Keine Ohrfeigen mehr als Erziehungsmittel
Die Schweiz gehört nicht zu jenen 19 Ländern in Europa, die Körperstrafen an Kinder ganz verboten haben. Dies soll sich ändern. Das Kinderhilfswerk Terre des Hommes hat am 27. August in Bern die öffentliche Diskussion mit einer Impulstagung angestossen.
«In den Augen vieler Menschen bedeutet ein Tier zu schlagen Grausamkeit, einen Erwachsenen zu schlagen Aggression – aber ein Kind zu schlagen ‹ist zu seinem Besten›. Dies zeigt, dass dringend Kampagnen notwendig sind zur Sensibilisierung für Kinderrechte und für das Recht auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, einschliesslich Prügelstrafen zu Hause», sagte Elda Moreno vom Kinderrechtskomitee des Europarats.
An der Terre des Hommes-Tagung wollten die meisten Teilnehmenden nicht hinnehmen, dass der Nationalrat im Dezember 2008 Ruth-Gaby Vermot-Mangolds parlamentarische Initiative «Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt» abgelehnt hatte mit dem Argument, der Schutz der Kinder sei mit den aktuellen Gesetzen ausreichend gewährleistet.
Für den Kinderschutzexperten, Psychologen und Pädagogen Franz Ziegler ist dieses Argument nicht stichhaltig: «Warum dürfen wir ungestraft nur unsere Kinder schlagen, Erwachsene dagegen nicht?»
Ziegler bewertet den Einsatz von körperlicher Gewalt gegen Kinder als Ausdruck von Hilflosigkeit. «Nicht nur das: sie ist auch Ausdruck eines rückständigen Denkens.»
Körperstrafe
Jean Zermatten, Vizepräsident des Uno-Ausschusses für die Rechte des Kindes sagte, es sei eigenartig, dass wir in einer Zeit, in der so intensiv über Jugendgewalt debattiert werde, körperliche Strafen bei Kindern immer noch tolerierten.
Und er fügte bei, was unter Körperstrafen zu verstehen sei: Jedwelche Strafe, die körperliche Gewalt einbeziehe, auch Ohrfeigen, Tritte, Schütteln, an Haaren oder Ohren ziehen, dem Kind befehlen, in einer unangenehmen Position zu verharren, Seife essen, verbrühen, etc.
Zudem dürfe eine Strafe nicht herabsetzend sein. Zermatten wies auch auf nicht-körperliche Strafen hin, welche die Uno-Kinderrechtskonvention ächtet: Beleidigen, Demütigen, lächerlich Machen.
«Auch ein Kind ist eine vollständige Person. Auch es hat Anspruch auf die unveräusserlichen Menschenrechte.»
Schweden als Vorreiter
Mali Nilsson vom schwedischen Hilfswerk «Save the Children» erklärte gegenüber swissinfo.ch, weshalb sich die Situation in ihrem Heimatland so ganz anders präsentiert als in der Schweiz.
Im Juli 1979 wurde folgender Passus ins schwedische Gesetzeswerk aufgenommen: «Kinder haben Anspruch auf Pflege, Sicherheit und eine gute Erziehung. Kinder werden mit Respekt für ihre Person und Individualität behandelt und dürfen nicht körperlicher Züchtigung oder anderer erniedrigender Behandlung unterworfen werden.»
Das Gesetz gegen körperliche Züchtigung im Kinder- und Jugendschutz enthält keine Strafe. Leichtere Formen werden nicht bestraft, schwere Formen jedoch nach dem Strafgesetzbuch.
Das scheint sich laut Mali Nilsson positiv ausgewirkt zu haben: In Schweden wurden in den 1960er-Jahren die meisten Kinder im Vorschulalter ein- oder mehrmals pro Jahr geschlagen, ein Drittel regelmässig.
In den 1970ern wurden weniger als 50% der Kinder geschlagen. Laut nationalen Studien sagten 1980 rund 51% der Eltern, sie hätten im Vorjahr Körperstrafen eingesetzt – 2006 ging diese Zahl auf 4% zurück.
Weil sich in Schweden eine so positive Entwicklung ereignet hat, versteht Mali Nilsson nicht, dass Vermot-Mangolds parlamentarische Initiative von den Volksvertretern abgelehnt wurde.
«Es ist sehr schade, dass die Parlamentarier nicht ein wenig humaner auf die Rechte der Kinder reagiert hatten. Sie sollten sicherstellen, dass Gesetze gemacht werden, die eine Erziehung garantieren, in der Kinder so gut wie möglich geschützt werden.»
Gesetze allein reichen nicht aus
Die positive Entwicklung in Schweden ist aber nicht nur auf die Gesetzesänderungen zurückzuführen. Mali Nilsson: «Um das zu ermöglichen, fanden in der ganzen Gesellschaft viele Gespräche statt, wie wir die Kinder als Eltern oder Erzieher am besten schützen. Der Weg, die Kinder zu schützen, ist nicht, ihnen Angst zu machen.»
Die Schweden haben die Abkehr von der früher vorherrschenden Meinung, gute Eltern seien solche, die Angst und Gewalt schüfen, langsam vollzogen. «Aber heute finden Sie in Schweden niemanden, der sein Kind in der Öffentlichkeit ohrfeigt, denn das wird von den anderen Leuten echt missbilligt. Sie werden nicht als gute Mutter oder Vater angeschaut, wenn sie so was tun.»
Für den Erfolg dieser Bemühungen verantwortlich ist auch die Ermutigung der schwedischen Regierung, dazwischen zu gehen oder zu melden, wenn man bemerkt, dass Kindern gegenüber Gewalt angewendet wird.
«Solches Verhalten wird bei uns gefördert, denn wer will schon gern seine Nase in die Angelegenheiten anderer Leute stecken?», fügt Nilsson an.
Mali Nilsson möchte die Menschen dazu bringen, für Kinder aufzustehen, sich für sie einzusetzen. «Es ist wichtig, auch die Kinder anderer Leute zu schützen. Nicht weil wir ihre Eltern beschuldigen wollen, aber wir wollen Familien unterstützen, bevor etwas wirklich Schlimmes passiert. Zudem muss man den misshandelten Kindern auch zeigen, dass nicht alle Erwachsenen schlecht sind. Gewalt ist einfach nicht akzeptabel.»
Etienne Strebel, swissinfo.ch
Gemäss einer Studie der Universität Freiburg werden in der Altersgruppe der bis 2,5-jährigen Kinder ca. 1700 Kinder mit Gegenständen geschlagen, 13’000 mit Ohrfeigen und ca. 35’000 durch Schläge auf den Hintern.
Die Schweiz nimmt laut Unicef (unter 27 Industrieländern) den 15. Platz ein.
75% der Erwachsenen befürworteten 2005 bei einer nicht-repräsentativen Umfrage der Zeitschrift Facts Ohrfeigen zu erzieherischen Zwecken.
In den Schweizer Schulen ist die Körperstrafe schon lange verboten – nicht so in der Familie.
Internationale Instanzen wie der Uno-Ausschuss der Rechte des Kindes oder der Uno-Menschenrechtsrat haben die Schweiz aufgefordert, die Körperstrafe auch in der Familie zu verbieten.
Die parlamentarische Initiative «Verbesserter Schutz für Kinder vor Gewalt» von Ruth-Gaby Vermot-Mangold wurde vom Nationalrat im Dezember 2008 abgelehnt.
Die Initiantin wollte mit diesem Gesetz Kinder ausdrücklich auch innerhalb der Familie vor Körperstrafen schützen.
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