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So bewegen Sie sich in der Schweiz

Individualverkehr in der Schweiz

Autos
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Trotz hervorragendem öffentlichem Verkehrssystem hat die Schweiz ein umfassendes Strassennetz gebaut, das zu den sichersten in Europa zählt.

Fast 80% der Schweizer Haushalte besitzen mindestens ein Auto und etwa zwei Drittel aller Wege werden mit dem Auto zurückgelegt. Ein Grossteil der Bevölkerung neigt jedoch dazu, das Auto mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, dem Fahrrad oder zu Fuss zu kombinieren. 

Fahrgemeinschaften und Carsharing haben in den letzten Jahren zugenommen, ebenso wie die Nutzung von Elektrofahrrädern. 

Führerausweis erlangen

Ab 17 Jahren ist es möglich, mit einem Lernfahrausweis begleitet zu fahren. Um diesen Ausweis zu erhalten, muss man einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und eine theoretische Prüfung bestehen.

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Ab 18 Jahren kann man sich für die praktische Fahrprüfung anmelden, um den Führerschein zu erhalten. Es ist Pflicht, vorher an einem Kurs zur Sensibilisierung für den Strassenverkehr teilzunehmen. Die Prüfung ist schwer zu bestehen, wenn man nicht vorher Fahrstunden bei einer Fahrlehrerin oder einem Fahrlehrer genommen hat. 

Für den Führerschein gilt eine Probezeit von drei Jahren. Bei Verstössen wird die Probezeit um ein Jahr verlängert. 

Ausländische Führerausweise

Personen, die in der Schweiz wohnen, dürfen 12 Monate lang mit ihrem ausländischen Führerschein fahren, müssen ihn dann aber gegen einen Schweizer Führerschein umtauschen. 

Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder erfolgt der Umtausch ohne zusätzliche Kontrollen. Bei Drittstaaten kann das Vorgehen jedoch je nach Herkunft unterschiedlich sein. In einigen Fällen muss die Person ihre Fahrtauglichkeit mit einer Prüfung nachweisen. 

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Personen mit Wohnsitz im Ausland benötigen nur dann einen internationalen Führerschein, um in der Schweiz zu fahren, wenn in ihrem nationalen Führerschein die zulässigen Fahrzeugkategorien nicht in lateinischen Buchstaben angegeben sind.

Verkehrsregeln

In der Schweiz herrscht im Autoverkehr generelle Gurtentragepflicht – auf den Vorder- und den Hintersitzen. Kinder unter 12 Jahren müssen in speziellen, geprüften Kindersitzen sitzen, sofern sie kleiner sind als 1,50 Meter. Die Kindersitze müssen dem Alter der Kinder vom Baby bis zum 12-Jährigen entsprechen.

Der höchstzulässige Blutalkoholgehalt beim Fahren beträgt 0,25 mg/l oder 0,5 ‰. Dieser Grenzwert sinkt sogar auf 0,10 ‰ für Berufsfahrer:innen, Personen mit einem Lernfahrausweis oder einem Führerschein auf Probe sowie für Fahrlehrer:innen.

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In der Regel gilt in der Schweiz ein Tempolimit von 120 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Autostrassen, 80 km/h auf Haupt- und Nebenstrassen und 50 km/h innerorts. Für das Fahren auf Autobahnen ist der Kauf einer Vignette erforderlich. 

Ein Verstoss gegen die Verkehrsregeln in der Schweiz kann zu einer Verwarnung, einer Geldstrafe, einem Führerscheinentzug oder sogar zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen. 

Einführen von Autos

Bei einem Umzug in die Schweiz ist es möglich, das Fahrzeug einzuführen. Es muss dann an der Grenze angemeldet und innerhalb von 12 Monaten beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons registriert werden. 

Um in der Schweiz zugelassen werden zu können, muss das Auto eine technische Prüfung bestehen, versichert sein und alle erforderlichen Papiere besitzen (ausländische Zulassung, Abgaspass, Nachweis der Zollabfertigung usw.). Die Person, die das Fahrzeug besitzt, muss ausserdem eine Haftpflichtversicherung abschliessen.

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