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Kampf gegen Kinderpornografie im Internet verstärken

Die Polizei hat viel zu tun im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet. Keystone

Wer vorsätzlich Kinderpornografie konsumiert, soll auch dann bestraft werden, wenn er die Bilder nicht auf den Computer heruntergeladen hat.

Der Bundesrat ist auf Anregung eines Ständerats bereit, das Strafgesetzbuch entsprechend anzupassen. Nun muss sich das Parlament noch dazu äussern.

Mit einer Motion hatte Ständerat Rolf Schweiger, ehemaliger Präsident der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP), auf eine Lücke im Gesetz gegen die Kinderpornografie hingewiesen.

Danach macht sich nur jener Konsument harter Kinderpornografie strafbar, der nicht weiss, wie er den Cache-Speicher seines Internet-Browsers leeren kann. Durch diese Speicherleerung lassen sich die Spuren verwischen, wenn Bilder nur angeschaut und nicht heruntergeladen werden.

Diese Rechtslage sei unbefriedigend, fand Schweiger. Schliesslich verhalte sich der Konsument von Kinderpornografie, der Internet-Seiten mit entsprechendem Inhalt besuche, aber über keine weiteren Computer-Kenntnisse verfüge, gegenüber dem Kind genauso kriminell wie derjenige, der wisse, wie er sich Zugang zum Cache-Speicher seines Browsers verschaffen könne.

Laut Schweiger muss klar gestellt werden, dass der vorsätzliche Konsum von Kinderpornografie «in keiner Form» toleriert wird. Wer zufällig mit solchen Inhalten konfrontiert werde, etwa über so genannte «Pop-up-Fenster», habe von der Gesetzesverschärfung nichts zu befürchten.

Bundesrat teilweise einverstanden

Die Landesregierung sieht das auch so und erklärt sich bereit, diesen Punkt der Motion anzunehmen. Bei den anderen Punkten allerdings hat sie Vorbehalte oder lehnt sie ab.

Der Zuger Ständerat fordert in seinem Vorstoss weiter, dass die Internet-Anbieter ihre Logbuch-Dateien nicht nur sechs, sondern zwölf Monate aufbewahren. Damit solle den Strafverfolgungs-Behörden die Arbeit für ihre Nachforschungen erleichtert werden.

Ausserdem soll die Verletzung dieser Pflicht mit einer angemessenen Strafe versehen werden. Auch diesem Punkt pflichtet der Bundesrat bei. Er spricht sich in der Antwort auf die Motion für die Schaffung einer Spezialstrafnorm aus, die Verstösse der Internet-Anbieter gegen die Pflicht zur Aufbewahrung ihrer Logbuch-Dateien sanktioniert.

Die Regierung will sich jedoch nicht darauf festlegen, die Aufbewahrungsfrist von sechs auf zwölf Monate zu verlängern, wie dies Schweiger fordert. Diese Verlängerung werde derzeit in einem grösseren Kontext – also nicht nur in Bezug auf die Kinderpornografie – geprüft.

Falsche Sicherheit

Die Landesregierung lehnt es auch ab, die Internet-Anbieter zur Abgabe von Pornofilter-Software zu verpflichten. Dies würde ihrer Ansicht nach nur falsche Sicherheit vorgaukeln und den Schutz der Kinder kaum verbessern. Viel wichtiger sei eine gute Aufklärung.

Ebenso wendet sich der Bundesrat gegen den Vorschlag, Hosting-Provider zu periodischen Scans der bei ihnen gelagerten Inhalte anzuhalten. Angesichts der enormen Datenmengen wäre dies technisch kaum praktikabel, heisst es in der Stellungnahme zu Schweigers Vorstoss. Das Geschäft kommt nun ins Parlament.

swissinfo und Agenturen

Jährlich werden weltweit rund 20 Mrd. Dollar für Kinderpornografie und Kinderprostitution ausgegeben.
2004 wurden in der Schweiz 6100 verdächtige Fälle gemeldet.
Im gleichen Jahr wurden 438 Dossiers über gravierende Fälle von Kinderpornografie eröffnet.
171 Dossiers wurden an ausländische Behörden übergeben.

Gegenwärtig verbietet das Strafgesetz den Konsum von Kinderpornografie im Internet nicht. Bestraft wird nur, wer solches Material produziert, besitzt oder herunterlädt. Strafmass: Busse oder Gefängnis.

Der Akt des Speicherns von illegalem Material auf einen Datenträger (auch auf ein Mobiltelefon) gilt bereits als Produktion. Herunterladen von Material von einem Server im Ausland gilt als Import.

Das internationale Übereinkommen gegen Internet-Kriminalität (Cybercrime) ist in der Schweiz seit dem 1. Juli 2004 in Kraft.

Die Schweizerische Kriminalprävention hat letzthin die Kampagne «Stopp Kinderpornografie im Internet!» lanciert.

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