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Keine Straffreiheit für Kriegsverbrecher und Folterer

AFP

Ein wegen Folter angeklagter algerischer Politiker entzieht sich wahrscheinlich durch Flucht der Schweizer Justiz. Eine Schlappe zwar, die jedoch deutlich macht, dass Kriegsverbrecher nicht mehr ungestraft herumreisen können.

Bouguerra Soltani, Chef der islamistischen Partei «Mouvement de la société pour la paix» und ehemaliger algerischer Minister, war letzte Woche auf Besuch in Genf und sollte nach Freiburg weiterreisen, um am 17. Oktober an einer Konferenz der Liga der Muslime der Schweiz teilzunehmen.

Nach Angaben der Schweizer Nichtregierungs-Organisation Trial, die sich auf das Aufspüren von Verantwortlichen für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Folter spezialisiert hat, habe Bouguerra Soltani die Schweiz früher als geplant verlassen, nachdem eine Strafanzeige wegen Folter beim Untersuchungsrichter des Kantons Freiburg eingegangen war.

Trial bedauert die Flucht von Bouguerra Soltani, ist jedoch trotzdem froh, dass «die Schweizer Justiz ein Verfahren gegen eine Person eingeleitet hat, die der Folter verdächtigt wird. Die Justiz hat ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen ernst genommen».

Die Anzeige wurde von Nouar Abdelmalek erstattet, einem politischen Flüchtling, der in Frankreich Asyl erhalten hat und von Trial unterstützt wird. Der ehemalige Beamte des algerischen Verteidigungsministeriums und heutige Journalist beschuldigt den ehemaligen Staatsminister Soltani Bouguerra dunkler Machenschaften im Zusammenhang mit der Rekrutierung eines jungen algerischen Islamisten.

Folterzentrum

Nach Angaben von Trial wurde Nouar Abdelmalek am 1. Juli 2005 auf Grund falscher Anschuldigungen festgenommen und gefoltert. Die Folterhandlungen wurden von Bougerra Soltani überwacht und fanden im berüchtigten Zentrum von Châteauneuf statt, «das in Algerien als Ort der Folter und willkürlichen Haft eine traurige Bekanntheit erlangt hatte».

Jean-Luc Mooser, Untersuchungsrichter in Freiburg, bestätigt, dass er die Anzeige von Nouar Abdelmalek am 12. Oktober erhalten hat. «Ich habe sofort im Departement für äussere Angelegenheit (EDA) angefragt, ob die fragliche Person diplomatische Immunität geniesst. Zwei Tage später erhielt ich die Antwort, dass dies nicht der Fall sei», so der Richter.

Letzten Freitag wurde der Kläger angehört. Aufgrund dieser Anhörung wurde die Freiburger Polizei angefragt, ob der Beschuldigte sich wirklich auf Kantonsgebiet befindet.

«Wenn er gefunden worden wäre», so der Richter, «hätte ich ihn zu einer Anhörung vorgeladen und ihn mit den Anschuldigungen konfrontiert».

Der Richter präszisierte: «Die Beweisführung wäre auf jeden Fall schwierig gewesen, da die dem Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen in Algerien stattgefunden haben und bereits fünf Jahre zurückliegen.»

Schutz durch Flucht?

Der Misserfolg stimmt den Anwalt des Klägers nachdenklich: «Ich bin perplex», entfährt es François Membrez. «Ich habe völliges Vertrauen in den freiburgischen Justizapparat und schliesse absolut aus, dass von dieser Seite etwas durchgesickert ist und die Flucht ermöglicht hätte. Wir waren äusserst diskret, um unser Ziel – die Festnahme von Bouguerra Soltani – zu erreichen.»

Doch François Membrez will nicht aufgeben. «Im Moment überprüfen wir alle Hinweise, um herauszufinden, was passiert ist und wie wir in dieser Angelegenheit weitermachen wollen. Unser Klient ist verständlicherweise sehr enttäuscht. Es ist jedoch noch zu früh, zur vermuteten Flucht Stellung zu nehmen. Nach unserem Kenntnisstand war niemand auf dem Laufenden. Wir wollen jedoch keine voreiligen Schlüsse ziehen», unterstreicht der Anwalt.

Pikantes Detail: In der algerischen Zeitung Echourouf erschien letzten Sonntag ein Artikel, in dem Boubuerra Soltani von den Vorwürfen der Folter reingewaschen und Nouar Abdelmalek der Lüge bezichtigt wurde. Seltsam, denn vom Verfahren, das der Freiburger Anwalt anstrebte, hatten nur dessen Kanzlei, der Kläger, Trial und das EDA Kenntnis.

Das Departement für auswärtige Angelegenheiten gibt sich zugeknöpft. «Wir nehmen dazu keine Stellung, wenden Sie sich an den Richter», so Andreas Stauffer, Pressesprecher des EDA, gegenüber swissinfo.ch.

Reisen mit Risiko

Wie dem auch sei, der Misserfolg ist nicht gänzlich negativ zu werten, versichert Philip Grant, Präsident von Trial: «Es war trotzdem ein wichtiges Signal für die Opfer, die nun wissen, dass die Täter im Ausland verfolgt werden können. Das ist für sie lebenswichtig.»

Fakt ist, dass die Verfolgung von Folterern und Kriegsverbrechern immer engmaschiger durchgeführt wird. «Ein weltweites Opfernetz und ein Netz der NGO wird zur Zeit aufgebaut. Zudem ist nächstens eine Konferenz in Brüssel vorgesehen, um eine gemeinsame Strategie zu definieren», erklärt Grant.

Diese Sicht teilt auch Marcelo Kohen, Spezialist für internationales Recht am Hochschulinstitut für internationale Studien und Entwicklung in Genf. «Das Bewusstsein ist gewachsen, dass solche Taten nicht ungestraft bleiben dürfen – und dies unabhängig vom Bestreben der Regierungen.»

Weiter kommt Cohen zum Schluss: «Seit der Affäre Pinochet werden vermehrt Kriegsverbrecher verurteilt, die sich in ein anderes Land absetzen. Diese allgemeine Verpflichtung, Personen zu verurteilen oder auszuliefern, die Verbrechen gegen die völkerrechtlichen Konventionen begangen haben, durchläuft im Moment eine Phase der Konsolidierung.»

Frédéric Burnand, Genf, swissinfo.ch
(Übertragen aus dem Französischen: Christine Fuhrer)

Verschiedene Gerichtsbarkeiten: Je nach Verletzung des internationalen Rechts variiert in der Schweiz die Gerichtsbarkeit.

– Das Militärgericht ist zuständig für Kriegsverbrechen (es gab bislang zwei Prozesse in der Schweiz: ein Ruander wurde verurteilt, ein bosnischer Serbe freigesprochen).

– Völkermord gehört in die Zuständigkeit des Bundesgerichts.

– Folterhandlungen werden von den kantonalen Justizbehörden untersucht.

Reform: Im Parlament wird eine Reform behandelt, die dem Bundesgericht die Kompetenz erteilen will, alle Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord zu verfolgen.

Damit wäre die Schweiz konform mit dem Statut des Internationalen Strafgerichtshofes, bei dem die Schweiz Mitglied ist.

Nach Abschluss dieser Justizreform würde die Schweiz im europäischen Durchschnitt liegen, was den Kampf gegen die Straffreiheit betrifft.

Verbindungen mit der Schweiz: Um einen Prozess einzuleiten, muss sich der Angeklagte in der Schweiz befinden.

Falls das Militärgericht zuständig ist, muss eine enge Verbindung mit der Schweiz nachgewiesen werden können (in die Schweiz reisen und den persönlichen Banker treffen, reicht nicht).

Immunität: Angeklagt werden kann nur, wer nicht diplomatische Immunität geniesst.

Verpflichtung: Die Schweiz leistet dem Internationalen Strafgerichtshof einen wichtigen Unterstützungsbeitrag und bekräftigt, wann immer sie kann, die Wichtigkeit des Kampfs gegen Straffreiheit.

Quelle: Trial

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