Immobilienkönig Krüger beteuert seine Unschuld
In Bern hat am Dienstag (04.04.) der Prozess gegen den konkursiten Immobilienhändler Peter Krüger begonnen. Der Beschuldigte beteuerte, dass er nie in betrügerischer Absicht gehandelt habe.
In Bern hat am Dienstag (04.04.) der Prozess gegen den konkursiten Immobilienhändler Peter Krüger begonnen. Der Beschuldigte beteuerte, dass er nie in betrügerischer Absicht gehandelt habe.
Peter Krüger trat vor dem bernischen Wirtschaftsstrafgericht äusserst gefasst auf. Als Erstes befragte ihn Gerichtspräsident Thomas Maurer zum Vorwurf des Betrugs gegen seinen ehemaligen Geschäftsfreund André Laager, bei dem es um einen Delikts- und Schadensbetrag von 37 Mio. Franken geht.
Zu Geschäften genötigt
Krüger machte am Dienstag erstmals geltend, Laager habe ihn 1991 zur Übernahme von Immobilienbeteiligungen genötigt, indem er ihm mit Strafanzeige drohte. Das wäre angesichts seiner «damals schon fragilen Lage ein Totalschaden» gewesen, sagte der Beschuldigte.
Er sei deshalb davon ausgegangen, dass ein unter Druck entstandener Vertrag ungültig sei. Trotzdem habe er nach Erhalt der Aktien die Zahlungen leisten wollen, indem er Immobilien in Bern und Basel verkaufte. Dann sei aber 1992 der Immobilienmarkt zusammengebrochen, und er habe die Vereinbarung nicht einhalten können.
9,8 Mio. Franken im Koffer
In einem zweiten Fall hatte Laager 1988 dem Beschuldigten in einem separaten Geschäft 9,8 und 3,8 Mio. Franken anvertraut. Krüger sollte damit und mit weiteren Mitteln ein Bürogebäude in Calgary zum Preis von rund 30 Mio. Franken kaufen. Laager und Krüger hatten das Geld bar an einem SKA-Schalter bezogen, ohne etwas Schriftliches festzuhalten.
Krüger kaufte aber kein Bürohaus in Kanada, sondern eine Liegenschaft auf den Cayman-Inseln, wo er privat bereits eine Villa besass. Als Laager 1992 das Vertrauen in den Geschäftsfreund verlor, forderte dieser sein Geld vergeblich zurück. Krüger machte vor Gericht geltend, er habe die Mittel in Laagers Namen bei einer Firma investiert, die Krügers Frau Barbara gehörte. Diese Firma habe Laager und ihm als «Geldtopf» gedient. Das sei rückblickend wohl unkorrekt gewesen, sagte Krüger.
Auf die Frage, aus welchem Grund er seiner Frau Geschenke in Millionenhöhe gemacht habe, sagte Krüger, er habe ihr ein eigenes Vermögen aufbauen wollen. Sie sei ja vor der Ehe praktisch mittellos gewesen.
Gesund, aber fast arbeitslos
Bei der Befragung zur Person sagte Krüger, gesundheitlich gehe es ihm gut. Beruflich aber habe er seit der Entlassung aus der Untersuchungshaft vor drei Jahren nicht wieder Fuss fassen können. Einige Consulting-Aufträge zu einem Honorar von bisher rund 15’000 Franken habe er zwar ausgeführt. Aber sein Beziehungsnetz werde solange nicht spielen, als das Verfahren nicht vom Tisch sei.
Zum Auftakt hatte Krügers Verteidiger vergeblich gefordert, dass dessen private Verhältnisse aus dem Prozess ausgeklammert werden, um einen fairen Prozess zu ermöglichen. Das lehnte das Gericht ab. Gerade in diesem Fall seien «die finanziellen Verhältnisse sehr, sehr eng mit den persönlichen Verhältnissen verwoben», sagte Gerichtspräsident Thomas Maurer.
Der Staatsanwalt wirft Krüger vor, vor dem Konkurs seine Firmen systematisch ausgehöhlt und Vermögenswerte über Dutzende von Millionen Franken beiseite geschafft zu haben.
Privatklägerin zugelassen
Ebenfalls erfolglos blieb Krüger mit seinem Versuch, die Dezenniums AG als Privatklägerin vom Verfahren weitgehend auszuschliessen. Diese tritt in der Nachfolge der Berner Kantonalbank auf, bei der sich Krüger in Millionenhöhe verschuldet hat.
Die Verteidigung hatte argumentiert, dass die Dezenniums AG keine Ansprüche für eine Zeit geltend machen könne, zu der sie überhaupt noch nicht bestanden habe. Hingegen gestand ihm das Gericht zu, dass er seinen vom Staat bezahlten Pflichtverteidiger behalten dürfe. Staatsanwalt Beat Schnell hatte dessen Sistierung gefordert, da Krüger bereits einen zweiten privaten Verteidiger zur Seite hat.
Dem hatte die Verteidigung entgegengehalten, dass in diesem umfangreichen Verfahren ein fairer Prozess nur mit mindestens zwei Verteidigern möglich sei; im Grunde genommen müsste der Staat auch das Honorar des Privatverteidigers übernehmen. Dieser ist Büropartner des Pflichtverteidigers und wird laut eigenen Angaben aus dem privaten Umfeld Krügers finanziert.
swissinfo und Agenturen

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