In drei Kantonen bereits registrierte Partner
Bereits heute gibt es in der Schweiz rund 700 homosexuelle Paare, die in ihren Kantonen rechtlich anerkannt sind.
Um vom Partnerschafts-Gesetz zu profitieren, über das am 5. Juni abgestimmt wird, müssen aber auch sie aufs Standesamt.
Die drei Kantone Genf, Zürich und Neuenburg kennen eine Form der registrierten Partnerschaft. Die rechtlichen Wirkungen gehen dabei unterschiedlich weit.
Sehr gering sind sie im «Pionierkanton» Genf. Dafür steht hier – wie in Neuenburg – die eingetragene Partnerschaft als «Ehe light» auch heterosexuellen Paaren offen.
Die Regeln der Kantone können nur das Recht in kantonaler Zuständigkeit beschlagen. Eidgenössische Bestimmungen – beispielsweise betreffend die AHV oder das Erbrecht – sind davon nicht berührt. Im übrigen können sich nur im jeweiligen Kanton wohnhafte Paare eintragen lassen.
Warten auf den Bund
Mehrere Kantone, darunter Bern und die beiden Basel, haben eigene Projekte auf Eis gelegt, um das Bundesgesetz abzuwarten. Freiburg hat den Grundsatz der eingetragenen Partnerschaft zwar in der neuen Kantonsverfassung verankert, dazu aber noch kein Gesetz erlassen.
Wird das Bundesgesetz am 5. Juni angenommen, gilt es für Schwule und Lesben im ganzen Land. Alle Kantone werden deshalb ihre Gesetzgebung anpassen müssen. Eine andere Frage ist, was mit den bereits besiegelten Partnerschaften in den drei erwähnten Kantonen geschieht.
Laut Judith Wyder vom Bundesamt für Justiz (BJ) müssen auch die kantonal registrierten Paare aufs Zivilstandsamt, wollen sie von den Rechten und Pflichten der Partnerschaft nach Bundesrecht profitieren. Ihre kantonale Partnerschaft wird dann annulliert.
Nicht alle werden umsteigen
Es dürfte indessen auch Paare geben, die sich mit der weniger weit gehenden kantonalen Regelung begnügen möchten. Damit rechnet man jedenfalls im Kanton Genf, wo sich seit Mai 2001 insgesamt 223 homosexuelle Paare (neben 57 heterosexuellen) haben registrieren lassen.
Für Maurice Fiumelli von der Genfer Staatskanzlei spricht nichts dagegen, dass in seinem Kanton sowohl die kantonale wie auch die nationale Regelung nebeneinander bestehen. Schliesslich gebe es mit Partnerschaft und Ehe für heterosexuelle Paare heute schon zwei Personenstände parallel.
In Zürich dürfte die eingetragene Partnerschaft nach kantonalem Recht laut Wyder vom BJ verschwinden. Das auf Schwule und Lesben beschränkte Zürcher Modell hält sich im Rahmen des kantonalen Rechts bereits eng an die künftige Bundeslösung. 483 homosexuelle Paare haben es bisher gewählt.
Für Heterosexuelle attraktiv
Im Kanton Neuenburg, wo sich 25 homosexuelle und 53 heterosexuelle Paare eintragen liessen, zeichnet sich nach Auskunft der Staatskanzlei ein differenziertes Vorgehen ab. Danach könnte die kantonale Partnerschaft für Heterosexuelle beibehalten, für Schwule und Lesben hingegen aufgehoben werden.
Für Heterosexuelle bleibt die eingetragene Partnerschaft vor allem wegen der steuerlichen Vorteile gegenüber der Ehe attraktiv. Demgegenüber verliert sie für die Homosexuellen an Wert, weil ohnehin fast alle wichtigen Bereiche eidgenössisches Recht beschlagen.
swissinfo und Agenturen
Das neue Gesetz über die eingetragene Partnerschaft soll die rechtliche Stellung gleichgeschlechtlicher Paare verbessern, ohne aber die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichzustellen.
So sollen beispielsweise Adoptionen oder der Zugriff auf die Fortpflanzungsmedizin und damit eine klassische Familiengründung weiterhin nicht erlaubt sein.
Heute gibt es die eingetragene Partnerschaft bereits in drei Schweizer Kantonen (Genf, Zürich, Neuenburg). Rund 700 homosexuelle Paare sind in diesen Kantonen rechtlich anerkannt.
Zahlreiche andere Länder kennen bereits eine rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare (z.B. Dänemark, Niederlande, Belgien, Norwegen, Schweden, Island, Finnland, Frankreich, Deutschland und neu auch Spanien).
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