es könne deshalb zu kantonalen Unterschieden in der Anwendung kommen.

Die Landesregierung, der Bundesrat, nennt in ihrer Verordnung drei mögliche Ausnahmen: Wenn die bestehenden Haltungsverhältnisse eine Stallpflicht nicht zulassen, wenn das Geflügel so gefüttert wird, dass die Futter- und Trankstellen für Wildvögel unzugänglich sind und wenn Enten und Gänse vom übrigen Geflügel getrennt gehalten werden.

Geflügelhalter, die eine Ausnahmebewilligung erhalten, müssen ihre Tiere aber mindestens vierzehntäglich untersuchen lassen. Zudem kann der Kantonstierarzt Blutproben bei einem Geflügelbestand anordnen.

Geflügel nicht mehr gefragt

Die Angst vor der Vogelgrippe hat bei den Geflügelverkäufen für einen regelrechten Einbruch gesorgt. Der Detaillist Coop setzte Ende vergangener Woche gegen 20% weniger Poulets ab, wie Unternehmenssprecher Karl Weisskopf am Montag sagte. Bei Migros liegt der Rückgang bei Frisch-Poulets bei rund 10%, erklärte Sprecher Urs-Peter Naef.

Die Produzenten setzten ihre Hoffnung in die Stall-Pflicht. Dank ihr sollten die Konsumenten das Vertrauen in Geflügelprodukte wieder zurückgewinnen, erklärte Ruedi Zweifel vom Geflügel-Kompetenzzentrum Aviforum.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) weist in einem Informationsblatt darauf hin, dass Kennzeichnungen wie “aus Freilandhaltung” für Geflügelprodukte wegen der vom Bundesrat angeordneten Stall-Pflicht nicht den Tatsachen entsprechen. Es gebe aber keinen Grund, Essgewohnheiten zu ändern.

Virus kommt näher

In der letzten Woche war das Vogelgrippe-Virus H5 näher an die Schweiz herangerückt. So waren in Kroatien Schwäne an der Geflügelpest gestorben.

Die Virus.Variante H5N1, die dem Menschen gefährlich werden kann, war zuvor in Proben in Russland, der Türkei und in Rumänien gefunden worden. Und in Grossbritannien starb ein Papagei aus Surinam in Quarantäne daran.

In Deutschland wurden am Montag 25 tote Gänse und Enten auf einem kleinen See in Rheinland-Pfalz gefunden. Es handle sich um Zugvögel, teilte die Polizei mit. Die Herkunft der Graugänse und Stockenten sei unbekannt.

Es soll nun untersucht werden, ob die Tiere an der Vogelgrippe gestorben sind. Der Weiher in Neuwied bei Koblenz ist laut Polizei ein beliebter Ruheplatz von Zugvögeln.

China meldete am Dienstag einen neuen Fall von Vogelgrippe. Ein UNO-Vertreter sagte in Peking, das Landwirtschaftsministerium habe einen Ausbruch in der östlichen Provinz Anhui entdeckt. 2100 Gänse seien infiziert. In Asien starben seit 2003 über 60 Menschen an der Vogelgrippe.

swissinfo und Agenturen

Das Virus H5N1 ist erstmals 1997 in Hongkong aufgetaucht, 1,5 Millionen Vögel starben oder mussten getötet werden. 18 Personen wurden krank, 6 davon starben.
2003 tauchte die Vogelgrippe in Südkorea wieder auf und breitete sich aus auf China, Vietnam, Kambodscha, Thaliand, Laos und Indonesien.
In diesem Sommer trat sie auch in Russland und Kasachstan auf. In den letzten Tagen wurde sie in der Türkei, Rumänien, Kroatien und Grossbritannien festgestellt.
Bislang sind weltweit rund 60 Menschen an H5N1 gestorben.

Um eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus auf Industriegeflügel zu verhindern, hat der Bundesrat am Freitag beschlossen, dieses bis zum 15. Dezember einsperren zu lassen. Liechtenstein beschloss die selben Massnahmen.

Die Schweizer Landesregierung folgte damit der Politik von Deutschland und Österreich.

Zudem werden Ausstellungen und Geflügelmärkte bis zum gleichen Datum verboten, wenn die Wanderungen der Zugvögel aus dem Osten abgeschlossen sein werden.

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