Holocaust-Leugner Amaudruz muss ins Gefängnis

Der Lausanner Rassist Gaston-Armand Amaudruz muss definitiv drei Monate hinter Gitter. Das Bundesgericht stützte den Entscheid der Vorinstanz.
Das Bundesgericht bestätigte in seinem Entscheid, dass Amaudruz mehrfach gegen die Antirassismus-Norm (Art. 261bis StGB) verstossen hat. Zunächst mit drei Artikeln in seinem «Courrier du Continent», in denen er 1995 und 2000 den Genozid an den Juden und die Existenz der Gaskammern geleugnet sowie die Rassenmischung beklagt hatte.
Strafe zu Recht unbedingt
Zu Recht ist er nach Ansicht der Lausanner Richter auch für schuldig befunden worden, in seinem Blatt 1995 ein revisionistisches Buch zum Verkauf angeboten zu haben. Nicht zu beanstanden sei weiter, dass die Strafe gegen Amaudruz wegen seiner Uneinsichtigkeit unbedingt ausgesprochen worden sei.
Schliesslich sei die Waadtländer Justiz berechtigt gewesen, bei Amaudruz revisionistische und Rassen-diskriminierende Literatur zu beschlagnahmen. Nicht eingetreten ist das Bundesgericht auf die Beschwerde Amaudruz, soweit sie sich gegen die 1’000 Franken Genugtuung an einen Zivilkläger richtete.
Keine Beschwerde der Staatsanwaltschaft
Amaudruz war im April 2000 vom Lausanner Strafgericht erstinstanzlich zu einem Jahr Gefängnis unbedingt verurteilt worden. Das Kantonsgericht hiess seine dagegen erhobene Beschwerde im vergangenen November jedoch teilweise gut und reduzierte die Strafe auf drei Monate.
Die massive Strafreduktion hatte bei Betroffenen Unverständnis und Erstaunen ausgelöst. Auch der Waadtländer Generalstaatsanwalt zeigte sich damals vom Urteil «geschockt» und «erstaunt». Er verzichtete jedoch entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung auf einen Weiterzug des Urteils des Kantonsgerichts ans Bundesgericht.
swissinfo und Agenturen

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