Kein Fürsorgegeld für Auswanderer
Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines invaliden Schweizers abgewiesen, der auf die Azoren ausgewandert ist. Der Mann muss auf seine Rente verzichten.
Der Mann hatte die Schweiz zusammen mit seiner schottischen Frau und den vier Kindern vor rund einem Jahr verlassen. Damit verlor er den Anspruch auf seine IV-Rente über 3300 Franken und die Kinderrenten, von denen die Familie in der Schweiz hauptsächlich gelebt hatte.
Existenz in der Schweiz gesichert
Im vergangenen März stellte er bei der Schweizer Vertretung in Lissabon ein Gesuch um Unterstützung gemäss dem Fürsorgegesetz für Auslandschweizer. Das Bundesamt für Justiz lehnte sein Gesuch aber ab. Seine Beschwerden ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement und nun ans Bundesgericht blieben erfolglos.
Laut den Lausanner Richtern ist es mit der Natur der Ausland- Fürsorge nicht vereinbar, jemandem zu unterstützen, dessen Existenz in der Schweiz gesichert wäre. Die Unterstützung solle in der Regel nicht dazu dienen, um sich fern der Heimat eine neue Existenz aufbauen zu können.
Vielmehr komme die Ausrichtung von Fürsorgegeldern vorab bei Personen in Frage, die im Ausland schon integriert seien. Im konkreten Fall seien die Chancen minim, dass der Betroffene auf den Azoren mittelfristig finanziell unabhängig werde. Demgegenüber sei die Existenz der Familie in der Schweiz durch die Leistungen der IV weitgehend gesichert.
swissinfo und Agenturen
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