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Kinderpornographie ist ein Verbrechen

Kinderpornographie anzuschauen, ist in der Schweiz nicht verboten - das soll sich ändern. Keystone

Der Konsum von Kinderpornographie im Internet ist kriminell. Um das in Erinnerung zu rufen, starten die Behörden eine neue Informations-Kampagne.

In den letzten drei Jahren wurde gegen 1550 Personen wegen Konsums von Kinderpornographie ermittelt. Über die Hälfte wurde verurteilt.

Die Kampagne «Stoppt Kinderpornographie im Internet», die am Donnerstag in der Hauptstadt Bern gestartet wurde, ist die letzte einer Serie koordinierter Anstrengungen der Schweizer Polizei im Kampf gegen das Übel.

«Ziel der Kampagne ist es, in der Bevölkerung das Bewusstsein zu wecken, dass Kinderpornographie ein reales Verbrechen ist,» sagt Martin Boss, Geschäftsleiter der Schweizerischen Kriminalprävention, gegenüber swissinfo.

«Wir wollen den Menschen, die Kinderpornos konsumieren, bewusst machen, dass sie verurteilt werden können, dass sie ins Gefängnis müssen und Geldstrafen zu bezahlen haben.»

Boss erklärt weiter, die Kampagne richte sich auch an Personen, die von andern wüssten, dass diese sich Kinderpornographie anschauten. «Sie sollten nicht wegschauen, sondern ihnen sagen, dass sie ein Problem haben und Hilfe brauchen.»

Schweizer Recht

Die Schweizer Kriminalprävention hat die auf drei Jahre ausgelegte Kampagne für Polizeikorps in verschiedenen Kantonen vorbereitet.

Broschüren erklären, wie Menschen zur Kinderpornographie kommen und was getan werden muss, um eine Abhängigkeit zu vermeiden. Sie enthalten auch Ratschläge, wie Kinder geschützt werden können, wenn sie online sind, beispielsweise in Chatrooms.

«Wir versuchten, herauszufinden, warum ein Mann oder eine Frau online Kinderpornographie konsumieren. Dabei stellten wir fest, dass praktisch niemand die Gesetze gegen Kinderpornographie im Internet kennt,» sagt Boss.

In der Schweiz ist das Betrachten von Kinderpornographie im Internet nicht verboten – obwohl die Polizei das ändern möchte. Es ist jedoch nicht erlaubt, Kinderpornographie aus dem Internet herunterzuladen, sie zu besitzen oder zu verkaufen.

Laut Boss arbeitet die Kriminalprävention mit der Polizei zusammen, um an Schulen zu informieren. Sie erstelle Unterrrichts-Materialien für Lehrkräfte und informiere Eltern, damit diese Internet-Filterprogramme einsetzen könnten.

Frühere Operationen

Nach zwei nationalen Polizeioperationen wurde mehr als die Hälfte der 1550 Schweizer, die pornographisches Material von Kindern heruntergeladen oder besessen hatten, verurteilt.

Im September 2004 waren rund 400 Menschen anlässlich der Operation «Falcon» überwacht worden. 68% von ihnen wurden überführt und verurteilt.

Der Operation «Falcon» war im September 2002 die Operation «Genesis» vorausgegangen, die grösste Aktion dieser Art in der Schweiz. Dabei waren 1092 Menschen vernommen sowie 2000 Computer und 35’000 Datenträger beschlagnahmt worden.

Von den 893 Fällen, in denen bei der Operation «Genesis» ermittelt worden war, führten 47% zu Verurteilungen; die Verstösse wurden mit bis zu 8 Monaten Gefängnis oder Geldstrafen bis zu 25’000 Franken geahndet.

swissinfo, Thomas Stephens
(Übertragen aus dem Englischen: Etienne Strebel)

Das Schweizer Recht verbietet das Betrachten von Kinderpornographie im Internet nicht. Aber es bestraft das Herunterladen von Bildern mit bis zu einem Jahr Gefängnis und/oder einer Geldstrafe.

Der Besitz von Materialien mit Kinderpornographie ist verboten und der Verkauf von pornographischen Bildern mit Kindern kann mit Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet werden.

Die Schweizerische Kriminalprävention hat die Kampagne «Stopp der Kinderpornographie im Internet» lanciert.

Bei Polizeioperationen in den letzten drei Jahren wurden gegen 1550 Menschen ermittelt, die im Verdacht standen, Kinderpornographie zu erhalten oder zu besitzen. Rund die Hälfte von ihnen wurde verurteilt.

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