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IKRK hält Plädoyer gegen die Folter

IKRK-Präsident Jakob Kellenberger: Folter unter gar keinen Umständen. Keystone

Für das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) ist das Folterverbot absolut. Der IKR-Präsident hielt dies in Genf klar und deutlich fest.

Laut Jakob Kellenberger gibt es keinerlei Rechtfertigung für die Folter, nicht einmal jene der Sicherheit.

Folter ist unter allen Umständen verboten. Darauf verwies Jakob Kellenberger, Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), am Mittwoch vor den Delegierten der UNO-Menschenrechtskommission in Genf.

«Das Verbot der Folter ist absolut», erklärte Kellenberger. Sowohl nach den Bestimmungen der universellen Menschenrechte als auch nach dem humanitären Völkerrecht seien Folter und andere Formen von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender physischer oder psychischer Behandlung verboten.

Auch physischer oder moralischer Zwang seien verboten sowie Einschüchterung, Erniedrigung, Brutalität, Beschimpfung und sexuelle Gewalt wie Vergewaltigung oder erzwungene Prostitution. Solche Misshandlungsarten verletzten die Prinzipien der Menschlichkeit und könnten nie moralisch gerechtfertigt werden kann, sagte er.

Gefahr besteht vor allem für Gefangene

Die Gefahr von Misshandlung bestehe vor allem für Gefangene. In vielen Ländern hätten sich die Haftbedingungen in den vergangenen Jahren verschlechtert und seien inakzeptabel oder lebensbedrohend.

Das IKRK habe Erfahrung mit Besuchen von Gefangenen. 2004 habe die Organisation mehr als 570’000 Gefangene in mehr als 2400 Haftorten in rund 80 Ländern besucht.

Gefahr der Entfremdung

Die Erfahrung des IKRK habe gezeigt, dass Misshandlung oft auch von der Bevölkerung entfremdet, welcher die gefangene Person angehört. Sie schaffe das Potenzial für eskalierende Gewalt und Opposition, warnte Kellenberger.

Wenn eine Konfliktpartei Misshandlungen begehe, könne eine andere Konfliktpartei versucht sein, dasselbe zu tun. Misshandlung nehme auf diese Weise zu.

Die Staaten seien weiter verpflichtet, das Prinzip des Non-Refoulement einzuhalten. Demnach darf niemand an einen Ort gebracht werden, wo die Gefahr besteht, dass diese Person misshandelt wird.

Keine Beweiskraft von Folter-Aussagen

Unter Folter gemachte Aussagen dürften nicht als Beweise vor Gericht verwendet werden, führte Kellenberger aus. Staaten müssen zudem gewährleisten, dass Folterer bestraft und Opfer entschädigt werden.

«Gefangene müssen mit Menschlichkeit und Respekt behandelt werden», sagte der IKRK-Präsident. Staaten müssten auch sicherstellen, dass Gefangene nicht «verschwinden», nicht zu Vermissten werden. Daher müssten alle Inhaftierten registriert und in offiziell anerkannten Haftorten gehalten werden.

Sie hätten Anspruch auf Kontakt mit ihren Angehörigen sowie auf angemessene Haftbedingungen. Dazu zählen ausreichende Nahrung, Zugang zu sauberem Wasser, akzeptable Hygienebedingungen, medizinische Versorgung und Zugang zu frischer Luft.

Spezieller Schutz für gefangene Frauen

Kellenberger betonte, einige Gruppen von Gefangenen müssten speziell geschützt werden, darunter Frauen, besonders Schwangere und Kinder. Die Versorgung der Bedürfnisse von Jugendlichen, Kranken und älteren Menschen sowie von ethnischen Minderheiten müsse ebenfalls gewährleistet werden.

Staaten müssten weiter sicherstellen, dass alle Inhaftierten über die Gründe ihrer Haft informiert werden. Die Rechtmässigkeit ihrer Inhaftierung müsse von einer unabhängigen Institution geprüft werden.

swissinfo und Agenturen

Gefahr von Misshandlung besteht vor allem für Gefangene.

In vielen Ländern haben sich die Haftbedingungen verschlechtert.

Misshandlungen entfremden auch von der eigenen Bevölkerung.

Sie schaffen Potenzial für eine Zunahme der Gewalt.

Sie übertragen sich auf die jeweils andere Konfliktpartei.

Das IKRK hat 2004 mehr als 570’000 Gefangene besucht.
Die Inspektionsbesuche fanden in 2400 Gefängnissen oder Lagern in 80 Ländern statt.

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