Kampf dem illegalen Kunsthandel
Die Schweiz hat international den Ruf, Drehscheibe des illegalen Kulturgütertransfers zu sein. Dem soll ein neues Gesetz entgegenwirken.
Eine Ausstellung soll die Bevölkerung für die Problematik sensibilisieren.
Die Schweiz belegt nach den USA, Grossbritannien und Frankreich den vierten Platz im internationalen Kunsthandel. Grund sind ihre zentrale Lage in Europa, die gut ausgebaute Infrastruktur und die gut etablierten, internationalen Kontakte.
Davon profitiere aber nicht nur der seriöse, sondern auch der illegale Kunsthandel, sagte Andrea Raschèr, Leiter Recht und Internationales vom Bundesamt für Kultur (BAK), am Donnerstag. «Als praktisch einziges Land kennt die Schweiz keine spezifische Regelung der Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern.»
Anpassung an internationale Standards
Das will der Bundesrat mit einem neuen Gesetz ändern. Das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) soll die rechtlichen Regelungen der Schweiz an die international üblichen Mindest-Standards anpassen.
Um auch der Bevölkerung das komplizierte Thema näher zu bringen, organisieren das BAK und die Schweizerische UNESCO-Kommission in den kommenden Wochen im Käfigturm in Bern eine Ausstellung.
Eröffnet wurde diese am Freitagabend von Bundesrätin Ruth Dreifuss.
Ergänzend dazu wird eine Veranstaltungsreihe durchgeführt. Im Zentrum steht das KGTG. Dabei werden sowohl die Argumente der Befürworter als auch jene der Kritiker präsentiert.
Differenzen bei Details
Denn dass in der Schweiz gesetzliche Regelungen zur Bekämpfung des illegalen Kunsthandels geschaffen werden müssen, ist kaum umstritten. Wenn es jedoch um Einzelheiten geht, sind Kunsthändler, Sammler und einige Museen nicht mit dem Gesetzesentwurf des Bundesrates einverstanden.
Kurz bevor der Bundesrat seine Botschaft verabschiedete, lancierte die Branche deshalb einen Gegenvorschlag, den der Aargauer FDP-Nationalrat Ulrich Fischer als parlamentarische Initiative eingereicht hat. Diese nimmt in erster Linie Diebesgut ins Visier.
Bei der Ein- und Ausfuhr von nicht gestohlenen Kulturgütern sollen ausschliesslich Gegenstände die «von herausragender Bedeutung und wesentlicher Teil des kulturellen Erbes eines Landes» sind, geschützt werden.
Vor allem illegal ausgegrabenes oder unter der Hand verkauftes Kulturgut wird so nur in bestimmten Fällen erfasst und ist grundsätzlich frei handelbar.
Unterschiedliche Verjährungsfristen
Der Schwerpunkt des Bundesrats liegt dagegen auf der Bekämpfung der illegalen Ein- und Ausfuhr von Kulturgütern. Als Kulturgut gelten archäologische Bodenfunde, Teile von Denkmälern, Objekte von ethnologischer und kultischer Bedeutung, sakrale Gegenstände und Archivgut.
Auch über die Verjährungsfristen für die Rückgabe von gestohlenem Kulturgut gehen die Meinungen auseinander. Nach dem Entwurf des Bundesrats kann der Eigentümer ein ihm gestohlenes Kunstgut während 30 Jahren zurückverlangen.
Gemäss dem Gegenvorschlag soll die Frist 10 Jahre betragen – doppelt so viel wie heute.
Nächste Woche berät die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK) über das KGTG. In der Wintersession wird der Gesetzesentwurf im Parlament behandelt.
swissinfo und Agenturen
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