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Kampf dem Terror: Neues Abkommen mit den USA

Alles begann mit den Attentaten vom 11. September 2001. Keystone

Bern und Washington wollen weiterhin in Sachen Terrorismus-Bekämpfung zusammmen arbeiten. Die Schweizer Regierung wird dem Parlament einen neuen Vertrag vorlegen.

Der neue Vertragstext, der den alten verlängert und erweitert, sieht auch die Bildung gemeinsamer US-Schweizer Ermittlungsgruppen vor.

Das alte, geheime Abkommen mit den USA zur Terrorbekämpfung wird durch ein neues Abkommen ersetzt, welches das Parlament genehmigen muss. Der Bundesrat, die Schweizer Regierung, hat am Mittwoch den Vertragstext genehmigt und Justizminister Christoph Blocher zur Unterzeichnung ermächtigt.

Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatten die Schweiz und die USA eine engere Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung beschlossen.

Einseitige Auslegung

Der genaue Umfang der Kooperation wurde in einem geheimen «Operative Working Arrangement» (OWA) geregelt, das aber laut Medienberichten von den USA sehr einseitig ausgelegt wurde.

Der Bundesrat beauftragte deshalb das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vor einem Jahr, mit den USA einen neuen Zusammenarbeitsvertrag zur Terrorbekämpfung auszuhandeln.

Das EJPD wird nun zu Handen der Eidgenössischen Räte eine Botschaft ausarbeiten, die noch in diesem Jahr in den Erstrat kommen soll.

Nicht nur Al Kaida

Das OWA sei 2002 «in grosser Aufregung» und als so genannter Bagatellvertrag abgeschlossen worden, sagte Bundesrat Blocher vor den Bundeshausmedien.

Der neue Vertrag sei wesentlich klarer und konziser und nehme nicht nur das schwer fassbare Terrornetzwerk Al Kaida ins Visier.

Die USA hätten zwar Vorbehalte gehabt, das neue Abkommen dem Parlament und damit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sagte Blocher. Eine Publikation der Vereinbarung entfalte aber auch eine präventive Wirkung.

Es gebe keine Anzeichen, dass Ermittler unter dem alten OWA Unrechtmässigkeiten begangen hätten.

Beamtenaustausch

Es liegt nach Meinung des EJPD im Interesse der Schweiz, die Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden der USA neu zu regeln.

Der Vertrag ordne die strafrechtliche Ermittlungszusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus und von dessen Finanzierung, anders als das OWA, umfassend.

Das Abkommen sieht die gegenseitige Entsendung von Beamten der Bundesstrafverfolgungs-Behörden der Schweiz und der USA vor, um gemeinsame Ermittlungsgruppen zu bilden.

Bedingung ist ein in beiden Ländern eröffnetes Strafverfahren, das von einem Staatsanwalt geführt wird und so der Kontrolle durch die Justiz unterliegt.

Rechtsschutzgarantie

Der Einsatz der entsandten Beamten ist auf die Unterstützung bei der Analyse der Ermittlungserkenntnisse und auf die Empfehlung von Strategien für die weiteren Ermittlungen beschränkt.

Die Teilnahme an Einvernahmen und anderen Ermittlungshandlungen muss speziell durch den Staatsanwalt bewilligt werden.

Der Vertrag sieht enge Beschränkungen bei der Verwendung der von den entsandten Beamten gewonnenen Informationen vor. Als Grundsatz gilt die strikte Einhaltung der Rechtshilfevorschriften.

Das Abkommen verhindert laut EJPD jegliche Umgehung des Rechtshilfeweges und garantiert somit den Rechtsschutz der Betroffenen.

swissinfo und Agenturen

Die Attentate vom 11. September 2001 in den USA haben auch für die Schweiz ein neues Kapitel im Kampf gegen den Terrorismus eingeläutet. Ihm kommt seither eine prioritäre Bedeutung zu.

Im September 2002 unterzeichnete die Regierung in Bern in diesem Bereich ein zeitlich limitiertes Abkommen mit Washington.

Auf Ansinnen der Regierung hat der Justizminister jetzt einen neuen Vertrag über die Zusammenarbeit aufgesetzt.

Dieser ist nicht mehr auf die Kollaboration nur im Zusammenhang mit den Attentaten von 2001 eingeschränkt. Seine Gültigkeit wird auf dem Kampf gegen den Terrorimus im allgemeinen und auf seine Finanzierung erweitert.

Der Vertragstext wird in den beiden Kammern durchdebattiert, bevor er in Kraft tritt. Der Nationalrat wird sich in der zweiten Jahreshälfte damit befassen.

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